Sechs Prozent auf der Schänzlebrücken-Abfahrt zu schnell unterwegs

Bürgeramt stellt 101 Geschwindigkeitsübertretungen fest

Symbolbild Spielzeugautos

Nachdem Anfang Februar in der Reichenaustraße die Geschwindigkeit der Fahrzeuge an der Brückenauffahrt in Fahrtrichtung Schweiz überprüft wurde, hat das Konstanzer Bürgeramt am Mittwoch dieser Woche stadtauswärts gemessen. Die Reichenaustraße darf mit einer Geschwindigkeit von bis zu 60 km/h befahren werden. Von 1659 gemessenen Fahrzeugen wurden 101 Überschreitungen dokumentiert. Dies ergibt eine prozentuale Überschreitung von 6,1 Prozent und damit ein identisches Bild wie die Messung im Februar.
 
Zehn FahrerInnen werden wegen einer gemessenen Geschwindigkeit von über 80 km/h mit einem Punkt im Flensburger Fahreignungsregister vermerkt. Mit über 90 km/h wurden zwei FahrerInnen beanstandet. Dies wird mit 260 Euro Bußgeld geahndet, zudem gibt es zwei Punkte in Flensburg und den Entzug des Führerscheins für einen Monat.
 
Das Argument, man habe das Schild mit der Geschwindigkeitsbegrenzung nicht gesehen, greift im Übrigen nicht: Die Reichenausstraße verläuft innerorts. Hier gilt generell Tempo 50, sofern nichts anderes ausgeschildert ist.
 
Das Bürgeramt weist darauf hin, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen keine Schikane darstellen. Sie dienen der Sicherheit, insbesondere wenn sich ungleiche TeilnehmerInnen im Straßenverkehr begegnen.

(Erstellt am 29. Juni 2023 10:03 Uhr / geändert am 29. Juni 2023 11:16 Uhr)