Corona-Regeln für Trauungen im Rathaus
Eine Information des Standesamtes zum aktuellen Vorgehen
Aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens im Landkreis Konstanz werden aktuell Trauungen mit bis zu maximal 6 Personen durchgeführt. Diese Anzahl versteht sich inklusive Brautpaar, Trauzeugen, Familienangehörigen, Gästen, Kindern (außer Babys im Arm der Eltern).
Aus Gründen einer möglichen COVID19- Kontaktverfolgung muss dem Standesamt vor der Trauung mitgeteilt werden, welche Personen, außer dem Brautpaar, an der Trauung teilnehmen werden. Zu diesem Zweck wird dem Brautpaar rechtzeitig vor dem Trautermin eine Gästeliste vom Standesamt zugesandt.
Alle teilnehmenden Gäste (ausgenommen das Brautpaar und die Standesbeamtin) müssen vom Betreten bis zum Verlassen des Trauzimmers einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die AHA- Regeln (Abstand, Hygiene und Alltagsmaske) sind entsprechend einzuhalten.