Bebauungsplan „Marienweg"
BEBAUUNGSPLÄNE DER STADT KONSTANZ - Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung –(ergänzendes reguläres Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB)
Der Technische und Umweltausschuss der Stadt Konstanz hat am 04.06.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Marienweg“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, diese gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Internet zu veröffentlichen. Der Bebauungsplan „Marienweg“ war ursprünglich im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt worden und am 08.12.2021 in Kraft getreten. Aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 18.07.2023 (Az. 4 CN 3/23), wonach § 13b BauGB gegen Europarecht verstößt und demgemäß für unanwendbar erklärt wurde, ist in Bezug auf den genannten Bebauungsplan die Durchführung eines ergänzenden Verfahrens angezeigt.Der Bebauungsplan wird nunmehr im regulären Verfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufgestellt.
Der Planbereich wird begrenzt
- nördlich durch das FFH-Schutzgebiet „Bodanrück / westlicher Bodensee“ und das Vogelschutzgebiet „Überlinger See des Bodensees“ sowie das Landschaftsschutzgebiet „Bodanrück“ und den regionalen Grünzug im Gebiet „Hochrhein-Bodensee Konstanz“,
- östlich durch die Martin-Schleyer-Straße,
- südlich durch die Straße Zum Purren und
- westlich durch den Marienweg
beziehungsweise durch die Bebauung entlang der genannten Straßen. Er umfasst die Flurstücke Nr. 1550, 1551, 1552, 1553, 1554, 1555, 1556, 1557, 1558, 1559, 1560, 1561, 1562, 1563, 1564, 1565 und 1566 der Gemarkung Litzelstetten.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dargestellt.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets am nördlichen Ortsrand von Litzelstetten im Rahmen des Handlungsprogramms Wohnen geschaffen werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplans mit der Begründung (einschließlich Umweltbericht) sowie der Entwurf der örtlichen Bauvorschriften können im Zeitraum vom 17.06.2024 bis einschließlich 24.07.2024im Internet unter dem Link www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im obengenannten Zeitraum im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, vor den Räumen 5.06 und 5.24 öffentlich ausgelegt. Sie können zudem in der Ortsverwaltung Litzelstetten während der dort üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:Umweltbericht mit den Themen: Geologie, Boden und Fläche, Wasser, Klima und Luft, Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt, Tiere, Schutzgut Landschaft, Schutzgut Mensch, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen zwischen den Umweltbelangen, Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete Gutachten: Fachgutachten Artenschutz, Natura-2000-Vorprüfung, Schalltechnische Untersuchung, Baugrundgutachten Bestandteil der einsehbaren Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen: Landratsamt Konstanz, Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Bund für Umwelt und Naturschutz, Regierungspräsidium Freiburg Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu dem Bebauungsplanentwurf und dem Entwurf der örtlichen Bauvorschriften abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@konstanz.de) übermittelt werden, bei Bedarf ist die Abgabe auch auf anderem Weg – wie etwa schriftlich – beim Amt für Stadtplanung und Umwelt möglich. Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Bei Rückfragen zu den obengenannten Unterlagen wird um vorherige telefonische Terminvereinbarung (Tel. 07531/900-2532 oder -2533) gebeten.
STADT KONSTANZ Uli Burchardt, Oberbürgermeister
Dateien des Bebauungsplans zum Download:
Sie haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail.
Geben Sie bei ihrer Stellungnahme bitte unbedingt Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Postleitzahl und den Wohnort an. Angaben zur Straße und Hausnummer sind freiwillig, aber für eine weitere Bearbeitung hilfreich, damit wir Ihnen das Planungsergebnis mitteilen können. Die E-Mail senden Sie bitte an bauleitplanung@konstanz.de
Sie können die Stellungnahme auch fristgerecht im Amt für Stadtplanung und Umwelt, Untere Laube 24, 78462 Konstanz, entweder schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.