Gemeinschaftsunterkünfte
Ab sofort generelles Besuchsverbot
Um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, erlässt das Landratsamt Konstanz ab Montag, 16. März 2020, bis auf Weiteres ein generelles Besuchsverbot in den Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Konstanz. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Bewohnenden, Mitarbeitenden und Besuchenden.
In Einzelfällen gelten eng begrenzte Ausnahmeregelungen. Die Mitarbeitenden des Amtes für Migration und Integration sind weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar.
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Ein generelles Besuchsverbot gilt demnach auch für die Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Konstanz (Hafenstraße 25, Haidelmoosweg 15 und Luisenstraße 11). Auch die zuständigen Mitarbeitenden der Stadt Konstanz sind weiterhin telefonisch und per Mail erreichbar.