Coronavirus-Infektionen in der Anschlussunterbringung Atrium

Informationen zum Vorgehen der Stadt am vergangenen (Oster-)Wochenende

Pufferbild: Konstanz informiert

Zunächst zur besonderen Situation des Atriums in der Luisenstraße: Die Erfahrungen zeigen, dass gerade Zusammenkünfte von Gruppen auf engerem Raum ein nicht unerhebliches Risiko an Infektionen und damit einer Verbreitung der Krankheit bergen. Weiterhin fortbestehender Besucherverkehr erhöht nicht nur für die Bewohner der Unterkünfte das Risiko der Ansteckung, sondern führt auch zu einem Infektionsrisiko der umliegenden Bevölkerung. Die Verwaltung hatte daher in den Wochen zuvor bereits ein Besuchsverbot für das Atrium in der Luisenstraße ausgesprochen; am vergangenen Freitag dann sogar ein förmliches Betretungsverbot.

Trotz des Besuchsverbots und umfassender Informationen über die Gefahren des Coronavirus konnte in der Folge weiterhin ein reger Besucherverkehr in den Gemeinschaftsunterkünften festgestellt werden. Um die Kontrollen zu umgehen, verlief dieser Besuchsverkehr, wie öfter beobachtet wurde, über die Balkone des Hauses. Ähnliche Feststellungen über die Nichtbeachtung von Besuchsverboten hat auch das Landratsamt Konstanz in den von ihr betriebenen Gemeinschaftsunterkünften gemacht.

Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen erschien bei Bekanntwerden des positiven Covid-19-Befundes die Aufstellung des Bauzaunes aus fachlicher Sicht des Gesundheitsamtes als dringend geboten, um eine Quarantäne des Hauses wirksam sicherstellen zu können und damit weitere gesundheitliche Risiken für die Bewohner des Hauses und der Stadt abzuwenden.

Die Stadt und die Gesundheitsbehörden wussten nicht, wie viele Personen infiziert sind und mussten das erst herausfinden. Bis dahin galt die vorläufige Quarantäne für alle potentiellen Kontaktpersonen, also alle BewohnerInnen. Inzwischen ist klar, dass es sich nicht nur um einen Einzelfall einer Erkrankung handelte. Das Beispiel der Allensbacher Schmieder Klinik hat gezeigt, dass eine Verbreitung in einer heimartigen Unterbringung schnell gehen kann und viele Personen betreffen kann, auch wenn kaum Symptome vorliegen.

Durch die umgehend eingeleiteten Maßnahmen und die Einschaltung von medizinischem Fachpersonal konnten die gesundheitlichen Risiken für die Bewohner und auch alle anderen in Konstanz reduziert werden. Bei jedem Fall und jeder Unterkunft müssen die Gegebenheiten im Einzelfall betrachtet, geprüft und abgewogen werden.


Ein Update zur Situation im Atrium in der Luisenstraße:
Inzwischen liegen die Tests der Bewohner des Atriums vor. Von den 97 Bewohnern sind zusätzlich zu dem bereits bekannten Fall drei weitere Personen positiv auf das Covid-19-Virus getestet worden. Es handelt sich dabei um zwei Mitglieder einer 9-köpfigen Familie sowie eine Einzelperson. Die positiv getesteten Personen und deren Kontaktpersonen (Familienmitglieder und Zimmerbewohner) wurden von den übrigen Personen isoliert und in separate Unterkünfte gebracht. Dort gilt für sie weiterhin die Quarantäne. Für die übrigen Bewohner des Atriums ist die Quarantäne aufgehoben. Der Bauzaun wurde wieder entfernt.


 
Statement von Bürgermeister Dr. Andreas Osner

Zu dem Vorwurf der Konstanzer Initiative „Seebrücke“, das Vorgehen der Stadt beim Atrium sei „von Rassismus gekennzeichnet“

Der Rassismus-Vorwurf ist abwegig und geht an der Sache völlig vorbei. Er wirkt auch verletzend auf die vielen Kolleginnen und Kollegen, die seit Karfreitag rund um die Uhr in einer aufwendigen Aktion für die Sicherheit der BewohnerInnen im Atrium und der Bevölkerung sorgen.

Ich möchte daran erinnern: Es geht hier um Menschenleben! Das ist eine Ausnahmesituation, für die es zudem einen klaren rechtlichen Rahmen gibt: Die Corona-Rechtsverordnung des Landes Baden-Württemberg. Die Entscheidung, das Atrium befristet abzuriegeln, ist eine rein fachliche, genau abgewogene Entscheidung, die zudem zusammen mit dem Gesundheitsamt des Landkreises getroffen wurde. In dieser Rechtsverordnung sind viele harte Einschränkungen für die Bevölkerung festgelegt und Notfallregelungen für die öffentliche Verwaltung, die in besonderer Weise Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Menschen trägt. Diese Regeln betreffen alle Menschen, ausnahmslos.

Ich weise ergänzend darauf hin, dass auch in den Kliniken und in den Pflegeheimen ein Besuchsverbot gilt, das von den Kliniken und Heimen kontrolliert wird. Auch diese Maßnahme ist für die BewohnerInnen, die Pflegekräfte und für die Angehörigen der Kranken und zu Pflegenden sehr hart. Aber alle halten sich daran, fast ausnahmslos. Die Verwaltung hat jede Situation mit ihren Risiken individuell zu bewerten.

Klar ist auch, dass die Abriegelung des Atriums – und falls nötig auch anderer Gemeinschaftsunterkünfte – nie aus Leichtfertigkeit geschieht oder gar, dass es dem Team leicht gefallen wäre. Auch in anderen Regionen (z.B. Rosenheim in Bayern) mussten Asylbewerberheime temporär abgeriegelt werden. Der Verwaltung ist völlig klar, dass dieses kein Dauerzustand sein kann und dass erst die Testergebnisse abgewartet werden müssen, um das Atrium dann wieder zu öffnen. Dies wird kurzfristig entschieden.

Ich möchte an der Stelle auch ein großes Danke an die Teams, insbesondere Bürgeramt, TBK, Gesundheitsamt, dem Beauftragten für Bürgerschaftliches Engagement, richten, die innerhalb von kürzester Zeit sehr professionell und umsichtig gemeinsam gehandelt haben, ebenso an die Security-Dienstleisterin und ihre Leute sowie natürlich die Polizei. Auch den vielen ehrenamtlichen HelferInnen (darunter m.W. auch Jan Welsch vom Gemeinderat), die ebenso schnell für alle Bewohnerinnen Essenspakete organisiert haben. Davor kann man nur den Hut ziehen!

Bevor pauschale Vorwürfe einer „Panikreaktion“ oder gar des „Rassismus“ an die Verwaltung gerichtet werden, sollte man sich überlegen, was dies mit den Helfern in einer solchen Ausnahmesituation macht. Aus meiner Sicht ist das schlicht unfair und ich frage mich, ob bei einigen wirklich angekommen ist, wie ernst die gesundheitliche Lage in dieser Pandemie ist. Wir erwarten keine Dankbarkeit, sondern nur respektvollen Umgang.

Diesen Respekt für ihre außerordentliche Leistung unter erschwerten Bedingungen hat das hochengagierte Kollegium seitens der Verwaltungsspitze allemal.
 
Konstanz, 13.04.2020

(Erstellt am 14. April 2020 11:41 Uhr / geändert am 14. April 2020 11:48 Uhr)