Bebauungsplan Unterlohn am 18. Juni im Technischen und Umweltausschuss
Öffentliche Auslegung Mitte Juli bis Ende August
Mit dem neuen Bebauungsplan „Unterlohn, 7. Änderung“ soll das Gebiet Unterlohn als Standort für gewerbliche Nutzungen erhalten und durch neue Formen des Arbeitens und Lebens gestärkt werden. Der Entwurf des Bebauungsplans wird am 18. Juni im Technischen und Umweltausschuss vorgestellt.
Der Entwurfsplanung liegen insbesondere das im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung bereits öffentlich ausgelegte Strukturkonzept sowie ergänzende Gutachten zu Lärm-, Geruchs- und Staubimmissionen zugrunde. Ebenso sind in die Entwurfsplanung Ergebnisse aus Gesprächen mit wirtschaftlichen Akteuren sowie der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen der Bürger, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeflossen. Der Technische und Umweltausschuss wird in der og. Sitzung über den Bebauungsplanentwurf und die Behandlung der Stellungnahmen entscheiden.
Das im Industriegebiet gelegene Gewerbegebiet Unterlohn hat sich in den vergangenen Jahren sehr heterogen entwickelt und weist erhebliche strukturelle Potenziale auf. Die Stadt sieht die Neugestaltung als große Chance und will auf Basis des vorliegenden Bebauungsplanes, in Verbindung mit dem Handlungsprogramm Wirtschaft 2030, neue Formen des Arbeitens in mit Gewerbe und Wohnen gemischten Modellen mit gewerblicher Prägung integrieren. Das Strukturkonzept, als erster Entwurf zur frühzeitigen Beteiligung, wurde in den letzten Wochen und Monaten zu einem Bebauungsplan mit konkreten rechtlichen Festsetzungen zur Art und Maß der baulichen Nutzung weiterentwickelt. Anhand eines Lärmgutachtens wurden die Nutzungskonflikte zwischen gewerblichen Nutzungen und schützenswerten Wohnnutzungen ermittelt und Lösungsvorschläge aufgezeigt. Ebenfalls in die Planung eingeflossen sind die Geruchimmissionen durch die angrenzende Kläranlage, aber auch durch ansässige Betriebe.
Unter Berücksichtigung des Ziels, das Gebiet Unterlohn für gewerbliche Nutzungen zu erhalten und zu stärken und Entwicklungsmöglichkeiten für gewerbliche Betriebe bereitzustellen, sieht der Bebauungsplanentwurf abgestimmt auf die vorhandenen Nutzungen die Gebietskategorien Gewerbegebiet und Urbanes Gebiet mit gewerblichem Schwerpunkt als Festsetzung der Art der baulichen Nutzung vor.
Die Planung bietet folgende Chancen und Möglichkeiten für den Unterlohn:
• rechtliche Rahmenbedingungen und Anreize für mehr Flächeneffizienz durch Aufstocken, Erweitern und Ersetzen alter Hallen durch mehrgeschossige Gewerbebauten, im Urbanen Gebiet ergänzt um 30% – 40% Wohnnutzung
• Möglichkeit für Betriebe, ergänzendes Wohnen für MitarbeiterInnen anzubieten durch den zulässigen Wohnanteil in den urbanen Gebieten
• Entwicklung von neuen Formen des Wohnens und Arbeitens im urbanen Gebiet aus dem Bestand
• Bewältigung bestehender Immissions-Konflikte durch neue Strukturierung der Baugebiete unter Einbeziehung des Bestandes
Auch im Sinne des Handlungsprogramms Wirtschaft werden Anreize und rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen für eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Bestand.
Die Freiraumplanung trägt durch die Festsetzung von Pflanzstreifen an der straßenseitigen Front aller Gebäude zur Aufwertung bei sowie zur Verbesserung von Kleinklima, Aufenthaltsqualität und ökologischen Funktionen. Die Festsetzungen des Bebauungsplans sehen vor, dass auf jedem Grundstück mindestens ein Baum und fortlaufend alle 15 m ein weiterer gepflanzt werden sollen. Eine Dachbegrünung auf allen neuen Gebäuden soll Lebensraum für Insekten und Vögel bieten und Regenwasser zurückhalten. Die Nutzung der Dachflächen soll gleichzeitig durch die Pflicht zur Anlage von Solaranlagen komplettiert werden und damit besonders effizient einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit allen Unterlagen soll Mitte Juli bis Ende August nach vorheriger Bekanntmachung im Amtsblatt vom 08.07.2020 erfolgen. Alle Unterlagen werden online verfügbar und einsehbar sein.