Anlieferungszeiten für Lebensmittelmärkte werden ausgeweitet
Allgemeinverfügung gilt ab Freitag, 20. März 2020
Die Stadt Konstanz hat die zeitlichen Beschränkungen zur Anlieferung von Lebensmittelmärkten mit Lastkraftwagen zunächst bis einschließlich 19. April 2020 außer Kraft gesetzt.
Diese Allgemeinverfügung betrifft das Stadtgebiet von Konstanz einschließlich der Ortsteile Dettingen-Wallhausen, Litzelstetten und Dingelsdorf und gilt abweichend von gegenteiligen Bestimmungen in Baugenehmigungen ab dem Tag nach ihrer Bekanntmachung.
Diese Verfügung wurde aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus erlassen und dient der Aufrechterhaltung der Versorgung der Konstanzer Bevölkerung mit Lebensmitteln und sonstigen Artikeln des täglichen Bedarfs.
Die Allgemeinverfügung ist abrufbar unter: konstanz.de/bekanntmachungen
Weitere Informationen zur aktuellen Situation in Konstanz das Coronavirus betreffend: konstanz.de/coronavirus