Einschränkungen der Schifffahrt
Information des Landratsamtes zur Strecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen
Aufgrund des Hochwassers in diesem Frühling und Sommer sowie der damit verbundenen sehr hohen Fließgeschwindigkeiten des Rheins, hat sich die Sole des Hochrheins in einigen Flussabschnitten verändert. Schiffsführenden wird dringend empfohlen die Pegelstände und den Tiefgang ihrer Boote zu beachten und bei Unsicherheit die Strecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen nicht zu befahren.
Das Kantonale Tiefbauamt Schaffhausen, welches für diesen Rheinabschnitt zuständig ist, hat Wassertiefenmessungen durchgeführt. Es wurde festgestellt, dass sich oberhalb der Hemishoferbrücke, im Bereich der Wiffen (Schifffahrtszeichen) Nr. 40 bis Nr. 43, in der signalisierten Schifffahrtsrinne Geschiebeablagerungen gebildet haben.
Am Tag der Messungen ergaben diese für den genannten Rheinabschnitt, bezogen auf einen Pegelstand am Konstanzer Pegel von 3,75 m, eine Wassertiefe von stellenweise nur noch ca. 1,15 Meter. Es wird darauf hingewiesen, dass der Pegelstand am Rhein zum Pegel Konstanz im Verhältnis nicht gleichmäßig fällt oder steigt. Durch das Kantonale Tiefbauamt Schaffhausen wurde der betroffenen Rheinabschnitt mit den Schifffahrtszeichen «Vorsicht» signalisiert.
Die Schweizerische Schifffahrtsgesellschaft URH (Untersee und Rhein) hat aufgrund dieser geringen Wassertiefe die Kursschifffahrt zwischen Diessenhofen TG und Stein am Rhein eingestellt.
Es werden geeignete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Geschiebeablagerung geprüft. Aktuell kann noch keine Aussage über die Dauer der Einschränkung getroffen werden.