Waldbrandgefahr

Stadt bittet um Vorsicht

Feuerwehrauto

Aktuell gilt für Konstanz Stufe 3 von 5 in der Einschätzung der Waldbrandgefahr. Das bedeutet eine hohe Brandgefahr. Gemäß dem Landeswaldgesetz ist vom 1. März bis zum 31. Oktober die Nutzung von offenem Feuer im Wald untersagt – auch das Rauchen. Das gilt bis zu einem Bereich von 100 Metern vor dem Waldrand. Die Feuerwehr und die Stadtverwaltung bitten um Beachtung.

(Erstellt am 27. März 2020 18:31 Uhr / geändert am 01. April 2020 18:58 Uhr)