Hilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Was Sie jetzt wissen müssen

Grafik in den Farben der ukrainischen Flagge mit der Konstanzer Silhouette in Gelb.

Aktuelles

Zentrale Rufnummer für die Direktaufnahme von Geflüchteten in die Unterkünfte des Landkreises: +49 7531 800-6000 (Mo-Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr)
Ist eine Unterbringung außerhalb der Hotline-Zeiten notwendig, können Geflüchtete aus der Ukraine direkt in der NU Wessenberg, Winterersteig 7, 78467 Konstanz aufgenommen werden.

Info-Hotline für aufenthaltsrechtliche Fragen des Landratsamts Konstanz: +49 7531 800-7000 (Mo-Do 8 bis 17 Uhr, Fr 8 bis 13 Uhr)

Ukrainische MitbürgerInnen, die als SprachmittlerInnen helfen möchten, können sich bei unserem ehrenamtlichen Sprachmittlerdienst unter international@konstanz.de melden.

Auch der Verein Ukraine Hilfe e.V. kann bei vielen Anliegen weiterhelfen: ukrainehilfekonstanz.de

Bei Anliegen und Fragen sind wir telefonisch unter 07531 900 3030 (Mo, Mi + Fr, 9-12 Uhr) oder über ukraine.helfen@konstanz.de erreichbar.

Weitere Informationen

... gibt es auch beim Landkreis Konstanz auf der Seite des Landratsamtes

... des Regierungspräsidiums Freiburg

... der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration für ukrainische Staatsangehörige und auch Drittstaatsangehörige, die aus der Ukraine geflüchtet sind - auf Deutsch und Ukrainisch

... der Bundesagentur für Arbeit.

... sowie eine Orientierungshilfe für die Stadt Konstanz finden Sie auf konstanz.de/international und in der App Integreat 

... zu den Bildungsangeboten in der Stadt sowie eine Übersicht gibt es auf www.konstanz.de/beratungsatlas

... bei Gewalt gegen Geflüchtete (167 KB) und Menschenhandel / Human Traffickers in Englisch (123 KB) und Ukrainisch (121 KB).

Zur Einreise aus der Ukraine

Menschen ohne privaten Wohnraum werden ab sofort direkt über die Untere Aufnahmebehörde des Landkreises aufgenommen. Eine Aufnahme ist außerhalb der Hotline-Zeiten (s.u.) auch am Wochenende und abends direkt in der NU Wessenberg, Winterersteig 7, möglich! Eine Anmeldung in einer Landeserstaufnahmeeinrichtung ist nicht mehr notwendig. Auch Personen, die bereits in Konstanz wohnen, aber ihren Wohnsitz zu verlieren drohen, können sich hier melden.

Zentrale Rufnummer für die Direktaufnahme von Geflüchteten in die Unterkünfte des Landkreises: +49 7531 800-6000 (Mo-Do 8 bis 16 Uhr, Fr 8 bis 12 Uhr)
Info-Hotline für aufenthaltsrechtliche Fragen des Landratsamts Konstanz: +49 7531 800-7000 (Mo-Do 8 bis 17 Uhr, Fr 8 bis 13 Uhr)

FAQ des Landes Baden-Württemberg zu aufnahme-, leistungs- und aufenthaltsrechtlichen Fragen rund um die Ukraine

In Konstanz

Im Rahmen der Massenzustromrichtlinie können ukrainische Staatsangehörige, welche nach dem 24.02.2022 nach Deutschland eingereist sind, nun ein humanitäres Aufenthaltsrecht erhalten. Wie man das erhält, erklären wir hier Schritt für Schritt:


Schritt 1: Personen mit privatem Wohnsitz in Konstanz, die dieses Aufenthaltsrecht in Anspruch nehmen wollen, müssen zunächst ihren Wohnsitz in Konstanz beim Bürgerbüro anmelden: Hier geht es zur Online-Terminvereinbarung

Hierfür ist ein Ausweisdokument und die Vorlage einer Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Diese wird vom Vermieter oder Hauptmieter als Wohnungsgeber ausgestellt. Teilweise muss jedoch die Aufnahme von zusätzlichen Personen in der Wohnung beim Vermieter vorab angegeben und von diesem genehmigen werden (z.B. WOBAK). Diese Genehmigung ist dann mit der Wohnungsgeberbestätigung bei der Anmeldung vorzulegen.

Mustervorlage Wohnungsgeberbestätigung (40 KB)
 

Schritt 2: Nun kann online ein Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (§ 7 Aufenthaltsgesetz: Aufenthaltserlaubnis) gestellt werden: Leistung Detailansicht – Serviceportal Konstanz
 
Hinweis zu Identitätsdokumenten:
Eine Aufenthaltserlaubnis kann nur mit einem gültigen Reisepass oder ID-Karte verknüpft werden. Bitte denken Sie daran, sich frühzeitig um einen gültigen Reisepass oder ID-Karte zu kümmern. Kinder unter 16 Jahren können in die Pässe der Eltern eingetragen werden. Weitere Informationen zu Reisepassausstellung finden Sie auf der Seite des Generalkonsulats in München: https://munich.mfa.gov.ua/de

Hinweis: Die dort angegeben Kosten von 100€ für die Antragsstellung entfallen für Geflüchtete aus der Ukraine. Das städtische Ausländeramt kann jedoch keine vollständige Registrierung wie eine LEA vornehmen. Sollte bereits eine Aufenthaltsanzeige bei der Ausländerbehörde in Konstanz eingereicht worden sein, ist kein zusätzlicher Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder die Anmeldung des Wohnsitzes erforderlich.
 

Schritt 3: Liegen die Anmeldung des Wohnsitzes in Konstanz (Schritt 1) und der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (Schritt 2), wird zeitnah ein Termin zur erkennungsdienstlichen Behandlung per Post verschickt. Bitte denken Sie an den Namen am Briefkasten.

Erkennungsdienstlichen Behandlung bedeutet, dass die biometrischen Daten, also Lichtbild und Fingerabdrücke, aufgenommen und mit diversen Registern abgeglichen werden.
 
Schritt 4: Nach erfolgter erkennungsdienstlichen Behandlung wird per Post eine  Fiktionsbescheinigung - der Nachweis über das temporäres Aufenthaltsrecht - zugestellt.
 
Schritt 5: Es folgt ein Termin zur Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG. (Aufenthaltstitel in Form einer Scheckkarte).
 
Hinweis zu Reisen mit Fiktionsbescheinigung:
Eine Aus- und Wiedereinreise in das Bundesgebiet ist ukrainischen Flüchtlingen im Geltungszeitraum der UkraineAufenthÜV (Neufassung seit 01.09.2022 gültig) ohne gesonderte Erlaubnis möglich, jedoch ist zu beachten, dass dies nur innerhalb der ersten 90 Tage ab der erstmaligen Einreise möglich ist. Nach diesen 90 Tagen ist eine Wiedereinreise nach Deutschland nur mittels Aufenthaltstitel möglich. Eine Fiktionsbescheinigung erlischt mit der Ausreise.
 
Wichtig! Geflüchtete ohne privaten Wohnsitz in Konstanz wenden sich bitte an das Landratsamt Konstanz

 

Privaten Wohnraum anbieten

Personen, die privat eigenen Wohnraum bereitstellen möchten, können sich an das städtische Projekt „Raumteiler“ über raumteiler@konstanz.de oder telefonisch unter 07531 900 4020 (Mo-Fr, 9-13 Uhr) melden. Gesucht wird im Moment insbesondere Wohnraum, der mittel- bis langfristig bereitgestellt werden kann.

Bitte an dieser Stelle keine Wohnraumgesuche melden. Die Vermittlung erfolgt über den Landkreis und die Kommunen (s.o.).

Das Projekt "Raumteiler" ist der Zusammenschluss des städtischen Projekts "Wohnraumakquise" des Sozial- und Jugendamtes, der Wohnraumversorgung für Wohnungslose beim Bürgeramt und der Initiative Konstanz 83. Weitere Informationen gibt es unter www.konstanz.de/raumteiler.

Spendenmöglichkeiten

Spenden an Raumteiler

Spenden and das Wohnraumprojekt "Raumteiler" können über Konto des Verein 83 Integriert e.V. an das Projekt gerichtet werden:

Inhaber: Konstanz integriert e.V:
Betreff: Ukraine Hilfe für Geflüchtete
IBAN: DE66 6905 0001 0026 1159 98
Sparkasse Bodensee/BIC: SOLADES1KNZ

Hilfsprojekt der Konstanzer Partnerstadt Tábor

Die tschechische Partnerstadt Tábor hat ein Hilfsprojekt für die Iwano-Frankiwsk in der Ukraine organisiert. Iwano-Frankiwsk ist eine Universitätsstadt im Süd-Westen des Landes mit 218.000 Einwohnern. Das gespendetet Geld soll für Lebensmittel, Medikamente und Drogeriewaren verwendet werden. Weitere Infos gibt es auch unter pomocukrajinetabor.cz eingerichtet. 

Für das Hilfsprojekt wurde ein transparentes Spendenkonto eingerichtet: pomocukrajinetabor.cz/transparentni-ucet

Spendenaufruf der Stadt Singen für Partnerstadt Kobeljaki

Die Stadtverwaltung Singen plant, wenn möglich, dies Spenden für die medizinische Versorgung, Verbandsmaterial und notwendige Sachgüter direkt vor Ort einzusetzen. Das Spendenkonto der Stadt Singen ist bei der Sparkasse Hegau Bodensee unter DE 93 6925 0035 0003 0615 12. Bitte als Stichwort „Ukraine“ oder „Kobeljaki“ angeben.
 
Bei Fragen und dem Wunsch nach einer Spendenquittung bitte an spenden@singen.de oder telefonisch an Regine Achatz (07731 85-140) bzw. Birgit Francavilla (07731 85-142).

Weitere Spendenmöglichkeiten

Wichtig! Die verschiedenen Hilfsdienste bitten dringend darum, von nicht abgestimmten Sachspenden abzusehen oder eigenständig an die Grenze zu fahren! 

Gut gemeinte, aber nicht abgestimmte Lieferungen füllen Lagerhäuser, binden Transport- und Sortierkapazitäten und behindern die humanitäre Arbeit vor Ort. Zuletzt haben die Zentralen des Polnischen und Ukrainischen Rotes Kreuz in einem Appell an ihre Schwestergesellschaften darauf hingewiesen, dass keinerlei Kapazitäten zur Annahme nicht abgesprochener und nicht angeforderter Hilfslieferungen und Unterstützungsangeboten bestehen. Mehr dazu beim Deutschen Roten Kreuz.

Weitere Informationen gibt es auch in der Spenden-Info des Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen DZI „Nothilfe Ukraine“.

Haustiere

Die EU-Kommission erleichtert die Einfuhrbedingungen für Haustieren von Geflüchteten aus der Ukraine. Dies gilt nur für Hunde, Katzen oder Frettchen, die nicht zu kommerziellen Zwecken eingeführt und von der/dem BesitzerIn begleitet worden sind. Die Anzahl ist auf maximal 5 Tiere beschränkt. Tollwutimpfung, Kennzeichnung mit Mikrochip, Titerbestimmung und das Ausstellen eines EU-Heimtierausweises sollen dann in Deutschland erfolgen. 

Der Tierschutzverein Konstanz stellt aus der Ukraine geflüchteten Personen mit Haustieren bei Bedarf Futter zur Verfügung. Das Futter kann im Tierheim gegen entsprechenden Nachweis abgeholt werden: Tierschutzverein Konstanz u.U.e.V., Mühlenweg 48

Angebote für Geflüchtete in Konstanz

Übersicht über alle Angeboten für Geflüchtete in Konstanz

Übersicht mit allen uns bekannten Angeboten in der Stadt Konstanz.
Link direkt zur PDF Datei: Übersicht Angebote für Geflüchtete in der Stadt Konstanz.pdf

Sollten Ihnen weitere Angebote bekannt sein, freuen wir uns, wenn Sie uns diese über international@konstanz.de mitteilen.

Angebot der Stadtwerke Konstanz

Aufgrund der aktuellen Situation können Flüchtende aus der Ukraine ab sofort den Stadtbus Konstanz sowie die Fähre zwischen Konstanz und Meersburg, die Fähre Friedrichshafen-Romanshorn sowie den Katamaran zwischen Friedrichshafen und Konstanz kostenlos nutzen. Als Nachweis gilt der ukrainische Pass oder ein ukrainischer Personalausweis.

Kostenlose SIM-Karten

Geflüchtete aus der Ukraine können in den Telekom-Shops kostenlose SIM-Karten erhalten. Telefonie/SMS sind in die EU und in die Ukraine kostenlos. Die Datennutzung ist unlimitiert und ebenfalls kostenlos. Kostenpflichtige Sonderrufnummern sowie Drittanbieter und Soundlogo sind gesperrt, die Karte funktioniert auch nur in Deutschland. Mehr Infos unter: Kostenlose SIM-Karten für Geflüchtete aus der Ukraine | Deutsche Telekom

Außerdem sind Telefonate in die Ukraine von öffentlichen Telefonen der Deutschen Telekom aus ab sofort kostenfrei. Mehr dazu hier.

Kostenlose Sprachkurse Deutsch-Ukrainisch und Ukrainisch-Deutsch

Die Freiburger Sprachlern-App Jicki bietet ab sofort kostenlose Online-Sprachkurse Deutsch-Ukrainisch und Ukrainisch-Deutsch an. Die Kurse können ohne Anmeldung direkt auf der Website sowie in der dazugehörigen App genutzt werden. 
 
Hier geht es direkt zu den Sprachkursen: https://www.jicki.de/deutsch-ukrainisch/
 
Безкоштовні мовні курси «Німецька-українська» та «Українська-німецька»
Додаток для вивчення мови у Фрайбурзі Джікі від недавна пропонує безкоштовні онлайн-курси німецької-української та української-німецької мов. Курси можна використовувати безпосередньо на веб-сайті та у додатку без реєстрації.
Тут ви можете перейти безпосередньо до мовних курсів: https://www.jicki.de/deutsch-ukrainisch/

Psychologische Beratung für ukrainische Geflüchtete der Universität Konstanz in Zusammenarbeit mit vivo international e. V., charity NGO for the support of trauma victims: integrationsprojekt@vivo.org oder +49 152 077 923 27

Kostenloser telemedizinischer Service für BürgerInnen der Ukraine und Russland mit PsychotherapeutInnen und ÄrztInnen: www.medflex.de/help-ukraine

(Erstellt am 28. Februar 2022 09:19 Uhr / geändert am 18. November 2024 10:06 Uhr)