Erschließungsbeiträge

Der Erschließungsbeitrag soll die Kosten decken, die entstehen oder entstanden sind, wenn die Stadt z.B. öffentliche Straßen, Wege und Plätze erstmalig herstellt bzw. hergestellt hat.

Die Stadt baut Straßen, Wege und Plätze. Die dabei angefallenen Erschließungskosten werden auf die Flächen aller von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Die Stadt ist nach dem Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung verpflichtet, Erschließungsbeiträge von den Eigentümern zu erheben.
In den Straßenlisten erfahren Sie, für welche Straßen die Stadt noch Erschließungsbeiträge erheben wird.



Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 17. März 2005

Ansprechpartner bei Rückfragen

Leiter Abteilung Erschließungsbeiträge

Frank Dombrowski
Bauverwaltungsamt@Konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2687
Dienstort: VG Laube
Zimmernummer: 6.02

Sachbearbeiterin Erschließungsbeiträge

Edith Bausmer
Bauverwaltungsamt@Konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2516
Dienstort: VG Laube
Zimmernummer: 6.03
vormittags

Straßenlisten

Hier können Sie die aktuellen Listen der noch abzurechnenden Straßen einsehen:

Straßenliste A - Abrechnung in absehbarer Zeit

Übersicht über Straßen, für die in absehbarer Zeit Erschließungsbeiträge von den Grundstückseigentümern erhoben werden. Mindestens 6 Monate vor der Beitragserhebung werden die Eigentümer über die voraussichtliche Beitragshöhe informiert:

1 Ruppanerstraße - Stichstraße Flst. Nr. 3130/54 endgültige Beitragserhebung vorgesehen 2025
2 Schmidtenbühl - Nord (De)
(Bachwiesen, Hangstaffel, Herrenberg, Im Grund, Mittelsberg, Torkeläcker, Wolfsgarten)
Vorausleistungen erhoben 2012
endgültige Beitragserhebung vorgesehen 2025

Diese Übersicht dient der Information, Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.

Aktualisiert: 06.09.2024

Straßenliste B - Abrechnung noch nicht absehbar

Übersicht über Straßen, die noch nicht endgültig hergestellt sind. Wann dies erfolgt und von den Grundstückseigentümern Erschließungsbeiträge erhoben werden, ist heute nicht absehbar. Mindestens 6 Monate vor der Beitragserhebung werden die Eigentümer über die voraussichtliche Beitragshöhe informiert:

Diese Übersicht dient der Information, Rechtsansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.

Aktualisiert: 06.09.2024