Kernzeitbetreuung

Die aktuelle Situation während der Corona-Krise

Seit 17. März gilt in Konstanz, wie in ganz Baden-Württemberg: Schulen müssen geschlossen bleiben. Dies gilt auch für die Betreuungseinrichtungen an den Grundschulen. Die so genannten Kernzeiten betreuen dort täglich im Rahmen der Ganztagsbetreuung mehr als tausend Grundschulkinder vor und nach dem Unterricht. Diese autonomen Power-Unternehmen agieren weitgehend autonomen und werden von Kernzeit-, Förder- oder Elternvereinen getragen.
 
Der Betrieb der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung ist gemäß der Landesverordnung noch bis mindestens 15. Juni 2020 untersagt. Das bedeutet für die Eltern und Kinder große Einschränkungen, aber auch bei den über 100 MitarbeiterInnen in den Kernzeiten herrscht große Unsicherheit, da sie von Kurzarbeit, Verdienstausfall oder womöglich Kündigung betroffen sind. Wann die Kernzeiten wieder regulär ihren Dienst aufnehmen dürfen, ist noch unklar. Ebenso, wie sie sich die Vereine finanziell wieder aufstellen können.
 
„Die Kernzeiten verzichten nun weitgehend auf Elternbeiträge. Dies führt unweigerlich zu finanziellen Schräglagen. Wir unterstützen bei Bedarf durch vorgezogene Landeszuschüsse und ermitteln das aktuelle Finanzdefizit, damit die Vereine das Familienhilfsprogramm des Landes in Anspruch nehmen können“, so Frank Schädler, Leiter des Amtes für Bildung und Sport. Die Stadt Konstanz optimiert derzeit auf Grundlage einer Elternbefragung zum Betreuungsbedarf ihr Konzept zur Ganztagsbetreuung an Schulen. Kinder, Eltern und auch Kernzeitkräfte sollen dadurch künftig mehr Sicherheit und Unterstützung erhalten.
 
In Absprache mit der Schulleitung helfen momentan einzelne Kernzeitkräfte mit, die erweiterte Notbetreuung in den Schulen auch an den Nachmittagen abzudecken. In Anspruch nehmen dürfen diese seit dem 27. April dabei nicht mehr nur Kinder von Eltern aus systemrelevanten Berufen, sondern auch von Eltern, die eine präsenzpflichtige und unabkömmliche Tätigkeit ausüben. Die Anmeldeformulare zur erweiterten Notbetreuung werden von den Schulleitungen zur Verfügung gestellt.

(Erstellt am 14. Mai 2020 10:54 Uhr / geändert am 14. Mai 2020 10:56 Uhr)