Straßenumbenennung
Wer eine Adresse in sein Navigationssystem eingibt, denkt normalerweise nicht weiter über den Straßennamen nach, sondern ist froh, wenn er seinen Weg findet und kein Stau auf der Route ist. Ob Goethe- oder Schillerstraße, manche Namen findet man in fast jedem Stadtplan in Deutschland. Manche sind jedoch seltener als andere und hängen oftmals mit Persönlichkeiten zusammen, die eine Stadt besonders geprägt haben. Diese Menschen werden mit einer Straßenbenennung gewürdigt, manchmal werden sie auch zu Ehrenbürgern ihrer Stadt ernannt.
Die Ehrenbürgerauszeichnung ist üblicherweise die höchste Auszeichnung einer Stadt und besteht, wenn sie nicht aberkannt wird, bis zum Lebensende. Ignaz Heinrich Freiherr von Wessenberg, Otto Fürst von Bismarck oder Kurt Georg Kiesinger sind einige der bekannteren Persönlichkeiten, denen in der Stadt Konstanz diese Ehre verliehen wurde. Auch wenn es sich nur um einen symbolischen Akt handeln kann, wird umstrittenen Persönlichkeiten oft posthum die Ehrenbürgerschaft entzogen. Oberbürgermeister Uli Burchardt beauftragte im Mai 2019 eine Arbeitsgruppe von Historikern, die sich mit der Vergangenheit der drei Ehrenbürger Dr. Conrad Gröber, Paul von Hindenburg und Dr. h.c. Franz Knapp beschäftigen sollte. In seiner Sitzung vom 26. September 2019 folgte der Gemeinderat der Empfehlung der Kommission und erkannte die Ehrenbürgerschaften in den genannten Fällen ab.
Bereits im Jahr 2014 hat der Konstanzer Gemeinderat die „Allgemeinen Richtlinien für die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen in Konstanz (24 KB)“ beschlossen. Hiernach kommt insbesondere eine Umbenennung bei Straßen in Betracht, die nach Personen benannt sind, die als Repräsentanten des Nationalsozialismus oder sonstiger Unrechtssysteme zu bewerten sind. Eine Expertenkommission hat auch hier inzwischen alle 190 nach Personen benannten Konstanzer Straßen anhand der Richtlinien überprüft. Um sich dessen sicher zu sein, bedarf es oftmals einer genauen Untersuchung der historischen Quellen, damit der Gemeinderat eine fundierte Entscheidung treffen kann.
Bei sechs Straßen wurden die Voraussetzungen für eine Umbenennung durch die Experten grundsätzlich bejaht, nämlich:
der Franz-Knapp-Passage,
der Conrad-Gröber-Straße,
der Hindenburgstraße,
der Otto-Raggenbass-Straße,
der Werner-Sombart-Straße und
der Felix-Wankel-Straße.
Die Entscheidung, ob eine Straße letztlich umbenannt wird oder nicht, obliegt dem Gemeinderat, der dabei das öffentliche Interesse an einer möglichen Umbenennung mit den privaten Interessen der betroffenen Anlieger abwägen muss. Bevor der Gemeinderat diese Entscheidung treffen kann, werden deshalb die Anlieger der zur Umbenennung vorgesehenen Straßen angehört. Sie erhalten dabei nähere Informationen über die namensgebende Person und ihr Wirken aus heutiger Sicht. Außerdem werden ihnen das weitere Verfahren sowie die Auswirkungen einer möglichen Umbenennung ihrer Straße erläutert. Üblicherweise erfolgt dies im Rahmen einer öffentlichen Bürgerinformationsveranstaltung. Aufgrund der Coronakrise konnte diese in den oben genannten Fällen leider nicht durchgeführt werden. Stattdessen wurden die Anwohner, Betriebe und sonstige Einrichtungen mit einer Anschrift in einer dieser Straßen per Briefpost informiert. Sie konnten dann ihre Bedenken, Anregungen, Einwendungen, neue Namensvorschläge, etc. beim zuständigen Amt für Liegenschaften und Geoinformation der Stadt Konstanz vorbringen.
Mit diesem Wissen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 29. Juni 2023 die Umbenennung der sechs Straßen und folgende Neubenennungen beschlossen:
- Die „Franz-Knapp-Passage“ wird in „Rathauspassage“,
- die „Otto-Raggenbass-Straße“ in „Emma-Herwegh-Straße“,
- die „Conrad-Gröber-Straße“ in „Josef-Picard-Straße“,
- die „Hindenburgstraße“ in „Matthias-Erzberger-Straße“,
- die „Werner-Sombart-Straße“ in „Ralf-Dahrendorf-Straße“ und
- die „Felix-Wankel-Straße“ in „Robert-Gerwig-Straße“ umbenannt.
Im Rahmen der Sitzung hat die Verwaltung zudem den Prüfauftrag erhalten, dem Gemeinderat Vorschläge vorzulegen, ob und ggf. wie von den Straßenumbenennungen betroffene Gewerbebetriebe für den dadurch entstehenden Aufwand entschädigt werden könnten. Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat am 25.01.2024 entschieden, keine Entschädigung zu leisten. Stattdessen wurde beschlossen, die öffentliche Bekanntmachung der Umbenennungen erst am 01.01.2025 zu veröffentlichen, damit den betroffenen Betrieben eine angemessene Vorlaufzeit eingeräumt wird.
Aktuelles zu den Straßenumbenennungen - Stand Dezember 2024
Die Veröffentlichung der Umbennungsentscheidung erfolgt nun am 02.01.2025 auf der Website der Stadt Konstanz. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Allgemeinverfügung. Nach der erfolgten Bekanntmachung muss diese noch vollzogen werden. Ein Vollzug der Umbenennungen ist jedoch erst mit Eintritt der Bestandskraft der Allgemeinverfügung möglich. Bestandskraft tritt dann ein, wenn die geltenden Rechtsmittelfristen abgelaufen sind und kein Rechtsbehelf mehr anhängig ist.
In der o.g. öffentlichen Bekanntmachung wird festgelegt sein, dass die Straßenumbenennungen zum 24.01.2025 als bekanntgegeben gelten. Dies hat zur Folge, dass gegen die oben genannten Straßenumbenennungen binnen eines Monats ab dem 25.01.2025 bei der Stadt Konstanz, Amt für Liegenschaften und Geoinformation, Untere Laube 24, 78462 Konstanz Widerspruch erhoben werden kann.
Ein etwaiges Widerspruchsverfahren endet mit Erlass eines Widerspruchsbescheides. Gegen diesen kann der Betroffene binnen eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Freiburg erheben.
Ab welchem Zeitpunkt ist der neue Straßenname wirksam?
Die Erhebung von Rechtsmitteln, d.h. Widerspruch oder Klage, haben aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die neuen Straßennamen erst nach Abschluss etwaiger Verfahren bestandskräftig sind und auch erst ab diesem Zeitpunkt gelten.
Was müssen Betroffene tun?
Betroffene müssen abwarten, bis sie ein weiteres Infoschreiben der Stadt erhalten, in dem ihnen mitgeteilt wird, ab wann die Umbenennung ihrer Straße bestandskräftig ist und sie den neuen Straßennamen verwenden können. Das wird frühestens am 25.02.2025 der Fall sein, da dann die Widerspruchsfrist abgelaufen sein wird. Frühestens ab diesem Zeitpunkt können z.B. die Personalausweise geändert werden und sollten Versicherungen, Freunde etc. informiert werden.
Da aktuell nicht bekannt ist, ob und inwiefern Rechtsmittel eingelegt werden, kann dies von Straße zu Straße unterschiedlich sein.
Wie lange kann ich noch den „alten“ Straßennamen verwenden?
Auch nach Bestandkraft der Straßenumbenennung kann der alte Straßenname noch für eine Übergangszeit von sechs Monaten verwendet werden.
Was ist mit den Straßennamenschildern?
Mit Bestandskraft der Straßenumbenennungen wird die Aufstellung des neuen Straßennamensschildes veranlasst. Das alte Straßennamensschild wird erst nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach Anbringung des neuen Straßennamensschildes entfernt.
Was ist mit den Wahlunterlagen für die Bundestagswahl am 23.02.2025?
Da die Zustellung der Wahlunterlagen vor Ablauf der Widerspruchsfrist erfolgt, ist diese durch das Umbenennungsverfahren nicht betroffen.
Die einzelnen Namensgeber und Antworten auf häufige Fragen (FAQ)
Die Gründe, die für die Aberkennung der Würdigung mit einer Straßenbenennung ausschlaggebend waren, sowie Erläuterungen zu den neuen NamensgeberInnen sind aus den nachfolgend verlinkten Steckbriefen zu entnehmen, die mit freundlicher Unterstützung des Leiters des Konstanzer Stadtarchivs, Prof. Dr. Jürgen Klöckler, entstanden sind:
Franz Knapp (1881-1973)
Als Sohn eines Ortenauer Landwirts trat Franz Knapp 1908 als Verwaltungsjurist in den badischen Staatsdienst ein, in dem er bis zu seiner Pensionierung als Oberbürgermeister von Konstanz fast 50 Jahre lang Dienst tun sollte. Im Mai 1927 wurde er in Konstanz zum Bürgermeister (Zentrum) gewählt. Unbestechlich, pflichtbewusst und korrekt versah er den kommunalen Dienst bis zu seiner erzwungenen Amtsniederlegung am 26. Mai 1933. Der neue NS-Oberbürgermeister reichte dem erfahrenen Verwaltungsjuristen die Hand, und Knapp nahm sie an – getrieben vom Berufsethos des „immer treuen“ höheren Verwaltungsbeamten.
Als städtischer Rechtsrat trat er jedenfalls am 19. Juni 1933 wieder in den Dienst der Stadt Konstanz. Er passte sich wie viele Beamte den neuen Verhältnissen an und verhielt sich absolut loyal. Offene Kritik oder gar Widerstand hat er nicht gewagt, wahrscheinlich nicht einmal in Erwägung gezogen. An der lokalen Abwicklung der Reichspogromnacht vom November 1938 hat er im Hintergrund mitgewirkt. Knapp wickelte sie als städtischer Rechtsrat ab, setzte die kaum noch handlungsfähige Israelitische Gemeinde im Rahmen der Eintreibung der Abräumkosten der zerstörten Synagoge unter Druck, was mittelfristig zum städtischen Erwerb des Synagogengrundstückes führen sollte.
Nach der kampflosen Besetzung von Konstanz war Knapp klug genug, sich nicht von der französischen Besatzungsmacht als einer von insgesamt fünf Oberbürgermeistern des Jahres 1945 verschleißen zu lassen. In der verworrenen Situation wirkte er als Rechtsrat im Hintergrund. Nach den ersten Kommunalwahlen vom 15. September 1946 wurde Knapp (BCSV/CDU) vom Gemeinderat zum Oberbürgermeister gewählt. Nach außen bescheiden und gütig versah er sein neues Amt. Am 10. Dezember 1957 wurde der mittlerweile 76-Jährige als Oberbürgermeister verabschiedet.
Conrad Gröber (1872-1948)
In Meßkirch geboren, besuchte Conrad Gröber in Konstanz das Gymnasium. Nach Studium in Freiburg und Rom empfing er 1897 die Priesterweihe. Zwischen 1899 und 1902 war er Rektor des Knabenkonvikts Konradihaus. 1905 übernahm er die Dreifaltigkeitspfarrei in Konstanz, 1922 wurde er als Münsterpfarrer investiert. 1931 wurde Gröber zum Bischof von Meißen ernannt. Bereits 1932 wurde er Erzbischof von Freiburg. Strittig ist bis heute seine Haltung im Nationalsozialismus. Insbesondere 1933/34 hatte er die Hoffnung, dass sich die Kirche mit den Nationalsozialisten durch Entgegenkommen arrangieren könne. Seine anfängliche Kooperationspolitik brachte Gröber im Volksmund den Spitznamen „brauner Conrad“ ein. 1934 wurde er förderndes Mitglied der SS, was die Spende regelmäßiger Geldbeträge bedeutete. Am Karfreitag des Jahres 1941 hielt Gröber eine Predigt, deren Sprache sich stark dem antisemitischen Vokabular der NS-Machthaber annäherte. Allerdings finden sich bereits in der Frühzeit des „Dritten Reichs“ auch kritische Äußerungen. So befürwortete Gröber einen öffentlichen Protest der katholischen Kirche gegen den Aufruf zum Judenboykott am 1. April 1933. Öffentlichkeitswirksam wurden insbesondere seine Silvesterpredigten im Freiburger Münster und seine Fastenhirtenworte. Darin geißelte er insbesondere die Kirchenfeindlichkeit des NS-Regimes. Für die NS-Machthaber war er „der übelste Hetzer gegen das Dritte Reich“. Der badische Kultusminister bezeichnete ihn im August 1940 als „größten Feind der NSDAP und des nationalsozialistischen Staates“; lediglich sein Amt habe ihn bisher vor Inhaftierung bewahrt. In einem Hirtenwort vom 8. Mai 1945 erklärte Gröber, dass man keinem extremen Antisemitismus verfallen solle. In seinen Augen war der Holocaust falsch, weil er die Juden in eine Verteidigungsposition drängte, von der aus sie dem Staat „noch gefährlicher wurde[n] als die größte feindliche Armee“.
Otto Raggenbass (1905-1965)
Nach Studium am Lehrerseminar in Kreuzlingen war Otto Raggenbass von 1926 bis 1938 im Schuldienst tätig. Er galt als der geborene Lehrer mit „fesselndem Unterrichtsstil“. 1938 wurde er Bezirksstatthalter von Kreuzlingen. Das Statthalteramt war Teil der Strafverfolgungsbehörden. Raggenbass fungierte daher als Untersuchungsrichter und stand den lokalen Polizeikräften vor. Der Amtsantritt von Raggenbass fiel mit der Flüchtlingswelle von Juden aus dem im März 1938 an das Deutsche Reich angeschlossene Österreich zusammen. Die thurgauische Flüchtlingspolitik war klar: „Unsere kantonale Regierung“, so der Thurgauer Polizeikommandant Haudenschild am 17. August 1938, „hat uns strikte Weisung erteilt, alle Flüchtlinge abzuweisen. Wir haben keine politischen und jüdischen Flüchtlinge in unserem Kanton. Mag man in Bern beschließen, was man will. Dieser Kanton wird keine Flüchtlinge zulassen.“ Diese restriktive Flüchtlingspolitik hat Otto Raggenbass konsequent umgesetzt. Die einschlägigen Akten hierzu sind heute nicht mehr auffindbar. Doch belegt ist, dass Raggenbass 1944 einen von der Gestapo verfolgten Berliner „Halbjuden“ rücküberstellen ließ. Bereits 1938 hatte er als neugewählter Bezirksstatthalter verfügt, dass jüdische Schulkinder aus Konstanz künftig nicht mehr in Kreuzlinger Schulen ausweichen durften. Selbst Ende 1945 zeigte sich Raggenbass als Antisemit und verweigerte kraft seines Amtes einigen Juden aus Konstanz die Einreise zu einer Gedenkfeier in Kreuzlingen für die Toten des KZ Bergen-Belsen. Der Bezirksstatthalter begründete seine Entscheidung damit, dass „die Einstellung größerer Kreise der hiesigen Bevölkerung gegenüber den hiesigen Juden nicht dazu angetan sind, eine solche Bewilligung zu erteilen, da man sowieso in Kreuzlingen davon spricht, Juden seien in vielem bevorzugt und nicht beliebt.“ Otto Raggenbass wurden zudem „gute Beziehungen“ zur Gestapo nachgesagt. Immerhin verfügte die französische Besatzungsmacht im Frühjahr 1945 gegen ihn eine Einreisesperre nach Konstanz. Die von Raggenbass 1964 erstmals herausgegebene Publikation „Trotz Stacheldraht 1939–1945“ geriet in den 1990er-Jahren zunehmend in Beweisnot. Sie kann als Höhepunkt seiner Selbstheroisierung angesehen werden und begründete seine Reputation als „Retter von Konstanz“, eine Rolle, die er laut regionaler Zeitgeschichtsschreibung so nicht gespielt hat.
Werner Sombart (1863-1941)
Nach einem juristischen Studium in Berlin und Pisa wurde Werner Sombart 1890 auf einen neugeschaffenen Lehrstuhl nach Breslau berufen. Dort blieb er 16 Jahre Professor, bis er 1906 an die Berliner Universität wechseln sollte. Eine „Lex Sombart“ verhinderte zuerst seinen Amtsantritt, der schließlich doch von der preußischen Ministerialbürokratie durchgesetzt wurde. Er wurde 1931 in Berlin emeritiert, lehrte dort jedoch noch einige Jahre weiter. Der bekannte Volkswirtschaftler und Soziologe wurde Mitglied der 1933 gegründeten nationalsozialistischen Akademie für Deutsches Recht. Am 19. August 1934 gehörte er zu den Unterzeichnern des Aufrufs „Deutsche Wissenschaftler hinter Adolf Hitler“ anlässlich der Volksabstimmung über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs. Sombarts Werk „Sozialismus und soziale Bewegung im 19. Jahrhundert“ von 1896 hatte durch seine positive Rezeption von Karl Marx seinen Ruf als Sozialist verstärkt. In späteren Jahren bezog er als pessimistischer Kulturphilosoph einen national-konservativen Standpunkt. Einige Historiker betrachten Sombart als einen sozialkonservativen Wegbereiter des Nationalsozialismus. In seiner Abhandlung „Die Juden und das Wirtschaftsleben“ von 1911 hob er die Juden als kapitalistische Hauptakteure hervor. Im 13. Kapitel behandelt er „das Rassenproblem“ mit den Stichworten „die anthropologische Eigenart der Juden“, „die jüdische ‚Rasse‘“, „die Konstanz des jüdischen Wesens“, „die rassemäßige Begründung volklicher Eigenarten“. Obwohl er damit gängige Vorurteile seiner Zeit bediente, beanspruchte er doch, in seinem Buch „streng wissenschaftlich“ vorgegangen zu sein. Sombart plädierte für eine nationaljüdische „Arterhaltung“. Allerdings sollten die Juden nicht auswandern, sondern eine separierte ethnische Minderheit bilden. In „Händler und Helden“ von 1915 erweiterte er diese Anschauung auf den Kriegsgegner England. In „Der proletarische Sozialismus“ deutete sich Sombarts Wandlung zum Anhänger der Konservativen Revolution an. Seine Versuche, im nationalsozialistischen Regime politischen Einfluss zu gewinnen, scheiterten.
Paul von Beneckendorff und von Hindenburg (1847-1934)
Der preußische Adelige Paul von Hindenburg war Generalfeldmarschall und Politiker. Im Ersten Weltkrieg übte die von ihm geführte Oberste Heeresleitung von 1916 bis 1918 gleichsam diktatorisch die Regierungsgewalt im Deutschen Reich aus. Im Juni 1919 trat er als Chef des Generalstabes des Heeres zurück. Hindenburgs Rolle im Ersten Weltkrieg beruhte vor allem auf dem Mythos des „Siegers von Tannenberg“.
Nach der militärischen Niederlage versuchte er durch die Zusammenarbeit mit der neuen republikanischen Regierung, Unruhen innerhalb des Heeres entgegenzuwirken. Nachdem beim ersten Wahlgang zur Reichspräsidentenwahl vom 29. März 1925 kein Kandidat eine absolute Mehrheit erreicht hatte, fragten die Rechtsparteien bei dem parteilosen Pensionär Hindenburg eine Kandidatur an. Nur zögerlich stimmte er zu. Am 26. April 1925 wurde Hindenburg im zweiten Wahlgang im Alter von 77 Jahren zum Reichspräsidenten gewählt.
Bei der Reichspräsidentenwahl 1932 wurde Hindenburg für weitere sieben Jahre in seinem Amt bestätigt. Nach der Wahl geriet er noch stärker als zuvor unter den Einfluss der politischen Rechten. Am 30. Januar 1933 berief Hindenburg schließlich Adolf Hitler zum Reichskanzler und wurde so zum Steigbügelhalter der NSDAP. Er ermöglichte die NS-Diktatur. Am 1. Februar 1933 löste er den Reichstag auf. Im Laufe des Februars wurde eine ganze Reihe von Maßnahmen wie die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutze des Deutschen Volkes“ und die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ erlassen, mit denen die Grundrechte bis auf Weiteres (aber faktisch bis 1945) ausgesetzt wurden. Massenverhaftungen von Anhängern der KPD und der SPD waren die Folge. Bei der von Propagandaminister Joseph Goebbels am 21. März 1933 inszenierten Eröffnung des neu gewählten Reichstags in der Potsdamer Garnisonkirche wurde durch eine tiefe Verneigung Hitlers vor dem greisen Reichspräsidenten eine symbolträchtige Kontinuität zwischen Kaiserreich und „Drittem Reich“ hergestellt. Hindenburgs hohes Ansehen wurde für das neue Regime instrumentalisiert. Im Juli 1934 verschlechterte sich sein Gesundheitszustand zusehends; er verstarb nach wenigen Tagen.
Felix Wankel (1902-1988)
Der in Lahr gebürtige und in Heidelberg aufgewachsene Verlagskaufmann Felix Wankel war autodidaktischer Maschinenbaukonstrukteur sowie Erfinder des nach ihm benannten Wankelmotors. Dem Nationalsozialismus schloss sich Wankel sehr früh an; er war einer der „ältesten Kämpfer“ der Bewegung Adolf Hitlers. Er hatte bereits 1922 eine Mitgliedskarte der NSDAP erhalten, und zwar über die Ortsgruppe Mannheim. Seine von Hitler persönlich unterschriebene Mitgliederkarte trug die Nr. 136. Politisch betätigte sich Wankel in den 1920er-Jahren vor allem durch die Leitung von Jugendgruppen, durch die er Jugendliche für völkisch-nationalistische Ziele begeistern wollte. Die Attraktivität seiner Gruppen sah Wankel in von ihm entwickelten technischen Innovationen wie „Lichtgewehren und -MGs“, Signalgebern, Morsegeräten, Feldtelefonen und Minenwerfern begründet, die bei paramilitärischen Geländespielen eingesetzt wurden. Alles sollte dazu dienen, einen zukünftigen Krieg auch technisch vorzubereiten.
1930 bekleidete er für ein knappes Jahr den Posten des ehrenamtlichen „Gauleiters der Hitler-Jugend in Baden“. Im Oktober 1932 wurde Wankel, Mitglied der innerparteilichen Wagner sorgte dafür, dass der gestürzte und entmachtete „alte Kämpfer“ Wankel am 14. März 1933 schwer misshandelt und für ein halbes Jahr „in Schutzhaft“ genommen wurde. Doch Felix Wankel verfügte über sehr gute Kontakte zu Wilhelm Keppler, dem persönlichen Wirtschaftsberater Hitlers, was den beruflichen Neustart nach 1933 erleichterte, und zwar im bayrischen Lindau.
Für den Konstrukteur Wankel wurde nämlich 1936 vom Reichsluftfahrtministerium die „Wankel- Versuchs-Werkstatt“ in Lindau eingerichtet, wo 1944 der erste Drehkolbenverdichter erprobt werden konnte. Durch Heinrich Himmler wurde Wankel 1940 zum SS-Obersturmbannführer ernannt. Der Unternehmer hatte nach 1945 ein Entnazifizierungsverfahren vor der Spruchkammer in Lindau zu durchlaufen, aus dem er – nach grober Tatsachenverdrehung bezüglich seines NS-Engagements von vor 1933 – als „Minderbelasteter“ hervorging.
Warum soll meine Straße umbenannt werden?
Wie war das bisherige Verfahren?
Eine Expertenkommission hat alle Konstanzer Straßen, die nach Personen benannt wurden, deren Wirken in die Zeit nach dem 01.08.1914 fällt, unter Zugrundelegung der „Allgemeinen Richtlinien für die Benennung und Umbenennung der Konstanzer Straßen“, überprüft. Bei sechs Straßennamen liegen die Voraussetzungen für eine Umbenennung vor. Die Ergebnisse wurden in mehreren Sitzungen der mit Vertretern aller Gemeinderatsfraktionen besetzten Straßenbenennungskommission erörtert und dem Gemeinderat vorgelegt. Der Gemeinderat hat in allen sechs Fällen entschieden, dass die Voraussetzungen für eine Umbenennung grundsätzlich vorliegen sind, aber vor einer abschließenden Entscheidung eine Bürgeranhörung durchgeführt werden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die BürgerInnen schriftlich informiert und konnten postalisch oder per E-Mail Stellung nehmen und neue Namen vorschlagen. Alle eingehenden Stellungnahmen wurden gesammelt. Der Gemeinderat hat dann abschließend am 29.06.2023 unter Abwägung möglicher privater Interessen an der Beibehaltung des Straßennamens mit den öffentlichen Interessen an einer Straßenumbenennung die Umbenennung der sechs Straßen beschlossen. Am 25.01.2024 hat der Gemeinderat sodann entschieden, dass dass die Veröffentlichung der neuen Straßennamen am 02.01.2025 erfolgen wird.
Im November 2024 haben die Betroffenen nochmals Informationen zur Umbenennung und zum weiteren Verfahren erhalten.
Wie ist das weitere Verfahren?
Die neuen Straßennamen werden am 02.01.2025 öffentlich bekannt gemacht. Der Vollzug, d.h. die Anbringung der neuen Straßennamenschilder ist sodann davon abhängig, ob Rechtmittel gegen die Umbenennung eingelegt werden. Unter die neuen Straßennamenschilder werden zudem Informationstafeln angebracht werden, die die Umbenennung kurz erläutern. Professor Dr. Klöckler (Leiter Stadtarchiv) hat hierzu bereits die Texte entworfen.