Coronavirus und Wirtschaft
Stand 27.05.2021
Aktuelles aus Konstanz
Der Gemeinderat hat ein Maßnahmenpaket in Höhe von 200.000 Euro beschlossen. Es soll nach Ende des Lockdowns den wirtschaftlichen Neustart in Konstanz ankurbeln.
Hier die Pressemitteilung.
Aktuelle Corona-Verordnung
Hier für den Landkreis Konstanz mit den Infos zu Inzidenzen und Maßnahmen
Hier die Seite des Landes Baden-Württemberg mit den aktuellen Corona-Maßnahmen
Hier eine Übersicht des Landes Baden-Württemberg inkl. Bundes-Notbremse
Hier finden Sie den Stufenplan inkl. einer Übersicht der geschlossenen Einrichtungen
Spezielle Informationen für Gewerbe, Handel und Gastro
Bitte unterstützen Sie unsere Konstanzer Betriebe!
Weiter unten im Reiter "Wie kann ich Konstanzer Betriebe unterstützen" finden Sie Links zu den aktuellen Angeboten, Öffnungszeiten und Lieferdiensten.
Corona-Verordnung
Wesentliche Änderungen ab 15.05.2021
Weitere Lockerungen für getestete, geimpfte oder genesene Personen im Landkreis Konstanz!
Die tagesaktuelle Inzidennz finden Sie auf der Seite des Landratsamt Konstanz.
Eine Übersicht zur Öffnung des Einzelhandels der IHK finden Sie hier
Eine Übersicht zur Öffnung der Gastronomie der IHK finden Sie hier
Finanzierungshilfen & Förderprogramme
Bitte schauen Sie weiter unten in dem Register "Finanzierungshilfen & Förderprogramme".
Sonstige Maßnahmen
Parken auf dem Stephansplatz
Gastronomiebetriebe können formfrei eine Ausnahmegenehmigung zum kostenfreien Parken auf dem Stephansplatz beantragen. Dies soll die Gastronomen bei Ihren Lieferdiensten entlasten.
Kontakt: Bürgeramt - Abteilung Verkehrswesen oder unter 07531 900-2822
Ansprechpartner
Handelsverband Südbaden
https://badenwuerttemberg.einzelhandel.de/de
Industrie- und Handwerkskammer Hochrhein-Bodensee
Reichenaustr. 21 - 78467 Konstanz
Kontakt
Deutscher Hotel-und Gaststättenverband Baden-Württemberg (Dehoga)
www.dehogabw.de
Spezielle Informationen für Gründende und Start-ups
- Die Landesregierung hat ein weiteres Maßnahmenpaket für Start-ups und mittelständische Unternehmen beschlossen.
- Gründende können sich auf das Programm Pre-Seed und Pro-Tect ab sofort bewerben!
Update vom 15.05.2020: „Krisenberatung Corona“
„Krisenberatung“ für KMU bis 250 Mitarbeiter sind folgende Branchenberatungsdienste kostenfrei und direkt möglich:
Ansprechpartner
Nadja Menche(Gründungs- / Start-up-Managerin)nadja.menche@konstanz.de
Spezielle Informationen für Kultur und Bildung
Update vom 15.01.2021: Standortfaktor K
Soforthilfe für Konstanzer Kulturschaffende: Standortfaktor K
Standortfaktor K ist eine Idee und Initiative der Seitenbau GmbH und der Regionauten – unterstützt durch das Europäische KulturForum Mainau und das Kulturamt Konstanz.
Die lokale Künstlersoforthilfe soll alle Kulturschaffenden unterstützen, die in Konstanz wohnen und Kultur ihre Lebensgrundlage und Einnahmequelle ist.
Es sind alle Konstanzer Unternehmen und auch privaten Kulturfreund*innen herzlich dazu eingeladen, die Kulturschaffenden am Standort Konstanz mit einer Spende zu unterstützen.
Hier geht's zur Homepage.
Finanzierungshilfen
Hilfe für Kunstschaffende
Die Bundesregierung unterstützt Kultur- und Medienschaffende während der Corona-Pandemie und hat Programme aufgelegt, um die Zukunft von Kultureinrichtungen zu sichern.
Weitere Informationen
Unterstützung zum Lebensunterhalt
Soloselbständige und Kleinst- bzw. Kleinunternehmer können Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.180 Euro pro Monat geltend machen.
Hilfen für das Schaustellergewerbe, die Veranstaltungs- und Eventbranche sowie das Taxigewerbe
Das Hilfsprogramm umfasst insgesamt rund 92,2 Millionen Euro und soll unterstützen, Tilgungsraten für Kredite aufzubringen.Weitere Informationen
GEMA
Alle Informationen der GEMA zum Umgang mit Lizenzverträgen auf der Website der GEMA.
Unterstützungsmaßnahmen für Kulturschaffende der Stadt Konstanz
- Das Kulturamt stellt Informationen über diverse Unterstützungsmaßnahmen auf der Homepage www.konstanz.de/kulturamt zur Verfügung.
- Wir empfehlen, alle bereits gekauften Tickets und gezahlten Beiträge für alle Kultureinrichtungen (Theater, SWP, aber auch Jahreskarten Museen, Stadtbibliothek sowie Mitgliedsbeiträge Musikschule und VHS) nicht zurückzugeben bzw. zurückzufordern. Dies soll ein solidarischer Beitrag aus der Bevölkerung gegenüber den KünstlerInnen und Kultureinrichtungen sein, um diese arbeitsfähig zu halten.
Finanzierungshilfen & Förderprogramme
Update vom 12. März 2021
Hier eine Übersicht des Bundesfinanzministeriums über die aktuellen Corona-Hilfen.
Stabilisierungshilfe Corona für das Hotel- und Gaststättengewerbe II
Die Stabilisierungshilfe II steht für das erste Quartal 2021 jenen Gastbetrieben zur Verfügung, die aus strukturellen Gründen keine ausreichende Förderung durch den Bund erwarten können, um ihren Fortbestand zu sichern.
Die Antragsfrist ist der 28. April 2021.
Weitere Informationen hier.
Förderung Zukunftsland BW
Mit dem Maßnahmenpaket „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“ investiert die Landesregierung gezielt in wichtige Zukunftsfelder und stärkt damit nachhaltig den Wirtschafts- und Innovationsstandort. Bereits 700 Millionen Euro der insgesamt bereitstehenden 1,2 Milliarden Euro sind für konkrete Projekte eingeplant.
Weitere Informationen hier.
Überbrückungshilfe III
Update vom 29.01.20201 zur Überbrückungshilfe III
Ab dem 25.11. können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.
Die Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 beantragt werden.
Neustarthilfe
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige in allen Wirtschaftszweigen finanziell unterstützt, die im Zeitraum Januar bis Juni 2021 Corona-bedingt hohe Umsatzeinbußen verzeichnen, aber nur geringe betriebliche Fixkosten haben und für welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III daher nicht in Frage kommt.
Weitere Informationen zur Neustarthilfe hier.
Tilgungszuschuss
Unternehmen und Selbständige aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes (einschließlich Mietwagen mit Fahrer) können seit dem 24. September 2020 den „Tilgungszuschuss Corona“ beantragen.
Die Antragsfrist wurde bis 24. Februar 2021 verlängert.
Weitere Informationen hier.
Beteiligungsfond
Baden-württembergische Firmen können ab sofort Anträge auf Unterstützung aus dem Beteiligungsfonds Baden-Württemberg stellen. Ziel des Beteiligungsfonds ist es, das Eigenkapital kleiner und mittlerer Unternehmen in der Corona-Krise zu stärken. Sie können von dem Beteiligungsfonds zeitlich begrenzt Mittel mit Eigenkapitalcharakter erhalten und so ihre wirtschaftliche Lage konsolidieren. Nachdem der Landtag im Oktober das Beteiligungsfondsgesetz beschlossen hatte, liegt nun auch die notwendige Genehmigung der Europäischen Kommission vor.
Weitere Informationen hier.
Ausweitung der Corona-Hilfen für Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups
Die Landesregierung weitet die Corona-Hilfen für Unternehmen, Einzelhandel und Start-ups aus. Das Hilfsprogramm „Start-up BW Pro-Tect“ für Start-ups und die Krisenberatung Corona werden verlängert und um fünf Millionen Euro aufgestockt. Auch der „Liquiditätskredit Plus“ wird verlängert.
Weitere Informationen hier
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängert
Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wird bis 30.04.2021 verlängert.
Weitere Informationen hier.
Gutschrift GEMA
Im Zeitraum vom 16.03. bis 20.05.2020 wurde der Rechnungsversand ausgesetzt.
Für die individuellen Schließzeiten im Anschluss kann eine Gutschrift beantragt werden. Hier zur Anleitung.
Diese und weitere Informationen der GEMA zum Umgang mit Lizenzverträgen auf der Website der GEMA.
Städtische Unterstützungsmaßnahmen
Parken
Gastronomiebetriebe können formfrei eine Ausnahmegenehmigung zum kostenfreien Parken auf dem Stephansplatz beantragen. Dies soll die Gastronomen bei Ihren Lieferdiensten entlasten.
Kontakt: Bürgeramt - Abteilung Verkehrswesen oder unter 07531 900-2822
Antrag auf Aussetzung bei aufgrund der Corona-Krise drohenden Vollstreckungsmaßnahmen
- formloser Antrag an stadtkasse@konstanz.de
Antrag auf Stundung der Miete
Mieter in städtischen Gebäuden haben die Möglichkeit, eine Stundung der Miete zu beantragen. Unten stehenden Antrag ausfüllen und per E-Mail an stadtkasse@konstanz.de schicken.
Antrag auf Stundung der Abfallgebühr
Stundungsantrag Gewerbe für Abfallgebühr Entsorgungsbetriebe Konstanz (EBK)
Ein vereinfachtes Antragsformular für Stundungen und Anpassungen von Vorauszahlungen gibt es auf der zentralen Homepage der Finanzämter Baden-Württemberg.
Stundung von Krankenversicherungsbeiträgen
Infos der IHK zur Möglichkeit der Stundung von Beiträgen zur Gesetzlichen Krankenversicherung
Kurzarbeitergeld für alle Betriebe mit Angestellten
Info vom 02.04.2020
Für wen ist Kurzarbeitergeld geeignet?
Wenn mindestens 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall von mehr als 10 % betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden.
Wie komme ich an Kurzarbeitergeld?
Das Kurzarbeitergeld kann Online (eServices), per E-Mail, per Fax oder auf dem Postweg beantragt werden.
Wichtig: Anzeige zum Arbeitsausfall nur über einen dieser Kanäle einreichen!
Link zur Onlinebeantragung:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall
Sie haben Fragen oder benötigen eine Beratung oder wissen nicht, wohin die Unterlagen kommen?
Telefon-Hotline: 0800 45555 20 (gebührenfrei), Montag – Freitag von 08.00 – 18.00 Uhr
Konstanz-Ravensburg.arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Wichtig: Anzeige zum Arbeitsausfall nur über einen dieser Kanäle einreichen!
Sie möchten schon vorarbeiten? Dann brauchen Sie auf jeden Fall dieses Dokument, mit dem Sie Ihren Arbeitsausfall anzeigen können:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf
Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf YouTube
Kurzarbeitergeld Teil 1 - Voraussetzungen
Kurzarbeitergeld Teil 2 - Verfahren
Wie kann ich Konstanzer Betriebe unterstützen?
Digitale Sondersitzung „Arbeitskreises Zukunftsfitte Innenstadt“
Der Lockdown trifft die Innenstadt und insbesondere den Einzelhandel mit voller Härte. Die städtische Wirtschaftsförderung und die Marketing und Tourismus GmbH haben aufgrund der besonderen Situation einen erweiterten Teilnehmerkreis des „Arbeitskreises Zukunftsfitte Innenstadt“ für Ende Januar zu einer digitalen Sondersitzung eingeladen.
Die Pressemitteilung sowie verabschiedete Resolution finden Sie hier.
- Online-Angebote nutzen: Viele Konstanzer Betriebe können auch online liefern.
- Bestell-Service und Lieferdienste der Konstanzer Gastronomie und Caterer nutzen
- Vermieter von Ladengeschäften: Prüfen, ob man die nächsten Mieten nicht mit dem Mieter teilen kann
- Ausfall von Veranstaltungen: Geld nicht gleich zurückfordern, sondern Tickets verfallen oder stehen lassen oder in Gutscheine umtauschen
Weitere Ideen willkommen!
Ansprechpartner: Wirtschaftsförderung der Stadt Konstanz: Friedhelm.Schaal@konstanz.de
Über folgende Plattformen sind zahlreiche Konstanzer Händler und Gastronomen weiterhin erreichbar:
Gastronomie
Über die Seite des Fahrradkuriers Fakt Essen bei Konstanzer Gastronomen bestellen und nach Hause liefern lassen:
https://www.fakt-kn.de/essen
https://knfood.de/
Einzelhandel
Plattform des Treffpunkt Konstanz e.V.: https://www.konstanz-liefert.de/
https://www.lieblingsladen.de/stadt/konstanz/
KfW-Förderung und L-Bank Baden-Württemberg
Infos vom 02.11.2020
Corona-Hilfsangebote der L-Bank
Die L-Bank bietet Förderkredite für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf von UnternehmenMehr dazu hier
KfW-Schnellkredit für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können Unternehmen ab dem 15.04. den neuen KfW-Schnellkredit 2020 beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.
Voraussetzungen:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- max. Kreditbetrag: bis zu 25 % des Jahresumsatzes 2019
- Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
- Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
- bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, 2 Jahre keine Tilgung
- Voraussetzung: Sie haben im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt
Alle Kredite für Unternehmen der KfW-Corona-Hilfe hier
Bonitätsauskunft beispielsweise bei "Creditauskunft" beantragen.
Hotlines
Coronavirus-Hotline der Handwerkskammer
07531 205-201 (Montag bis Freitag, 8 - 20 Uhr)
Weitere wichtige Rufnummern und Zuständigkeiten finden Sie im Merkblatt für Unternehmer in Baden-Württemberg (557 KB)
"Info-Hotline Wirtschaft" für Unternehmer
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Konstanz sowie die Bodensee Standort Marketing GmbH bieten seit dem 24. März 2020 die "Info-Hotline Wirtschaft". Sie wendet sich an UnternehmerInnen, die Fragen rund um das Thema Covid-19 und Wirtschaft haben. Die Anfragen werden in die Bereiche Unternehmen, Fachkräfte, Existenzgründung / Selbstständige und Tourismus / Gastronomie weitergeleitet und dort schnellstmöglich bearbeitet.
Die Hotline ist wochentags zwischen 8 und 12 Uhr unter der Telefonnummer 07531 800-1450 erreichbar.
Darüber hinaus können Anfragen per E-Mail gestellt werden:
Für Anfragen aus dem Landkreis Konstanz an wirtschaft@lrakn.de
Für Anfragen, die über den Landkreis Konstanz hinausgehen, an wirtschaft-bodensee@b-sm.com
Informationen aus Behörden und Kammern
Landesregierung
Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2:
Aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
Hier eine Übersicht der aktuell geltenden Corona-Verordnungen
Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg
Informationen zu den Auswirkungen des Corona-Virus für Unternehmen und Beschäftigte
Landkreis Konstanz
Die Koordinierungsstelle Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) des Landkreises stellt auf der Website des Landratsamtes Informationen zum BGM in Zeiten von Corona sowie zu Unterstützungsangeboten der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen zur Verfügung.
IHK und Handwerkskammer
Infos der IHK für Unternehmen und eine Liste branchenspezifischer Ansprechpartner.
Die Handwerkskammer informiert hier.
Plakat zum Download: "Abstand halten" - Hinweis für Kunden zum Ausdrucken und Aufhängen