Grundrente
Beratung erfolgt über Rententräger
Das Sozial- und Jugendamt (SJA) der Stadt weist daraufhin, dass es keine Beratung zur Grundrente durchführen kann. Dies ist Aufgabe des Rententrägers. Nach einer aktuellen Meldung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können derzeit noch keine Beratungen zu einem individuellen Grundrentenanspruch in den Regionalzentren und Außenstellen der DRV Baden-Württemberg stattfinden. Die DRV informiert rechtzeitig, ab wann Beratungen möglich sind. Um dem großen Informationsbedarf seitens der Rentnerinnen und Rentner gerecht zu werden, hat die DRV im Internet eine Themenseite mit allen Meldungen, häufigen Fragen und konkreten Beispielen rund um die Grundrente unter www.deutsche-rentenversicherung.de/grundrente veröffentlicht.
Das SJA bittet darum, daher von Anfragen zur Grundrente bei der Abteilung Sozialhilfe und sonstige Soziale Leistungen abzusehen.