Faunistische und floristische Stichprobenkartierungen im Konstanzer Stadtgebiet
Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg plant Untersuchungen ab April bis Ende 2024
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) ist vom Landesministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft beauftragt worden, Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie sowie von weiteren Tieren und Pflanzen zu vergeben und zu koordinieren. Ein Teil dieser Kartierungen wird auf dem Konstanzer Stadtgebiet stattfinden. Die Untersuchungen finden ab April bis Ende 2024 auf wenigen Stichprobenflächen vor allem im Außenbereich statt.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten. Die Kartierenden betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich, fest umzäunte Privatgärten dagegen nicht ohne Zustimmung. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.