Waldbrandgefahr
Stadt bittet um Vorsicht
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Aktuell gilt für Konstanz Stufe 3 von 5 in der Einschätzung der Waldbrandgefahr. Das bedeutet eine hohe Brandgefahr. Gemäß dem Landeswaldgesetz ist vom 1. März bis zum 31. Oktober die Nutzung von offenem Feuer im Wald untersagt – auch das Rauchen. Das gilt bis zu einem Bereich von 100 Metern vor dem Waldrand. Die Feuerwehr und die Stadtverwaltung bitten um Beachtung.