Öffnung des Einzelhandels
Land erlaubt abgetrennte Verkaufsflächen
Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern können künftig durch Abtrennung von Verkaufsflächen in begrenztem Umfang öffnen. Nach Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen ändert das Land die Richtlinie zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels.
Geschäfte, die bisher wegen Überschreitung der Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern geschlossen bleiben müssen, dürfen somit einzelne Bereiche bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 800 Quadratmetern abtrennen und diese abgetrennte Fläche für den Verkauf öffnen. Die abgesperrten Verkaufsflächen dürfen für den Kundenverkehr nicht zugänglich sein. Die sonstigen Hygiene- und Abstandsregeln für den Einzelhandel sind zu beachten. Die Neuregelung gilt seit dem 23. April 2020.
In einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann hatte auch Oberbürgermeister Uli Burchardt vergangene Woche beim Land um eine entsprechende Anpassung der 800 qm-Ladengrenze gebeten.