Brexit: Informationen für britische Staatsangehörige

Handlungsempfehlungen der Ausländerbehörde der Stadt Konstanz

Momentan ist noch nicht geklärt, wie und ob das Vereinigte Königreich am 29. März 2019 um Mitternacht die Europäische Union verlassen wird (sogenannter Brexit). Im Falle eines EU-Austritts steht zudem aktuell auch nicht fest, unter welchen Bedingungen dieser vonstatten gehen wird.
 
Bei einem EU-Austritt des Vereinigten Königreiches müssten in Konstanz lebende britische Staatsangehörige je nachdem, ob es ein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geben wird, unterschiedlich handeln:

  • Sollte es zu einem Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich kommen, hielte der Aufenthaltsstatus aller britischen Staatsangehörigen für zwei Jahre an. Das Freizügigkeitsrecht würde unverändert weiter gelten.
  • Sollte kein Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich zustandekommen, würden alle britischen Staatsangehörigen aufenthaltstitelpflichtig. Die entsprechende Aufenthaltserlaubnis müsste dann bis spätestens zum 30. Juni 2019 bei der jeweiligen Ausländerbehörde beantragt werden – in Konstanz wäre diese Antragstellung online möglich. Die Ausländerbehörde würde in dem Fall alle mit Hauptwohnsitz in Konstanz gemeldeten britischen Staatsangehörigen über die genaue Vorgehensweise schriftlich informieren.

Die Ausländerbehörde bittet alle britischen Staatsangehörigen, die dauerhaft in Konstanz leben und sich noch nicht melderechtlich angemeldet haben, dies bis Ende März 2019 im Bürgerbüro (Untere Laube 24) nachzuholen.
 
Bei Fragen zu diesem Thema können sich Betroffene auch gerne an die Ausländerbehörde der Stadt Konstanz unter auslaenderamt@konstanz.de wenden.

(Erstellt am 15. März 2019 11:36 Uhr / geändert am 15. März 2019 11:39 Uhr)