Kommunalwahl am 9. Juni 2024

Informationen für Parteien zu Kandidatur und Aufstellung

Grafik mit Konstanzer Stadt-Silhouette und Text "Konstanz informiert"

Die Modalitäten der Kommunalwahl regelt das Kommunalwahlgesetz. Je­der Wahlvorschlag für die Wahl der Gemeinderäte muss von wahlberech­tigten Personen unterzeichnet sein. Die benötigte Zahl an Unterschriften hängt von der Gemeindegröße zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Wahlvorschlags ab. In Konstanz wä­ren dafür aktuell (mindestens) 100 Unterschriften nötig.
 
Die Wahlen der Bewerber dürfen frühestens 15 Monate, die Wahlen der Vertreter für die Vertreterversamm­lung 18 Monate vor Ablauf des Zeit­raums, innerhalb dessen die nächste regelmäßige Wahl des zu wählenden Organs erfolgen muss, stattfinden. Über die Wahl der Bewerber und die Festlegung ihrer Reihenfolge ist eine Niederschrift anzufertigen, in der Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mit­glieder oder Vertreter und das Abstimmungsergebnis anzugeben sind. Aus der Niederschrift muss sich ergeben, ob Einwendungen gegen das Wahler­gebnis erhoben und wie diese von der Versammlung behandelt worden sind; Einzelheiten sind in der Niederschrift oder in einer Anlage festzuhalten. Die Niederschrift ist mit dem Wahlvor­schlag einzureichen.
 
Die Wahlvorschläge können frü­hestens am Tag nach der Bekannt­machung der Wahl beim Vorsitzen­den des Gemeindewahlausschusses schriftlich eingereicht werden. Da die Gemeinden die Wahl zu unterschied­lichen Terminen bekannt machen, ist der Termin von Gemeinde zu Gemein­de unterschiedlich. Die Wahlvorschlä­ge müssen spätestens am 73. Tag vor der Wahl, also am 28. März 2024, bis 18 Uhr beim Vorsitzenden des jeweils zuständigen Wahlausschusses einge­reicht werden.
 
Detaillierte Informationen zur Auf­stellungsversammlung, zu Unterstützungsunterschriften so­wie zur Einreichung von Wahlvorschlägen sind unter www.konstanz.de/wahlen zu finden.

(Erstellt am 08. September 2023 10:53 Uhr / geändert am 08. September 2023 10:54 Uhr)