Bei Veranstaltungen geht die Sicherheit vor
Das sind wir: Die Stadtverwaltung Konstanz stellt sich vor
Ob Weihnachtsmarkt oder ein Infostand in der Fußgängerzone – wenn Veranstaltungen im öffentlichen Raum stattfinden sollen, ist Andreas Renker von der Straßenverkehrsbehörde der richtige Ansprechpartner.
Die Straßenverkehrsordnung und das baden-württembergische Straßengesetz behandeln unter anderem den Umgang mit Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen und Plätzen. Da diese den öffentlichen Raum mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen, wird eine spezielle Erlaubnis benötigt. Für deren Ausstellung ist seit 15 Jahren Andreas Renker in der Straßenverkehrsbehörde verantwortlich. Unterstützt wird er dabei von einer Kollegin, weitere drei KollegInnen bearbeiten die Anträge zur Einrichtung von Baustellen.
„Alles, was über den Gemeingebrauch der öffentlichen Straße hinausgeht, fällt in mein Ressort. Das betrifft nicht nur Veranstaltungen, sondern auch Baustellen“, erklärt Andreas Renker, der seit zwei Jahren Teamleiter ist. Da Konstanz mit seiner Lage am See und der schönen Altstadt ein begehrter Veranstaltungsort ist, haben Renker und seine KollegInnen alle Hände voll zu tun. Pro Jahr finden in Konstanz und den dazugehörigen Ortschaften 100 bis 120 Veranstaltungen und rund 10 bis 12 Großveranstaltungen statt. Die Bandbreite reicht von Dorffesten, Konzerten, Sportevents und Märkten bis hin zu Oktober- und Seenachtfest sowie dem Weihnachtsmarkt. Die Stadt Konstanz will ein abwechslungsreiches Veranstaltungsprogramm bieten. In Zukunft soll ein Veranstaltungsmanager, der bei der Marketing und Tourismus Konstanz GmbH (MTK) angesiedelt ist, die Koordinierung bzw. die Lotsenfunktion bei Großveranstaltungen übernehmen und als Ansprechpartner für alle Veranstalter in Konstanz fungieren. „Wir haben dafür mit der MTK, dem Sportamt und dem Kulturamt ein Veranstaltungskonzept
entwickelt“, berichtet Renker.
Der Verfahrensablauf für Veranstaltungsgenehmigungen durch die Straßenverkehrsbehörde ist standardisiert. Geht ein formloser Antrag ein, wird im Veranstaltungskalender geprüft, ob die Fläche frei ist und die Unterlagen vollständig sind. Der Veranstalter muss bei Großveranstaltungen u.a. Aufbau- und Zeitpläne, ein umfangreiches Sicherheitskonzept, ein Sanitätsdienstkonzept und eine Liste der Teilnehmer vorlegen. Bei Musikveranstaltungen ist auch ein Lärmschutzkonzept nötig. „Die Unterlagen prüfen wir mit der Polizei, der Feuerwehr und den Rettungskräften. Dabei geht es auch um Fragen wie zum Beispiel: Wo braucht man Zufahrtssperren? Wie breit müssen Notausgänge sein? Das Sicherheitskonzept ist nicht statisch, es muss ständig neu bewertet werden. Erst, wenn alle ihr Okay gegeben haben, erteilen wir die Erlaubnis mit den entsprechenden Auflagen“, erklärt Renker.
Die Sicherheitsauflagen stoßen bei Veranstaltern öfter auf Kritik. Aber sie sind nötig, so Renker. Denn die Katastrophe bei der Love Parade 2010 in Duisburg soll sich nicht wiederholen. „Wir hatten in Konstanz, was die Sicherheit bei Veranstaltungen angeht, schon immer ein gutes Niveau. Aber nach Duisburg haben wir vieles neu auf den Prüfstand gestellt. Für Großveranstaltungen müssen umfangreiche Sicherheitskonzepte eingereicht werden, die beispielsweise beim Weihnachtsmarkt schon mal 80 Seiten betragen können. Der ganze Prozess ist durch Vor- und Nachbesprechungen sowie die Sicherheitsbesprechungen sehr viel zeitaufwändiger geworden“, führt Andreas Renker aus.
Wenn die Erlaubnis für eine Veranstaltung erteilt wurde, werden je nach Event Benachrichtigungen an die Busbetriebe, die Technischen Betriebe oder die Entsorgungsbetriebe geschickt. „Bei der Straßenfasnacht müssen zum Beispiel mehr Abfallgehälter aufgestellt werden, beim Freilichttheater auf dem Münsterplatz wird das Grünflächenamt informiert, um die Bäume zu schützen“, berichtet Andreas Renker. Vor größeren Veranstaltungen finden immer Geländebegehungen mit den Kollegen der TBK statt, bei denen der Istzustand festgehalten wird. Nach Veranstaltungsende wird die Begehung wiederholt. Eventuell entstandene Schäden können im Nachhinein zum Beispiel über die hinterlegte Sicherheitsgebühr verrechnet werden.
Die Kosten für die Erlaubnis sind übrigens im Ortsrecht der Stadt festgelegt: Sie setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr für den Aufwand des Erlaubnisbescheids und einer Sondernutzungsgebühr zusammen. Letztere ist das Nutzungsentgelt für die Fläche, die sich aus der Dauer der Nutzung und der Anzahl der Stände ergibt.