Beerdigungen in Zeiten von Corona
Infektionsschützende Maßnahmen
Mit Trauerritualen schaffen sich Trauernde einen sicheren Rahmen, in dem sie ihre Gefühle ausdrücken und ihren Schmerz zulassen können. Die Rituale geben Halt und helfen in der Zeit der Trauer, des Chaos und der Verzweiflung einen Weg zu finden. Zu den Ritualen gehört für viele Menschen, am Grab Abschied zu nehmen, gemeinsam mit Verwandten und Freunden. Doch aufgrund der Corona-Pandemie sind größere Gruppenansammlungen nicht gestattet. Bei Beerdigungen gelten jedoch Ausnahmen.
Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete sind zulässig, wenn diese Feiern unter freiem Himmel mit nicht mehr als fünf teilnehmenden Personen stattfinden. Weitere Personen dürfen teilnehmen, die in gerader Linie verwandt sind, wie beispielsweise Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder, oder Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben, ebenso deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen und Partner. Der oder die Geistliche bzw. TrauerrednerIn wird nicht dazugezählt. Bestatter und weitere Helfer ebenso nicht, wenn sie mit der Trauergemeinde nicht in Kontakt stehen.
Durchführung einer Beerdigung
Der Ort der Zusammenkunft für die Bestattungsfeierlichkeit ist die Grabstätte. An den Feierlichkeiten beteiligte Personen müssen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zur nächsten Person einhalten. Ausnahmen vom Mindestabstand sind nur bei hilfebedürftigen Personen zulässig.
Abschiednehmen in Trauerhallen
Die Trauer- und Aussegnungshallen bleiben für Veranstaltungen und Zusammenkünfte bis auf Widerruf geschlossen. Hiervon ausgenommen ist das Abschiednehmen in den Aufbahrungsräumen. Diese dürfen nur einzeln betreten werden. Rituelle Waschungen sind erlaubt, soweit sie in den dafür vorgesehen spezialisierten Einrichtungen unter Wahrung der maßgeblichen hygienischen Standards und durch dafür ausgebildete Personen vorgenommen werden; weitere Personen dürfen nicht teilnehmen.