Konstanz ist Vorreiter bei der Digitalisierung baurechtlicher Verfahren
Verfahren werden schneller, effizienter und bürgerfreundlicher
Der Weg zum „Virtuellen Bauamt“ ist frei. Entsprechende Änderungen der Landesbauordnung (LBO) sind nach Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren zum Jahreswechsel 2023/2024 in Kraft getreten. Damit können AntragstellerInnen und Behörden das komplette Verfahren medienbruchfrei digital durchlaufen – vom Bauantrag bis zur Baugenehmigung. Die Verfahren werden damit schneller, effizienter und bürgerfreundlicher. Die Stadtverwaltung Konstanz hat als Pilotkommune in den vergangenen Monaten bereits gute Erfahrungen mit dem digitalisierten Verfahren gemacht.
Das sind die wichtigsten Änderungen in der Landesbauordnung und der zugehörigen Verfahrensverordnung (Quelle: Ministerium):
Die Nachbarbeteiligung
Die Beteiligung angrenzender NachbarInnen wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. So sieht es auch die Musterbauordnung vor, und so wird es in nahezu allen Bundesländern bereits gehandhabt. Das bedeutet nicht, dass die NachbarInnen in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren erheblich. Indem Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden müssen, wird sichergestellt, dass von Anfang an klar ist, ob nachbarliche Belange tangiert werden oder nicht. Zudem müssen die Baurechtsbehörden auch allen nicht beteiligten NachbarInnen, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung bekanntgeben. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren.
Die Bekanntgabe
Baurechtliche Entscheidungen sollen künftig elektronisch bekanntgegeben werden können. Dies ermöglicht es, digitale Baugenehmigungsverfahren medienbruchfrei, also durchgängig elektronisch durchführen zu können. Derzeit ist in der Landesbauordnung noch eine formelle, schriftliche Zustellung vorgeschrieben.
Verpflichtend elektronisch
Nach aktueller LBO-Fassung können Anträge und Bauvorlagen elektronisch eingereicht werden. Künftig soll dies verpflichtend der Fall sein. Ab 1. Januar 2025 soll eine Einreichung in Papierform ausgeschlossen sein – eine Frist, die für Antragstellende und Baurechtsbehörden einen weichen Übergang ermöglicht.
37 Baurechtsbehörden testen im SilentGoLife – auch Konstanz
Die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg (ViBa BW)“ wird seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt und dabei auch den landesrechtlichen Voraussetzungen angepasst. Bereits 196 der insgesamt 208 Baurechtsbehörden im Land haben sich angemeldet. Seit Sommer laufen die ersten Tests unter Realbedingungen im Beta-Testbetrieb. „Die ersten 37 Pilotbehörden testen die Plattform heute bereits ausgiebig im SilentGoLife“, sagte Ministerin Nicole Razavi. „Die Tests verlaufen sehr gut: Bis Ende 2023 wollen wir den Großteil der teilnehmenden Behörden in den SilentGoLife nehmen. Unser Ziel ist es, dass im nächsten Jahr alle Baurechtsbehörden das Virtuelle Bauamt nutzen können.“ Konstanz ist eine dieser Pilotbehörden.