Änderungen im Bereich der E-Scooter

BetreiberInnen benötigen Sondernutzungserlaubnis

E-Scooter auf dem Gehweg

Um in Konstanz von A nach B zu kommen, können BürgerInnen seit 2020 auch E-Scooter nutzen. Sie sind als neues Mobilitätsangebot im gesamten Stadtgebiet zu finden. Bis Ende 2023 galt hierfür eine Verein­barung zwischen den Anbietenden und der Stadt Konstanz, bezogen auf das Aufstellen und Betreiben von E-Tretrollern per Verleihsystem.
 
Die Erfahrung hat gezeigt, dass die­se Vereinbarung nicht ausreicht, um die Interessen aller zu wahren. Insbesondere Konflikte zwischen E-Tretroller-Nutzenden und Fuß­gängerInnen sowie RadfahrerInnen nahmen zu.
 
Um für ein verträgliches Mitein­ander zu sorgen, ist es Betreibern ab 1. Januar 2024 nur noch mit einer Sondernutzungserlaubnis möglich, E-Tretroller im öffentlichen Raum abzustellen. Dies bietet der Stadt mehr Möglichkeiten, die Nut­zung zu regulieren und zu kontrollie­ren. Außerdem unterstützt es einen sozial- und umweltgerechten Betrieb des Mietsystems und verringert die Gefahr von Missbrauch der Geräte. Die Höchstzahl der E-Tretroller wird auf 150 Stück je Betreiber limitiert. Pro E-Tretroller wird eine Sondernut­zungsgebühr in Höhe von 120 Euro jährlich erhoben. Weiterhin haben Sondernutzungserlaubnisnehme­rInnen dafür Sorge zu tragen, dass verschiedene Auflagen eingehalten werden.
 
Dazu zählen zum Beispiel:
- Eine Gehwegmindestbreite von 2,5 Metern (im Haltestellenbe­reich 3 Metern) wird gewährleistet, auch wenn die Fahrzeuge durch E-Scooter-NutzerInnen abgestellt werden.
- Die Korrektur falsch abgestell­ter Fahrzeuge erfolgt binnen zwei Stunden.
- Die Versetzung der Fahrzeuge bei Nicht-Nutzung erfolgt spätestens nach 36 Stunden.
- Befahrung der „Nicht-Fahr-Zonen“, z.B. Fußgängerzone, Friedhof, Uferpromenade, wird vermieden.
- E-Tretroller werden nicht in den „Nicht-Park-Zonen“ abgestellt, z.B. Fußgängerzone, Friedhof, Schulumfeld, Brücken, 250 Meter zum Ufer.
 
Ab 2024 werden Abstellflächen für E-Scooter sukzessive im Innenstadt­bereich (im Paradies und am Altstadt­ring) markiert. Diese gelten als Pilot­versuch. Sollten die Abstellflächen von NutzerInnen gut akzeptiert wer­den, werden diese im ganzen Stadt­bereich ausgewiesen.
 
Informiert wird dazu dann auf konstanz.de.

(Erstellt am 12. Januar 2024 09:37 Uhr / geändert am 12. Januar 2024 11:31 Uhr)