100.000 € für Projekte aus der Konstanzer Bürgerschaft

Sechstes Bürgerbudget steht in den Startlöchern – Antragstellung bis 20.07. möglich

Grafik zu den Abläufen des Bürgerbudgets
Wer eine gemeinwohlorientierte Projektidee hat, kann sich bis zum 20. Juli bewerben. Nach der Prüfung durch die Verwaltung entscheiden20 ZufallsbürgerInnen über die Förderung und 2025 kann das Projekt schließlich umgesetzt werden.

52 geförderte Projekte, 36 davon wurden erfolgreich umgesetzt, 14 befinden sich aktuell im Projektjahr. Der Erfolg des Konstanzer Bürgerbudgets spricht für sich. In fünf Jahrgängen wurden lediglich zwei Projekte von den Antragstellenden abgebrochen. Konstanzer Ehrenamtliche haben im Rahmen des Bürgerbudgets schon viel auf die Beine gestellt. Die entstandenen Projekte sind dabei so vielseitig wie die Konstanzer Stadtgesellschaft.
 
Nun geht das Bürgerbudget bereits in die sechste Runde. Gefördert werden können Projektideen für den Projektzeitraum 2025, das Gesamtvolumen des Bürgerbudgets beträgt 100.000 €. Dabei gilt wieder: Menschen aus Konstanz, die sich zusammentun für eine gemeinwohlorientierte Projektidee, können einen Antrag auf eine Förderung von bis zu 15.000 € stellen. Das kann ein Konstanzer Verein, eine Initiative, eine Nachbarschaft oder eine andere Gruppe von Privatpersonen ab 14 Jahren sein.
 
Gefördert werden können Projekte, die gemeinwohlorientiert sind, Zusammenhalt fördern und in denen die Projektbeteiligten ehrenamtliche, unbezahlte Eigenleistung einbringen. Weitere Pluspunkte für Projektideen sind die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie eine positive Wirkung auf den Klimaschutz. Vereine, Initiativen und Projektgruppen, die schon durch das Bürgerbudget gefördert wurden, können erst nach drei Jahren eine erneute Förderung erhalten. Die Förderkriterien wurden in den vom Gemeinderat beschlossenen Richtlinien festgelegt. Die Anträge werden von der Verwaltung gemäß den Richtlinien auf Zulässigkeit geprüft.
 
Der BürgerInnenrat
Eine Besonderheit in Konstanz ist, wer über die Förderung der Projektanträge berät: die Bürgerschaft. In Form eines BürgerInnenrats wirken Konstanzer Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Vergabe der Projektmittel mit. Dieser aus 20 Personen bestehende BürgerInnenrat wird jedes Jahr neu gebildet. Um die Konstanzer Stadtgesellschaft möglichst gut widerzuspiegeln, werden die 20 Plätze im BürgerInnenrat nach soziodemografischen Merkmalen wie Geschlecht, Alter und Staatsangehörigkeit eingeteilt. So ergeben sich 13 Plätze für Personen über 30 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit, fünf Plätze für Personen zwischen 16 und 30 Jahren mit deutscher Staatsangehörigkeit, zwei Plätze für Personen über 30 Jahren mit anderer Staatsangehörigkeit und ein Platz für eine Person zwischen 16 und 30 Jahren mit anderer Staatsan gehörigkeit. Die Plätze werden möglichst zu gleichen Teilen zwischen Frauen und Männern aufgeteilt. Um die 20 Plätze füllen zu können, müssen erfahrungsgemäß 200 aus dem Konstanzer Einwohnermeldewesen gezogene Personen angeschrieben werden.
 
Die Förderempfehlungen des BürgerInnenrats werden im Herbst dem Gemeinderat zum Beschluss vorgelegt. Mit Beginn des Jahres 2025 startet dann der Projektzeitraum und die Antragstellenden können mit der Umsetzung ihrer Idee beginnen. Einen Überblick über die geförderten Projekte der letzten Jahre bietet die städtische Webseite unter www.konstanz.de/buergerbudget. Dort sind außerdem das Antragformular auf Förderung aus dem Bürgerbudget und weitere Informationen zu finden.
 
Bürgerbudget-Anträge können bis zum 20. Juli 2024 beim Hauptamt, Abteilung Bürgerbeteiligung I Engagement I Städtepartnerschaften, postalisch oder per Mail bei der Ansprechpartnerin anjela.griebel@konstanz.de  gestellt werden.

(Erstellt am 22. März 2024 09:03 Uhr / geändert am 12. April 2024 15:07 Uhr)