Aktuelles

Neue Bundesregierung muss selbstbestimmtes Wohnen von Menschen mit Behinderungen ermöglichen

Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 25.03.2025

Berlin. Menschen mit Behinderungen müssen selbst entscheiden können, wie, wo und mit wem sie leben möchten, genau wie alle anderen Menschen auch. In der Praxis wird dieses Recht aber gerade für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf häufig eingeschränkt, denn für sie gibt es kaum Alternativen zu institutionellen Wohnformen.
Anlässlich des Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland am 26. März unterstreicht das Deutsche Institut für Menschenrechte, dass die UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und stationäre Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderungen schrittweise zugunsten inklusiver und personenzentrierter Angebote wie die Persönliche Assistenz abzubauen.
"Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen die Hemmnisse bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes zu beseitigen. Die Selbstbestimmung und das Wunsch- und Wahlrecht jedes Menschen müssen im Mittelpunkt der Leistungserbringung stehen und dürfen nicht durch Kostenerwägungen eingeschränkt werden", so Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. "Wir fordern die Entwicklung einer Gesamtstrategie durch Bund, Länder und Kommunen mit konkreten Zielvorgaben zum Ausbau inklusiver Unterstützungsangebote. Dies muss unter Beteiligung der Freien Wohlfahrtspflege und vor allem auch in Kooperation mit Verbänden von Menschen mit Behinderungen als Expert*innen in eigener Sache geschehen."
Für das inklusive Wohnen benötige Deutschland darüber hinaus, allein um den heutigen Bedarf zu decken, über zwei Millionen barrierefreie Wohnungen. "Ein bundesweites Förderprogramm für barrierefreien Wohnungsbau ist notwendig", erklärt Schlegel. Der Bund solle Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen, die an die Bedingung geknüpft sind, dass barrierefrei gebaut wird.
"Die Bundesregierung muss außerdem beim Einsatz des Sondervermögens für Infrastrukturmaßnahmen unbedingt Barrierefreiheit von vorn herein als integralen Bestandteil aller Investitionen mitdenken. Dies betrifft nicht nur das Wohnen, sondern auch die Bereiche Mobilität, Bildung, Digitalisierung und Gesundheit. Nur so bleibt unsere Gesellschaft zukunftsfähig", so die Leiterin der Monitoring-Stelle.
Weitere Informationen:
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 21. Wahlperiode (2025-2029) | Institut für Menschenrechte

Menschenrechtsinstitut fordert von der nächsten Bundesregierung eine aktive Politik für Menschen mit Behinderungen

Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 27.02.2025

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Parteien auf, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen konkrete Schritte und Maßnahmen zu vereinbaren, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Dazu zählen gesetzliche Reformen, um den öffentlichen Raum barrierefreier zu gestalten, eine Strategie, um Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen, und eine grundlegende Reform des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
„In nahezu allen Lebensbereichen bleiben Menschen mit Behinderungen bis heute benachteiligt. Wir brauchen in der nächsten Legislaturperiode eine starke Sozialpolitik, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Die neue Bundesregierung muss sich uneingeschränkt zum Prinzip der Inklusion und zur Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen bekennen. Dazu gehört eine aktive und engagierte Politik, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen und ihre Gleichstellung in den Fokus rückt“, erklärte Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, anlässlich der Veröffentlichung des Eckpunktepapiers „Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der 21. Wahlperiode (2025-2029)“.
In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen. Mit der Ratifikation der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, die Inklusion und Selbstbestimmung behinderter Menschen zu zentralen Elementen der Werte- und Rechtsordnung zu machen und die Politik daran auszurichten.
Weitere Informationen
Eckpunktepapier: Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Berlin in der 19. Wahlperiode (2021-2026)

Aktion Mensch alarmiert: Zu viele Unternehmen stellen zuwenige Menschen mit Behinderung ein

Pressemitteilung: Ende der Erholung – Inklusion auf dem Arbeitsmarkt rückläufig

- Inklusionsbarometer Arbeit zeigt: Wirtschaftskrise bremst spürbar die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt
- Beschäftigungspflicht missachtet: Vor allem private Unternehmen erfüllen die vorgeschriebene Fünf-Prozent-Quote nicht und kaufen sich frei
- Appell der Sozialorganisation: Es geht um das Recht auf Teilhabe – Inklusion darf nicht länger von konjunktureller Entwicklung abhängen
 
Bonn (29. November 2024) Die Erholungsphase nach dem massiven Rückschlag durch die Corona-Pandemie währte nur kurz: Die Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung hat sich erneut verschlechtert. Sowohl die Arbeitslosenzahlen als auch die Arbeitslosenquote sind im vergangenen Jahr gestiegen. Besonders drastisch: Immer mehr Unternehmen kommen ihrer gesetzlichen Pflicht, Menschen mit Behinderung zu beschäftigen, nicht nach. Der Anteil der Betriebe, die die vorgegebene Fünf-Prozent-Quote vollständig erfüllen, ist auf einen Tiefstwert gesunken. Das diesjährige Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch und des Handelsblatt Research Institutes macht einmal mehr deutlich: Die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt macht – auch 15 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention, die das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe verankert – keine Fortschritte.
Arbeitnehmer*innen mit Behinderung: Von Wirtschaftskrise eingeholt
Die negative Prognose ist eingetreten: Der konjunkturelle Abschwung wirkt sich signifikant auf den Arbeitsmarkt aus, nicht zuletzt auch auf die Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderung. So zog die Arbeitslosenquote im vergangenen Jahr an und liegt bei nunmehr elf Prozent. Auch die Anzahl der Arbeitslosen mit Behinderung hat sich erhöht – auf einen Jahresdurchschnitt von 165.725. Verglichen mit 2022 beschreibt dies zwar nur eine Steigerung von etwas mehr als einem Prozent, der Negativtrend setzt sich jedoch im aktuellen Jahr fort: Im Oktober dieses Jahres liegt die Zahl der Arbeitslosen mit Behinderung bei 177.280, im Vergleich zum gleichen Zeitpunkt im Jahr 2023 markiert dies einen Anstieg um sieben Prozent. „Zwar spüren alle Arbeitnehmer*innen in Deutschland die Folgen der Wirtschaftskrise – für Menschen mit Behinderung gehen sie aber mit einem deutlichen Rückschritt in Sachen Chancengerechtigkeit einher“, warnt Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. 
Einstellungswiderstand verstärkt sich – Beschäftigungsquote sinkt weiter
Unternehmen mit 20 Mitarbeiter*innen und mehr sind gesetzlich dazu aufgefordert, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung zu vergeben. Das sind derzeit rund 179.000 Unternehmen, Tendenz im Vergleich zu den Vorjahren steigend. Tatsächlich ist die Anzahl an Arbeitsplätzen für Arbeitnehmer*innen mit Behinderung also gestiegen. Die gesamtwirtschaftliche Beschäftigungsquote ist dennoch auf 4,4 Prozent gesunken. Weniger als 39 Prozent der verpflichteten Unternehmen erfüllen die Fünf-Prozent-Quote vollständig – der niedrigste Wert seit Erscheinen des ersten Inklusionsbarometers. Keinerlei Menschen mit Behinderung beschäftigt dagegen noch immer mehr als jedes vierte Unternehmen. Insbesondere die Privatwirtschaft liegt mit einer Einstellungsquote von vier Prozent weit unter dem Soll.
Christina Marx hat dafür kein Verständnis: „Eine schlechte Konjunktur greift als Erklärung nicht weit genug – schließlich klagt die Wirtschaft zunehmend über den Fachkräfte- wie auch den Arbeitskräftemangel allgemein. Unternehmen besetzen die Arbeitsplätze aber nicht mit den vielen gut qualifizierten Arbeitnehmer*innen mit Behinderung.“
Politik nimmt Unternehmen stärker in die Pflicht: Höhere Ausgleichsabgabe
Wer trotz Beschäftigungspflicht keine oder zu wenige Menschen mit Behinderung einstellt, muss die sogenannte Ausgleichsabgabe zahlen. Mit dem Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde diese zum 1. Januar 2024 nun deutlich erhöht. „Wir erhoffen uns von der schärferen Sanktionierung, dass sie sich positiv auf die Beschäftigungszahl von Menschen mit Behinderung auswirkt“, kommentiert die Sprecherin der Sozialorganisation. „Ein Nichterfüllen der Beschäftigungspflicht ist kein Kavaliersdelikt – denn es geht um nichts Geringeres als das Recht auf Teilhabe am Arbeitsmarkt. Chancengleichheit muss losgelöst von konjunkturellen Entwicklungen Bestand haben.“
Bildmaterial und Zusatzinformationen zum Inklusionsbarometer
Arbeit
In unserem Pressezentrum unter www.aktion-mensch.de/presse finden Sie
- die vollständige Studie „Inklusionsbarometer Arbeit 2024“
- Pressemitteilungen mit Auswertungen für Baden-Württemberg, Bayern, Hessen,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen sowie Ostdeutschland
- weiterführende Statements von Christina Marx und Dr. Jörg Lichter, Senior Director Research
des Handelsblatt Research Institutes
- Bildmaterial und Grafik

Gerne vermitteln wir Ihnen Interviews mit Christina Marx und Dr. Jörg Lichter sowie
Protagonist*innen in Ihrer Region, die von ihren persönlichen Erfahrungen berichten können.
Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.aktion-mensch.de/inklusionsbarometer

Über das Inklusionsbarometer Arbeit
Seit 2013 erstellt das Handelsblatt Research Institute in Kooperation mit der Aktion Mensch jährlich das Inklusionsbarometer Arbeit. Basierend auf den jüngsten statistischen Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Integrationsämter werden zehn Teilindikatoren ausgewertet. Diese geben Auskunft über den aktuellen Grad der Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung in den ersten Arbeitsmarkt. Ziel ist es, Ansatzpunkte zu identifizieren, mit deren Hilfe Inklusion vorangetrieben werden kann.
Über die UN-Behindertenrechtskonvention
Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Ihr Ziel ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung – auch auf dem Arbeitsmarkt. Doch die Realität ist stattdessen geprägt von einer strukturellen Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und erheblichen Barrieren im Alltag. Im August 2023 wurde der Stand der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hierzulande zum zweiten Mal vom UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung geprüft. Deutschland wurde in den „Abschließenden Bemerkungen“ stark für die unzureichende Umsetzung kritisiert.
Über die Aktion Mensch e.V.
Die Aktion Mensch ist die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahr 1964 hat sie mehr als fünf Milliarden Euro an soziale Projekte weitergegeben. Ziel der Aktion Mensch ist, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen zu verbessern und das selbstverständliche Miteinander in der Gesellschaft zu fördern. Mit den Einnahmen aus ihrer Lotterie unterstützt die Aktion Mensch jeden Monat bis zu 1.000 Projekte. Möglich machen dies rund vier Millionen Lotterieteilnehmer*innen. Zu den Mitgliedern gehören: ZDF, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Paritätischer Gesamtverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Seit Anfang 2014 ist Rudi Cerne ehrenamtlicher Botschafter der Aktion Mensch. www.aktion-mensch.de

Menschenrechtsinstitut fordert mehr Einsatz für Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 17.09.2023

Anlässlich der in dieser Woche veröffentlichten Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Bund, Länder und Kommunen müssen sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Derzeit entspricht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht den menschenrechtlichen Vorgaben – das haben die Vereinten Nationen erneut deutlich gemacht.

Politischen Handlungsbedarf sieht der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen besonders beim Abbau von Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit. Die UN-Expert*innen fordern zielgerichtete politische Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie empfehlen unter anderem die Erarbeitung eines Aktionsplans, um Menschen mit Behinderungen den Übergang von Werkstätten in einen inklusiven Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Der UN-Ausschuss hat Deutschland aufgefordert, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Politikbereichen stärker zu berücksichtigen. Barrierefreiheit muss etwa im Gesundheitssektor wie auch im Wohnungsbau, im Verkehr, in Freizeitstätten oder bei kulturellen und touristischen Angeboten selbstverständlich werden.

Handlungsbedarf sehen die UN-Expert*innen zudem beim Gewaltschutz in Einrichtungen und bei Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen. Sie empfehlen die Einrichtung unabhängiger Überwachungsstellen mit Beschwerdemöglichkeiten.
Den Rechten von Menschen mit Behinderungen muss dringend – auch in den Ländern und Kommunen – die menschenrechtlich gebotene politische Priorität eingeräumt und Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden. Die wirksame und menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kann nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen aktiv in diese Prozesse eingebunden werden.“

Am 12. September veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine „Abschließenden Bemerkungen“ zur Staatenprüfung Deutschlands. Darin benennt er eine Reihe von Bereichen, in denen Deutschland die UN-Konvention besser umsetzen muss. Am 29. und 30. August hatte der UN-Ausschuss in Genf zum zweiten Mal geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Zu dieser Staatenprüfung hatte das Institut in einem Parallelbericht ausgewählte Problembereiche in Deutschland benannt.

Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte vom 30.08.2023

Nach Abschluss der Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf (29./30.8.) fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Bund, Länder und Kommunen auf, sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

„Die Prüfung der Vereinten Nationen hat klar gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen“, sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

Im Zentrum der Kritik des UN-Ausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen steht das in Deutschland immer noch hochentwickelte System von Sonderstrukturen – in der schulischen Bildung, bei der Beschäftigung in Werkstätten oder bei der Unterbringung in großen stationären Wohneinrichtungen. „Nötig sind zielgerichtete politische Strategien zur Deinstitutionalisierung, damit Menschen mit Behinderung selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, so Schlegel. Außerdem müsse die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen in allen Bereichen geachtet und Maßnahmen zu Zwangsvermeidung und Gewaltschutz in psychiatrischen Einrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe dringend verstärkt werden.

Das Institut fordert darüber hinaus deutlich strengere gesetzliche Vorgaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit im gesamten privaten Sektor, etwa im Wohnungsbau oder im Gesundheitssektor. „Private Unternehmen müssen verpflichtet werden, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten, wie es etwa in den USA der Fall ist. Das ist zwar seit Langem bekannt, muss aber endlich angegangen werden“, fordert Leander Palleit, der die Monitoring-Stelle gemeinsam mit Schlegel leitet. Nach wie vor fehle das gesellschaftliche Bewusstsein dafür, dass Barrierefreiheit die Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe ist.

Am 29. und 30. August hat der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Genf zum zweiten Mal geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Zu dieser Staatenprüfung hat das Institut in einem Parallelbericht ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland benannt, etwa die Bereiche Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit.

Voraussichtlich Ende September veröffentlicht der UN-Ausschuss seine Abschließenden Bemerkungen. Darin benennt er die Bereiche, in denen Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention besser umsetzen muss. Diese UN-Vorgaben sind eine wichtige Orientierungshilfe für alle staatlichen und nichtstaatlichen Akteure in Deutschland, die Verantwortung für die Umsetzung der UN-Konvention tragen.

„Wir erwarten, dass die Bundesregierung die Empfehlungen aus Genf zügig allen zuständigen Behörden übermittelt und wirksame Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ergreift“, so Palleit weiter. „Den Rechten von Menschen mit Behinderungen muss dringend die menschenrechtlich gebotene politische Priorität eingeräumt und Maßnahmen ausreichend finanziert werden.“

Erste Sitzung des Fachbeirats „Barrierefreies Baden-Württemberg“

Vor einem Jahr nahm das Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit des Landes Baden-Württemberg seine Arbeit auf. Der Fachbeirat konstituierte sich am 19. April 2023.

Zum kompletten Nachbericht

UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung

Selbstbestimmt leben und Inklusion in die Gesellschaft

Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in die Gemeinschaft wie Menschen ohne Behinderungen. Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) betont ihr Wunsch- und Wahlrecht im Hinblick auf die Frage wie, wo und mit wem sie leben möchten. Menschen mit Behinderungen dürfen nicht gezwungen sein, in einer bestimmten Wohnform zu leben, um Unterstützung zu erhalten. Öffentliche Einrichtungen müssen barrierefrei gestaltet sein, damit alle BürgerInnen gleichberechtigten Zugang haben.

Artikel 19 UN-BRK fordert den Abbau stationärer Einrichtungen

Welche Schritte zur Umsetzung von Artikel 19 UN-BRK notwendig sind und welche Verpflichtungen sich für die Mitgliedstaaten der Konvention ergeben, erörtert der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 5. Zentral ist dabei die Forderung des Abbaus stationärer Einrichtungen zugunsten des ambulanten Wohnens (Deinstitutionalisierung) unter Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Selbstvertretung. Die deutsche Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung ist nun auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar. Eine Übersetzung in Leichte Sprache wird noch erstellt und zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar gemacht.

Die Allgemeinen Bemerkungen als Orientierungsrahmen für die Umsetzung der UN-BRK

Zum Hintergrund: Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen äußert sich regelmäßig grundsätzlich zum Verständnis und zur Auslegung einzelner Artikel der UN-Behindertenrechtskonvention. Diese Dokumente werden General Comments genannt (deutsch: Allgemeine Bemerkungen). Der Ausschuss nimmt darin zur inhaltlichen Bedeutung und Tragweite der UN-Behindertenrechtskonvention Stellung und bietet eine völkerrechtliche Interpretation einzelner Rechte und Bestimmungen. Er gibt den Vertragsstaaten konkrete Vorgaben, sowohl für die Einhaltung und Umsetzung der UN-BRK als auch für die zukünftige Berichterstattung. Dabei stützt er sich auf seine Erfahrungen mit den Staatenberichtsprüfungen und bezieht auch Dokumente anderer Menschenrechtsgremien mit ein.

Inklusionsbarometer Mobilität

Immer noch zu viele Barrieren für Menschen mit Beeinträchtigung

Aktion Mensch hat eine erste umfassende Studie zum Stand der inklusiven Mobilität in Deutschland vorgelegt. Im Ergebnis sind Menschen mit Beeinträchtigung insgesamt schlechter gestellt als Menschen ohne Beeinträchtigung. Als Gründe dafür werden mangelnde Barrierefreiheit, fehlende Angebote sowie ein hoher Kosten- und Zeitaufwand genannt. Aktion Mensch fordert eine Mobilitätswende, die einen gleichberechtigten Zugang für alle sicherstellt.

Zur ausführlichen Meldung

Tempo machen für Inklusion

Öffentliche Aktion des Behindertenbeirates Konstanz zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen 2022

Gemeinsam ein Zeichen für Inklusion setzen

Beauftragter und Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Konstanz richtet Fotoaktion für Barrierefreiheit aus

Abgeschliffene Bordsteine

Barrierefreie Übergänge bei Geh- und Radwegen

Krieg in der Ukraine

Grafik in den Farben der ukrainischen Flagge mit der Konstanzer Silhouette in Gelb.

Der Beirat für Menschen mit Behinderung der Stadt Konstanz ist tief erschüttert über den Krieg in der Ukraine und der aktuellen und zukünftigen Situation von Menschen mit Behinderung. Mit diesen Links zur Situation und zu Initiativen möchten wir aufzeigen, wie effektiv Hilfe und Unterstützung zu leisten ist.

Lebenshilfe: Menschen mit Behinderung dürfen nicht vergessen werden

Im Rahmen ihres Förderprogramms für frei-gemeinnützige Organisationen hat die Aktion Mensch eine Sonderförderung Ukrainekrieg auf den Weg gebracht, um Hilfe für geflüchtete Menschen zu leisten. Ab sofort bis zum 31.12.2022 können Fördergelder bis zu 100.000 € beantragt werden, mit einem geringen Eigenmittel-Anteil von 5 %.

Weitere Infos zum Förderangebot:
www.aktion-mensch.de/foerderung/foerderprogramme/sonderfoerderung-ukraine

Auch der gemeinnützige Verein “Zeitgeist der Inklusion e.V.” unterstützt ukrainische Flüchtlinge, u.a. mit barrierefreiem/barrierearmem Wohnraum ganz Deutschland.

Zum Webauftritt des Vereins

Weitere Infos zum Thema "Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine"