Grundsteuererhebung ab 2025

Umstellung wird aufkommensneutral erfolgen

Grafik mit Konstanzer Stadt-Silhouette und Text "Konstanz informiert"

Am 1. Januar 2025 tritt die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer in Kraft. Dadurch ändert sich deren Berechnung für Grundstücke. Die Stadt Konstanz will die Grundsteuerreform aufkommens­neutral umsetzen – die Gesamtein­nahmen aus der Grundsteuer sollen gleichbleiben. Dazu wurde ein neuer Hebesatz empfohlen, der für die Be­rechnung ausschlaggebend ist. Der Gemeinderat hat der Anpassung der Grundsteuerhebesätze am 24. Okto­ber zugestimmt. Die vergleichsweise hohen Bodenrichtwerte in Konstanz führen dazu, dass die ab 2025 gel­tenden Grundsteuermessbeträge im Vergleich zur aktuellen Bewertung überproportional gestiegen sind.
 
Die neuen Steuersätze orientieren sich vor allem an der Größe des Grund­stücks und dem Bodenrichtwert, also dem Wert des Grundstücks. Weil die­se Werte jetzt höher sind als bei der letzten Berechnung, kann die Stadt den Hebesatz auf etwa ein Drittel des bisherigen Satzes senken. Für die meisten Grundstückseigentüme­rInnen bedeutet das, dass sie künftig entweder gleich viel oder weniger Grundsteuer zahlen. Aber es gibt auch EigentümerInnen, deren Grundsteuer höher ausfallen wird - etwa bei gro­ßen Grundstücken, deren Wert seit 1964 stark gestiegen ist und deren steuerliche Bewertung bisher nicht angepasst wurde.
 
Berechnung der Grundsteuer
1. Finanzamt berechnet Grundsteuer­wert: Quadratmeterzahl x Bodenricht­wert = Grundsteuerwert

2. Finanzamt berechnet Grundsteu­ermessbetrag: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermess­betrag
Steuermesszahl bei unbebau­ten Grundstücken oder sonstiger Nut­zung: 1,3 Promille
Steuermesszahl bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstü­cken: 0,91 Promille

3. Kämmerei berechnet Grundsteuer: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Hebesatz (A und B) = 168 Prozent
 
Fragen zum Bodenrichtwert:
Tel.: 07531 / 900-5000
gutachterausschuss@konstanz.de
 
Fragen zur Grundsteuer:
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steueramt@konstanz.de

(Erstellt am 31. Oktober 2024 09:34 Uhr / geändert am 31. Oktober 2024 11:33 Uhr)