Ausweitung von Tempo 30 in der Stadt

Mehr Gesundheitsschutz dank Lärmaktionsplan

Stadtkarte mit markierten Straßenabschnitten
Diese Karte zeigt, welche Regelung in der dritten Aktualisierung des Lärmaktionsplans entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses am 16. Mai künftig gelten sollen.

Schon heute gilt auf einem Großteil der Straßen im Konstanzer Stadtgebiet Tempo 30 – mit ein paar wenigen Ausnahmen. Und genau bei diesen Ausnahmen tut sich nun mit dem Beschluss der dritten Stufe des Lärmaktionsplanes durch den Gemeinderat am 16. Mai 2024 nochmal etwas.
 
Warum der Lärmaktionsplan so wichtig ist? Lärm ist eine der größten und gleichzeitig am meisten unterschätzten Umweltbelastungen für die Menschen. Lärm bedeutet für den Körper Stress und kann zu gesundheitlichen Schäden und Beeinträchtigungen wie Gehörschäden, vegetativen Störungen, Schlafstörungen und psychischen Beeinträchtigungen führen. Lärm steht auch im Verdacht, die Entstehung von Herz-Kreislauferkrankungen zu fördern und das Herzinfarktrisiko zu erhöhen. Straßen- und Schienenlärm zählen dabei zu den Hauptquellen des Lärms in Deutschland. Hier setzt das Instrument des Lärmaktionsplan an, den die EU für Kommunen vorschreibt.
 
In einem Lärmaktionsplan entwickelt eine Kommune gezielt Maßnahmen gegen Verkehrslärm. Er muss von den Kommunen verpflichtend für alle Hauptverkehrsstraßen mit mindestens 8.200 Fahrzeugen pro Tag erstellt werden. Ebenso ist er regelmäßig zu aktualisieren. Der Konstanzer Lärmaktionsplan erhält eine dritte Aktualisierung. Dazu fand im Zeitraum vom 17.06. bis 16.07.2023 eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt.
 
Am 16. Mai beschloss der Konstanzer Gemeinderat den aktualisierten Lärmaktionsplan. Die Maßnahmen werden nun straßenverkehrsrechtlich angeordnet. Die Beschaffung und Montage der notwendigen Verkehrsschilder sollten noch im Herbst dieses Jahres abgeschlossen sein.


Video mit Erklärung zu den neuen Regelungen auf YouTube.
FAQ zum Lärmaktionsplan.

(Erstellt am 29. Mai 2024 19:32 Uhr / geändert am 28. Juni 2024 14:01 Uhr)