Coronavirus: Aktuelle Regelungen

Infos zur Bundesnotbremse, Ausgangsbeschränkungen und Alkoholverbot

Am 23. April trat die Bundesnotbremse in Kraft, deren Regelungen das Land Baden-Württemberg nun gefolgt ist. Was bedeutet das für die Konstanzerinnen und Konstanzer? Eine Änderung ist nun unter anderem, dass sich die 7-Tage-Inzidenz nach dem Robert Koch Institut (RKI) und nicht mehr nach dem zuständigen Landesgesundheitsamt richtet. Überschreitet diese in einem Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 100 – wie im Fall von Konstanz –, so gelten dort ab dem übernächsten Tag u.a. folgende Maßnahmen:

Ausgangsbeschränkungen: Aufenthalt von Personen außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft ist von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags untersagt – mit folgenden Ausnahmen:
• der Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
• der Berufsausübung, soweit diese nicht gesondert eingeschränkt ist, der Ausübung des Dienstes oder des Mandats, der Berichterstattung durch VertreterInnen von Presse, Rundfunk, Film und anderer Medien,
• der Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts,
• der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder der Begleitung Sterbender,
• der Versorgung von Tieren,
• aus ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken oder
• zwischen 22 und 24 Uhr der im Freien stattfindenden allein ausgeübten körperlichen Bewegung, nicht jedoch in Sportanlagen.

Alkoholverbot: Das Alkoholverbot an bestimmten Plätzen im Stadtgebiet und im Landkreis bleibt weiter in Kraft. Angesichts der hohen Fallzahlen soll dadurch verhindert werden, dass sich die Ansteckungsgefahr markant erhöht. Eine Übersicht hierzu gibt es unter konstanz.de/coronavirus

Alle Schulen sind aktuell im Wechselunterricht. Außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnliche Einrichtungen, Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen schließen. Ab einer Inzidenz von 165 gibt es keinen Präsenzbetrieb in Schulen und Kindertageseinrichtungen.

Einzelhandel: Baumärkte sind geschlossen, Blumenläden und Gartenmärkte haben geöffnet. Buchhandel ist ebenfalls wieder geöffnet. Click & Collect ist auch weiterhin bei einer Inzidenz über 150 möglich.

Freizeit: Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Die Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten dürfen mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Schnelltest weiterhin besucht werden. Die Insel Mainau startete Samstag somit in einen Testbetrieb.

Sport: Auf Sportanlagen ist nur Individual- und Mannschaftssport im Rahmen eines Wettkampf- oder Trainingsbetriebs für Spitzen- und Profisport erlaubt. Erlaubt ist auch kontaktloser Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt ausgeübt werden kann.


Eine Übersicht über die Regelungen gibt es hier:

(Erstellt am 27. April 2021 10:54 Uhr / geändert am 27. April 2021 11:08 Uhr)