FAQ zur Bundestagswahl 2025
Wann wird gewählt?
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist,
wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
das 18. Lebensjahr vollendet haben,
seit mindestens drei Monaten – also mindestens seit dem 23. November 2024 – in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält,
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
Darüber hinaus sind alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche) wahlberechtigt. Die Voraussetzungen lesen Sie bitte unter der FAQ ‚Sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt?‘.
Personen ohne festen Wohnsitz sowie Auslandsdeutsche müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Die Antragsfrist endet hierfür am 2. Februar 2025. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um eine Ausschlussfrist handelt, also den letztmöglichen Termin für eine Antragsstellung.
Wer kann gewählt werden?
Das passive Wahlrecht ist das Recht, gewählt zu werden. Wählbar sind diejenigen, die am Wahltag
Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind und
das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Nicht wählbar sind diejenigen, die
vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder
infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen.
Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden. Parteien können an der Bundestagswahl mit eigenen Kreiswahlvorschlägen in den Wahlkreisen sowie Landeswahlvorschlägen (Landeslisten) in den Ländern teilnehmen. Landeslisten können nur von Parteien eingerichtet werden. Einzelbewerbungen können von Wahlberechtigten oder Wählergruppen vorgeschlagen werden und in einem (beliebigen) Wahlkreis in Deutschland kandidieren ohne dort einen Wohnsitz haben zu müssen.
Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundeswahlleiterin.
Dürfen ausländische Bürgerinnen und Bürger wählen?
Sind Auslandsdeutsche wahlberechtigt?
Hier finden Sie nähere Informationen zu Auslandsdeutschen.
Wie wird gewählt?
Alle wahlberechtigten Personen sind im Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. Das Wählerverzeichnis ermöglicht die Kontrolle, dass nur Wahlberechtigte wählen und jeder nur einmal wählt.
Allen Wahlberechtigten werden im Zeitraum 13. Januar 2025 bis 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung zugesandt. Wenn Sie bis zum 2. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, melden Sie sich bitte unter wahlbuero@konstanz.de oder 07531 900-3335 oder 07531 900-3336, um abzuklären, ob Sie ordnungsgemäß in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind.
Vom 3. Februar bis 7. Februar 2025 wird das Wählerverzeichnis auch zur Einsichtnahme ausliegen. Eine Bekanntmachung hierzu folgt.
Jeder Wähler und jede Wählerin hat zwei Stimmen:
Mit der Erststimme wird der oder die Wahlkreisabgeordnete im Wege der Direktwahl gewählt. Sie wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben.
Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wählt man die Landesliste einer Partei.
Nähere Informationen zur Wahl erhalten Sie auf der Seite der Bundeszentrale für politische Bildung.
Wie beantrage ich Briefwahl?
Eine telefonische Antragsstellung ist rechtlich nicht möglich. Sie haben allerdings mehrere andere Möglichkeiten für die Beantragung.
Die schnellste und bequemste Möglichkeit ist, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Diese wird nach dem Versand der Wahlbenachrichtigungen freigeschaltet.
Haben Sie bereits Ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, scannen Sie einfach den QR-Code auf der Rückseite ein. Sie gelangen so direkt zu Ihrer personalisierten Antragsstellung.
Die Online-Beantragung ist bis Sonntag, 16. Februar 2025 um 12:00 Uhr freigeschaltet. Danach können Briefwahlanträge an die E-Mail-Adresse wahlamt@konstanz.de gerichtet oder persönlich gestellt werden. Bitte beachten Sie bei der Beantragung die regulären Postlaufzeiten für den Versand der Unterlagen an Sie und die Rücksendung an das Wahlamt.
Wir empfehlen Ihnen daher nach Möglichkeit den Einwurf der Wahlbriefe in einem der städtischen Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden oder den Ortsverwaltungen.
Die Beantragung per E-Mail an wahlamt@konstanz.de ist ebenfalls zulässig. Ihr Antrag muss zwingend folgende Angaben beinhalten:
Familiennamen
Vornamen
Geburtsdatum
Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Soweit aus der Wahlbenachrichtigung bekannt, geben Sie möglichst auch die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, an.
Bitte geben Sie für eventuelle Nachfragen Ihre Telefonnummer an. Dies ermöglicht eine schnellere Bearbeitung Ihres Antrages. Bitte beachten Sie, dass es bei unvollständigen Anträgen zu Verzögerungen kommen kann.
Sie können den Antrag auch postalisch einreichen.
Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, der vollständig ausgefüllt und unterschrieben dem Wahlamt zurückgesendet werden muss. Sie können die Antragsunterlagen auch direkt in einen der amtlichen Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden oder Ortsverwaltungen einwerfen. Bitte beachten Sie dabei, dass nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden können. Die Angabe Ihres Geburtsdatums sowie Ihre Unterschrift sind für die weitere Bearbeitung Ihres Antrags unbedingt erforderlich.
Ab Anfang Februar 2025 (genaues Datum wird noch bekanntgegeben - ist Abhängig vom Druck der Stimmzettel) wird es eine zentrale Briefwahlausgabestelle im Bürgersaal, Sankt-Stephans-Platz 17, geben.
Hier können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen und direkt mitnehmen. Sie haben vor Ort auch die Möglichkeit, sofort die Briefwahl durchzuführen.
Personen, die für längere Zeit (bis nach der Wahl) verreisen, können sich per E-Mail an wahlbuero@konstanz.de wenden.
Bis zum Samstag 22. Februar 2025, um 12:00 Uhr, können Wahlscheine ersetzt werden, wenn der oder die Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er oder sie den Wahlschein nicht erhalten hat.
Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung kann ein Antrag auch noch bis zum Wahltag, Sonntag, der 23. Februar 2025, 15:00 Uhr, gestellt werden.
Wer für Dritte Briefwahlunterlagen beantragen oder abholen will, benötigt eine schriftliche Vollmacht.
Wo befindet sich die persönliche Ausgabe der Briefwahlunterlagen?
Ab Anfang Februar (genauer Termin wird noch bekanntgegeben) können Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen im Bürgersaal (Sankt-Stephans-Platz 17) persönlich abholen.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag, 07:00 - 17:00 Uhr
Dienstag, 07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch, 09:00 - 19:00 Uhr
Donnerstag, 09:00 - 19:00 Uhr
Freitag, 07:00 - 17:00 Uhr
Samstag, 07:00 - 13:00 Uhr
Sonntag, 07:00 - 11:00 Uhr
Welche Wahllokale sind rollstuhlgerecht?
Hier finden Personen mit Unterstützungsbedarf nähere Informationen.
Ich bin umgezogen, was muss ich tun?
Hier haben wir Ihnen nähere Informationen zum Wahlrecht bei Zuzügen/Umzügen.
Wie erreiche ich das Wahlamt?
Wahlleitung:
telefonisch 07531 900-3333
per E-Mail an wahlamt@konstanz.de
Bei Fragen zum Wählerverzeichnis wenden Sie sich bitte direkt an das
Wahlbüro:
telefonisch 07531 900-3335 oder -3336
per E-Mail an wahlbuero@konstanz.de
Adresse:
Stadt Konstanz
Personal- und Organisationsamt -Team Wahlen
Untere Laube 24
78462 Konstanz