Mehr Klimaschutz für die eigenen vier Wände

Bilanz 2023 zum städtischen Sanierungsförderprogramm

Balkendiagramm: Die Grafik zeigt, wie sich die 2023 eingegangenen Förderanträge auf die einzelnen Maßnahmen verteilen. Von insgesamt 300 Anträgen im Bereich der Breitenförderung entfallen 225 auf die Förderung von Balkon-PV-Anlagen.
Die Grafik zeigt, wie sich die 2023 eingegangenen Förderanträge auf die einzelnen Maßnahmen verteilen. Von insgesamt 300 Anträgen im Bereich der Breitenförderung entfallen 225 auf die Förderung von Balkon-PV-Anlagen.

Seit Februar 2023 können KonstanzerInnen, zusätzlich zu der Förderung vom Bund, einen Antrag zur Förde­rung ihrer energetischen Sanierungs­maßnahmen bei der Stadtverwaltung stellen. Das Förderprogramm gliedert sich in die Breitenförderung und die Leuchtturmförderung. Letztere hat zum Ziel, besonders ambitionierte Projekte im Bereich der Bestandssa­nierung zu fördern, die z. B. mit einer besonders hohen CO2-Einsparung im Vergleich zum Status quo einherge­hen, einen hohen ökologischen Nut­zen erbringen oder zu einer gestei­gerten Sichtbarkeit der Energiewende beitragen. Die Förderhöhe beträgt bis zu 10.000 Euro pro AntragstellerIn. Über die Bewilligung der Förderung entscheidet eine ExpertInnenjury, die mehrmals im Jahr tagt. Ende Oktober 2023 fand die zweite Jurysitzung zur Beurteilung der eingegangenen Anträge auf Leuchtturmförderung statt. Drei Sanierungsprojekte wurden da­bei als förderfähig bewertet. Die Jury entschied sich jeweils einstimmig für eine Förderung in Höhe von je 10.000 Euro. Die nächste Frist für die Bean­tragung von Fördermitteln im Rah­men der Leuchtturmförderung endet am 31. Mai 2024. Alle Informationen und das Antragsformular sind unter nachfolgender Adresse abrufbar: www.konstanz.de/stadtwandel/foer­derprogramme

Mieterstrom in der Hoheneggstraße

In einem Mietshaus in Staad soll ein Mieterstromprojekt realisiert werden. Auf dem Dach des Gebäudes soll eine große Photovoltaikanlage zugebaut werden, die durch einen Stromspeicher ergänzt wird. Der so regenerativ erzeugte Strom kann in Zukunft einen Großteil des Stromverbrauchs des Hauses decken. Durch das Mieterstrommodell werden die MieterInnen direkt von dem lokal erzeugten regenerativen Strom auf ihrem Dach profitieren können. Die Umsetzung des Projekts wird dokumentiert, nach Abschluss des Projekts veröffentlicht und soll so anderen Interessierten als Blaupause dienen. Mieterstrommodelle sind zwar keine neue Idee, bislang scheitert eine Umsetzung aber oft an der Komplexität und den rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier gute Lösungen für Mieterstrommodelle zu finden, wäre ein Fortschritt für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

Dachsanierung in der Altstadt

In der Zollernstraße soll das Dach eines denkmalgeschützten Hauses aus dem Mittelalter saniert und mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Für die Sanierung sollen ausschließlich rein ökologische Materialien zum Einsatz kommen. Das Besondere an der hier beantragten Maßnahme ist die Sanierung im denkmalgeschützten Bestand. Die entsprechenden denkmalrechtlichen Abklärungen bedeuteten eine deutliche finanzielle Mehrbelastung. Die Jury möchte daher mit der Förderung auch die Entscheidung der Antragstellerin honorieren, die energetische Sanierung des denkmalgeschützten Hauses trotz des Mehraufwands umzusetzen.

Klimaschutz im Verein

Der Ruderverein Neptun plant, eine Photovoltaik- und thermische Solaranlage auf dem Dach des neu errichteten Funktionsgebäudes in der Spanierstraße anzubringen. Dadurch sollen der Energiebedarf und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen sowie Energiekosten reduziert werden. Die Maßnahmen sind aus Klimaschutzsicht absolut sinnvoll und werden zu einer hohen CO2-Einsparung führen. Für sich genommen sind sie jedoch nicht sonderlich innovativ. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Jury, die Umsetzung zu fördern, ist hier vielmehr der soziale und gesellschaftliche Aspekt der Gemeinnützigkeit: Durch die Unterstützung kann der Konstanzer Verein seinen CO2-Ausstoß beispielhaft senken, durch die reduzierten Energiekosten den Vereinsbetrieb langfristig sicherstellen und Mitglieder sowie andere Vereine zur Nachahmung anregen. Auf Anregung der Jury soll zudem geprüft werden, ob sich mit eventuellen zusätzlichen Fördergeldern eine Vollbelegung des Daches realisieren ließe, um das Flächenpotenzial voll auszunutzen.

Gesamtbilanz 2023

Zahlreiche Konstanzerinnen und Konstanzer haben im ersten Jahr des Programms bereits von der För­dermöglichkeit Gebrauch gemacht. Breiten- und Leuchtturmförderung zusammengenommen, gingen 2023 insgesamt rund 300 Anträge ein. Rund 300.000 Euro wurden für die beantragten Maßnahmen genehmigt. Mit diesen Fördermitteln kann ein Vielfaches an Privatkapital für den Klimaschutz aktiviert werden – der Faktor beträgt aktuell etwa 1 zu 15. Mit den genehmigten Fördergeldern konnten also bislang Sanierungs­maßnahmen in einer Kostenhöhe von rund 4,5 Millionen Euro unterstützt werden.
Die Anträge im Bereich der Brei­tenförderung verteilen sich zum Großteil auf die Förderung von Bal­kon-PV-Anlagen und Dämmung der Gebäudehülle. Balkon-PV-Anlagen machen zwar nur 16 Prozent des ge­nehmigten Budgets aus, verzeich­nen mit 225 Anträgen jedoch den größten Anteil der Anträge. Mit einer geschätzten Leistung von etwa 131 kWp tragen sie zum Ausbau der er­neuerbaren Energien in Konstanz bei.

(Erstellt am 07. März 2024 16:55 Uhr / geändert am 07. März 2024 17:02 Uhr)