Fragen zum Coronavirus
FAQ: Antworten auf häufig gestellte Fragen (Stand Mai 2020)
Wie viele Infizierte gibt es in Konstanz?
Das ändert sich aktuell täglich. Auf der Seite des Landratsamtes gibt es aktuelle Infos zu den Zahlen im Landkreis: www.lrakn.de/coronavirus.
Da Konstanz die größte Stadt im Landkreis ist, gibt es dort auch mit die meisten Fälle.
Können in diesem Jahr noch Veranstaltungen stattfinden?
Nach den bisherigen politischen Beratungen zeichnet sich ab, dass Großveranstaltungen noch bis mindestens 31.08.20 untersagt bleiben. Ob und unter welchen Voraussetzungen größere Events ab September 2020 wieder durchführbar sind, ist heute noch nicht absehbar und hängt vom weiteren Infektionsgeschehen ab. Auch kleinere Veranstaltungen wie Straßen- und Vereinsfeste sind aufgrund der vorläufig bis zum 05.06.20 verlängerten Kontaktbeschränkungen aktuell noch nicht zulässig und momentan auch noch nicht verlässlich planbar. Im Zuge der nun begonnenen Lockerungsmaßnahmen werden hierzu in den nächsten Wochen weitere Vorgaben der Landesregierung zur zulässigen Personenzahl, zu Schutzmaßnahmen und zu sonstigen Voraussetzungen von Veranstaltungen erwartet.
Wann öffnen die Schulen wieder?
Das Land (Kultusministerium) entscheidet über die Öffnung der Schulen. Die aktuelle Verordnung des Landes sieht eine Schließung der Schulen für den regulären Unterricht bis zum 15.06.2020 vor. Seit dem 04.05. sind die Abschlussklassen der weiterführenden Schulen und der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Präsenzunterricht zur Vorbereitung der Prüfungen wieder in den Schulen. Ab dem 18.05.2020 erhalten die 4. Klassen der Grundschulen teilweise wieder Präsenzunterricht. Ab dem 15.06.2020 bis zu den Sommerferien sollen alle Klassenstufen der Schulen im wöchentlichen Wechsel bestimmter Klassenstufen abwechselnd wieder Präsenzunterricht unter Einhaltung der Hygienevorgaben (Abstandsgebot 1,5m) erhalten.
Gibt es in Konstanz eine „Support your locals“-Initiative, z.B. von den Gastronomen?
Weiterhin eine gute Adresse ist das Konstanzer Angebot nemms. Neu entstanden sind Seiten wie konstanz-liefert.de, die Plattform des Südkuriers und auch die Marketing und Tourismus GmbH hat Onlineangebote von Konstanzer Gastronomen versammelt: www.konstanz-tourismus.de/gastronomie-daheim
Wann und unter welchen Bedingungen werden Tests auf den Coronavirus durchgeführt?
Grundsätzlich werden Personen getestet, die von ihrem Hausarzt in ein Informations- und Diagnostik-Zentrum in Singen oder Konstanz überwiesen werden. Personen mit Erkältungssymptomen oder Fieber wenden sich telefonisch an ihren Hausarzt, um das weitere Vorgehen abzuklären. Der Hausarzt entscheidet über die Erforderlichkeit einer Testung anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts.
Wie wirkt sich die Schließung der Bäder auf die Laufzeiten der Bäderpässe aus?
Finden derzeit noch Hochzeiten im Standesamt statt?
Aktuell werden Trauungen mit bis zu maximal 10 Personen durchgeführt. Diese Anzahl versteht sich inklusive Brautpaar, Trauzeugen, Familienangehörigen, Gästen, Kindern (außer Babys im Arm der Eltern) - die Standesbeamtin zählt im Übrigen nicht zu den 10 Personen. Im Trauzimmer des Rathauses sind daher lediglich 10 Sitzgelegenheiten vorhanden. Die Hochzeitsgesellschaft muss mit einem Mund-Nasen-Schutz erscheinen, der dann getragen wird, wenn es schwierig bis nicht möglich ist, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Die an der Trauung teilnehmenden Personen werden darum gebeten, von sich aus auf den 1,5-Meter-Abstand zu achten.
Sind die Häfen geschlossen und darf man mit dem eigenen Boot auf den See?
Die Hafenanlagen sind geschlossen. Dazu zählen z.B. Gemeinschaftsräume, Duschen oder Umkleiden. Ein Betreten bzw. Durchqueren, um auf sein Schiff zu gelangen, ist aktuell noch zulässig. Ähnlich einer Fahrt mit dem Auto, darf man auch mit dem eigenen Boot ablegen. Aber auch hier gilt: Mindestabstände müssen gewahrt und Personenbeschränkungen eingehalten werden.
Update 15.4.: In der Verordnung der Landesregierung vom 9. April gibt es eine Konkretisierung der Bestimmung. Nach § 4 Nr. 5a. ist der Betrieb von Sportboothäfen untersagt, soweit nicht die Benutzung zur unaufschiebbaren Sicherung der Boote vor Verlust oder Beschädigung, zum Ein- und Auswassern, zur Aufrechterhaltung der beruflichen Bootsnutzung (z.B. Berufsfischerei) oder zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten auf dem Gelände (z.B. Bootsarbeiten durch Gewerbetreibende) erforderlich ist.
Update 11.5.: Seit dem 11. Mai sind Sportboothäfen und Häfen unter Berücksichtigung der Hygieneregeln wieder für den Betrieb zugelassen. Das Aus- und Einlaufen von Booten ist ebenfalls wieder erlaubt.