Inklusion bei der Europawahl
Menschen mit geistiger Behinderung dürfen mitwählen
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden, dass betreute Menschen mit geistiger Behinderung an der Europawahl am 26. Mai teilnehmen können. Sie müssen hierzu bei der Gemeinde ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis schriftlich beantragen. Dieser Antrag muss bis spätestens 5. Mai bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Für weitere Informationen über die Projektgruppe Wahlen: 07531/900-282 oder katja.bernhard@konstanz.de