Grünes Licht

Regierungspräsidium genehmigt Nachtragshaushalt 2020 und Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe

Beispielbild Finanzen

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 17.12.2019 die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Konstanz für das Haushaltsjahr 2020 und die Wirtschaftspläne 2020 der Eigenbetriebe „Südwestdeutsche Philharmonie Konstanz“ und „Bodenseeforum“ sowie den Nachtragswirtschaftsplan 2020 der „Entsorgungsbetriebe Konstanz“ beschlossen. Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe am 31.01.2020 bestätigt und die genehmigungspflichtigen Bestandteile genehmigt.
 
Der Nachtragshaushaltsplan 2020 mit Anlagen einschließlich der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe liegt in der Zeit vom 26.02.2020 bis einschließlich 05.03.2020 innerhalb der Dienststunden im Rathaus Konstanz, Kanzleistraße 13/15, Kämmerei, Raum 2.10, öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan 2020 sind auf der städtischen Homepage unter konstanz.de abrufbar.

(Erstellt am 03. März 2020 10:41 Uhr / geändert am 03. März 2020 10:43 Uhr)