Landesregierung

Weitere Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus

Tastbild Konstanzer Altstadt

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus geändert. Die neuen Regelungen gelten ab heute, Samstag, den 21. März 2020.
 
Die Landesregierung setzt per Verordnung weitere Maßnahmen in Kraft. Ab dem 21. März 2020 gilt zusätzlich:
1.Alle Restaurants und Gaststätten im Land müssen schließen. Essen zum Mitnehmen und auf Bestellung bleibt aber weiterhin möglich.
2. Ein Verweilen auf öffentlichen Plätzen und im öffentlichen Straßenraum ist für Gruppen von mehr als drei Personen nicht gestattet. Das Land weist darauf hin, dass es diese Regelung streng kontrollieren, durchsetzen und sanktionieren wird. Familien oder Menschen, die zusammenleben, können weiterhin gemeinsam auf die Straße.
3.Einreisen und Durchreisen von Personen aus internationalen Corona-Risikogebieten nach Baden-Württemberg sind untersagt. Ausgenommen sind Fahrten zum Arbeitsplatz, zum Wohnort, zum Transport von wichtigen Gütern und besondere Härtefälle, etwa bei einem Todesfall in der Familie.
4.Frisöre müssen schließen.
 
Mit Inkrafttreten der verschärften Regelung des Landes ist die Allgemeinverfügung der Stadt Konstanz über das Verbot von Ansammlungen mit über fünf Teilnehmenden im öffentlichen Raum vom 19.03.2020 überholt. Die Stadt bittet die Konstanzerinnen und Konstanzer um Beachtung.
 
 
Hier die Rechtsverordnung.

(Erstellt am 21. März 2020 09:47 Uhr / geändert am 22. März 2020 18:55 Uhr)