Grundsteuererhebung ab 2025
Umstellung wird aufkommensneutral erfolgen
Am 1. Januar 2025 tritt die vom Verfassungsgericht geforderte Reform der Grundsteuer in Kraft. Dadurch ändert sich deren Berechnung für Grundstücke. Die Stadt Konstanz will die Grundsteuerreform aufkommensneutral umsetzen – die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer sollen gleichbleiben. Dazu wurde ein neuer Hebesatz empfohlen, der für die Berechnung ausschlaggebend ist. Der Gemeinderat hat der Anpassung der Grundsteuerhebesätze am 24. Oktober zugestimmt. Die vergleichsweise hohen Bodenrichtwerte in Konstanz führen dazu, dass die ab 2025 geltenden Grundsteuermessbeträge im Vergleich zur aktuellen Bewertung überproportional gestiegen sind.
Die neuen Steuersätze orientieren sich vor allem an der Größe des Grundstücks und dem Bodenrichtwert, also dem Wert des Grundstücks. Weil diese Werte jetzt höher sind als bei der letzten Berechnung, kann die Stadt den Hebesatz auf etwa ein Drittel des bisherigen Satzes senken. Für die meisten GrundstückseigentümerInnen bedeutet das, dass sie künftig entweder gleich viel oder weniger Grundsteuer zahlen. Aber es gibt auch EigentümerInnen, deren Grundsteuer höher ausfallen wird - etwa bei großen Grundstücken, deren Wert seit 1964 stark gestiegen ist und deren steuerliche Bewertung bisher nicht angepasst wurde.
Berechnung der Grundsteuer
1. Finanzamt berechnet Grundsteuerwert: Quadratmeterzahl x Bodenrichtwert = Grundsteuerwert
2. Finanzamt berechnet Grundsteuermessbetrag: Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
Steuermesszahl bei unbebauten Grundstücken oder sonstiger Nutzung: 1,3 Promille
Steuermesszahl bei überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken: 0,91 Promille
3. Kämmerei berechnet Grundsteuer: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer
Hebesatz (A und B) = 168 Prozent
Fragen zum Bodenrichtwert:
Tel.: 07531 / 900-5000
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Fragen zur Grundsteuer:
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