Einschränkungen der Schifffahrt

Information des Landratsamtes zur Strecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen

Aufgrund des Hochwassers in diesem Frühling und Sommer sowie der damit verbundenen sehr hohen Fließgeschwindig­keiten des Rheins, hat sich die Sole des Hochrheins in einigen Flussab­schnitten verändert. Schiffsführenden wird dringend empfohlen die Pegel­stände und den Tiefgang ihrer Boote zu beachten und bei Unsicherheit die Strecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen nicht zu befahren.
 
Das Kantonale Tiefbauamt Schaffhausen, welches für diesen Rheinabschnitt zuständig ist, hat Wassertiefenmessungen durchgeführt. Es wurde fest­gestellt, dass sich oberhalb der Hemishoferbrücke, im Bereich der Wiffen (Schifffahrtszeichen) Nr. 40 bis Nr. 43, in der signalisierten Schifffahrtsrinne Geschiebeablagerungen gebildet haben.
 
Am Tag der Messungen ergaben diese für den genannten Rheinabschnitt, bezogen auf einen Pegelstand am Konstanzer Pegel von 3,75 m, eine Wassertiefe von stellenweise nur noch ca. 1,15 Meter. Es wird darauf hin­gewiesen, dass der Pegelstand am Rhein zum Pegel Konstanz im Verhältnis nicht gleichmäßig fällt oder steigt. Durch das Kantonale Tiefbauamt Schaff­hausen wurde der betroffenen Rhein­abschnitt mit den Schifffahrtszeichen «Vorsicht» signalisiert.
 
Die Schweizerische Schifffahrtsgesellschaft URH (Untersee und Rhein) hat aufgrund dieser geringen Wassertiefe die Kursschifffahrt zwischen Diessen­hofen TG und Stein am Rhein eingestellt.
 
Es werden geeignete Maßnahmen zur Beseitigung dieser Geschiebe­ablagerung geprüft. Aktuell kann noch keine Aussage über die Dauer der Einschränkung getroffen werden.

(Erstellt am 30. August 2024 14:38 Uhr / geändert am 30. August 2024 14:39 Uhr)