Änderungen im Bereich der E-Scooter
BetreiberInnen benötigen Sondernutzungserlaubnis
Um in Konstanz von A nach B zu kommen, können BürgerInnen seit 2020 auch E-Scooter nutzen. Sie sind als neues Mobilitätsangebot im gesamten Stadtgebiet zu finden. Bis Ende 2023 galt hierfür eine Vereinbarung zwischen den Anbietenden und der Stadt Konstanz, bezogen auf das Aufstellen und Betreiben von E-Tretrollern per Verleihsystem.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Vereinbarung nicht ausreicht, um die Interessen aller zu wahren. Insbesondere Konflikte zwischen E-Tretroller-Nutzenden und FußgängerInnen sowie RadfahrerInnen nahmen zu.
Um für ein verträgliches Miteinander zu sorgen, ist es Betreibern ab 1. Januar 2024 nur noch mit einer Sondernutzungserlaubnis möglich, E-Tretroller im öffentlichen Raum abzustellen. Dies bietet der Stadt mehr Möglichkeiten, die Nutzung zu regulieren und zu kontrollieren. Außerdem unterstützt es einen sozial- und umweltgerechten Betrieb des Mietsystems und verringert die Gefahr von Missbrauch der Geräte. Die Höchstzahl der E-Tretroller wird auf 150 Stück je Betreiber limitiert. Pro E-Tretroller wird eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 120 Euro jährlich erhoben. Weiterhin haben SondernutzungserlaubnisnehmerInnen dafür Sorge zu tragen, dass verschiedene Auflagen eingehalten werden.
Dazu zählen zum Beispiel:
- Eine Gehwegmindestbreite von 2,5 Metern (im Haltestellenbereich 3 Metern) wird gewährleistet, auch wenn die Fahrzeuge durch E-Scooter-NutzerInnen abgestellt werden.
- Die Korrektur falsch abgestellter Fahrzeuge erfolgt binnen zwei Stunden.
- Die Versetzung der Fahrzeuge bei Nicht-Nutzung erfolgt spätestens nach 36 Stunden.
- Befahrung der „Nicht-Fahr-Zonen“, z.B. Fußgängerzone, Friedhof, Uferpromenade, wird vermieden.
- E-Tretroller werden nicht in den „Nicht-Park-Zonen“ abgestellt, z.B. Fußgängerzone, Friedhof, Schulumfeld, Brücken, 250 Meter zum Ufer.
Ab 2024 werden Abstellflächen für E-Scooter sukzessive im Innenstadtbereich (im Paradies und am Altstadtring) markiert. Diese gelten als Pilotversuch. Sollten die Abstellflächen von NutzerInnen gut akzeptiert werden, werden diese im ganzen Stadtbereich ausgewiesen.
Informiert wird dazu dann auf konstanz.de.