Grenzübertritte: Familien können sich sehen
Bundesinnenministerium ermöglicht Ausnahmen
„Die menschliche Dimension kommt zu kurz, die Begegnung von Familien und Lebenspartnern muss möglich sein!“ Das hatten die südbadischen Bundestagsabgeordneten Andreas Jung (Konstanz), Felix Schreiner (Waldshut) und Armin Schuster (Lörrach) letzte Woche gefordert und sich bei Bundesinnenminister Horst Seehofer für Ausnahmen von der Einreisebeschränkungen an den Grenzen zur Schweiz und nach Frankreich eingesetzt. Nun gibt es Bewegung: Die besondere Bedeutung von Familien und Lebenspartnerschaften wird bei den Einreiseregeln jetzt berücksichtigt. Das teilte Bundestagsabgeordneten Andreas Jung gestern mit.
Der grenzüberschreitende Besuch der Kernfamilie ist demnach seit letzter Woche uneingeschränkt möglich. Das bedeutet konkret: Das eigene vom jeweiligen Elternteil getrennt lebende Kind kann jetzt ohne Angabe irgend welcher weiterer Gründe besucht werden. Die bisherige Bedingung, dass der Grenzübertritt notwendig sein muss, um dem anderen Elternteil eine Berufstätigkeit zu ermöglichen entfällt komplett. Auch ein Grenzübertritt zum Beistand älterer Familienangehöriger wird jetzt ermöglicht - auch dann wenn sie nicht krank sind und keine medizinische Betreuung haben. Auch diese Anforderung entfällt ersatzlos. Uneingeschränkt ermöglicht wird auch der Besuch von Ehepartnern und eingetragenen Lebenspartnern.
Lebenspartnerschaften ohne Trauschein sollen mangels „brauchbarer Nachvollziehbarkeit“ grundsätzlich kein „triftiger Grund“ für eine Einreise sein. Aber auch hier kann jetzt nach Ermessen und den Umständen des jeweiligen Falls eine Einreise gestattet werden.
Bislang waren Ausnahmen nur für Pendler und den Warenverkehr eindeutig gestattet, Ausnahmen aus "triftigen sonstigen Gründen" musste die Bundespolizei im Einzelfall entscheiden. Die neuen Regeln entsprechen nun den Präzisierungen, die der Schweizerische Bundesrat zuvor zu den Grenzübertritten erlassen hatte.