Kindertagespflege in Konstanz

Qualifizierung, Möglichkeiten und Tagespflege in anderen geeigneten Räumen

Die Kindertagespflege ist ein wichtiger Faktor, um ein flexibles und attraktives Angebot für die Betreuung und Bildung von Kindern anzubieten. In den letzten Jahren wurde die Kindertagespflege in der Stadt Konstanz intensiv ausgebaut. Kindertagespflege ist inzwischen eine öffentlich anerkannte Form der Kindertagesbetreuung. Die familiennahe Betreuungs- und Erziehungsleistung durch eine Tagespflegeperson hat insgesamt an gesellschaftlicher Bedeutung gewonnen und erfährt durch eine entsprechende Qualifizierung und Vergütung an Aufwertung.

Die Qualifizierung zur Tagespflegeperson
Die Betreuung von Kindern im Rahmen der Kindertagespflege wurde 2005 gesetzlich neu geregelt. Tagespflegepersonen benötigen seitdem eine Pflegeerlaubnis, die klaren gesetzlichen Vorgaben unterliegt. In Konstanz werden im Auftrag des Sozial- und Jugendamtes der Stadt Konstanz vom Tagesmütterverein Landkreis Konstanz e.V. regelmäßig Qualifizierungskurse angeboten. Nach 160 Unterrichtseinheiten mit einer schriftlichen Hausarbeit zu einem Schwerpunktthema, der Entwicklung einer eigenen Konzeption und einer mündlichen Prüfung am Ende erhalten die TeilnehmerInnen das Zertifikat vom Bundesverband für Kindertagespflege. Sie sind damit berechtigt, den Titel „Qualifizierte Kindertagesperson“ zu führen. Die Kurseinheiten entsprechen dem Curriculum des Deutschen Jugendinstitutes, welches die Ausbildungsinhalte für die Kindertagespflege entwickelte. Erfahrene Kursleiterinnen sowie Fachreferentinnen vermitteln die Inhalte in Abend- und Tagesseminaren. Zur Qualifizierung gehören auch ein verpflichtender Erste-Hilfe-Kurs am Kind und die Hospitation bei einer erfahrenen Tagesmutter, einem Tagesvater oder in einer Kindertageseinrichtung. Ein erster Einstieg in die Kindertagesbetreuung ist bereits nach 30 der insgesamt 160 Unterrichtseinheiten möglich. In diesem Jahr haben sechs weitere Tagesmütter die Prüfung zur qualifizierten Tagesmutter bestanden und ihre Zertifikate erhalten. Seit 2014 haben sich auf diese Weise insgesamt 151 Tagesmütter und neun Tagesväter qualifiziert. Derzeit werden in Konstanz 273 Kinder von 85 Tagespflegepersonen betreut.

Vorne, von links: Claudia Jaschinski-Klages (Fachbereich Kindertagespflege, Sozial- und Jugendamt), Naomi Trevor, Monica Rudolph, Catharina Ondracek, Rasha Saboura, Madeleine Löffler, Sigrid Schaden (Fachberatung Tagesmütterverein Bereich Konstanz), Margit Ray (Kursleitung), Anette Kühne-Horber (Kursleitung). Hinten: Iris Graf (Vorsitzende Tagesmütterverein), Sabine Haag (Sachgebietsleiterin Tagesbetreuung für Kinder), Alfred Kaufmann (Leiter Sozial- und Jugendamt), Iris Matzner (Fachbereich Kindertagespflege, Sozial- und Jugendamt), Nicole Antritter

Formen der Kindertagespflege
In der klassischen Kindertagespflege kann eine Tagespflegeperson in ihrem Haushalt unter bestimmten Voraussetzungen maximal fünf Kinder zeitgleich betreuen. Daneben gibt es u.a. auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen. Ursprünglich ist diese Form der Betreuung für Tagespflegepersonen gedacht, die sich zusammenschließen und gemeinsam als eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR) Räume zur Betreuung anmieten. Für
diesen Zusammenschluss gab es in der Vergangenheit mehrere Bezeichnungen wie z.B. Großtagespflege oder Betreuungsverbund. Da sich auch die Kindertagespflege immer mehr professionalisiert, möchten inzwischen auch einzelne Tagesmütter und Tagesväter die Kindertagespflege nicht mehr im eigenen Haushalt anbieten, sondern suchen entsprechende Räumlichkeiten für die Kinderbetreuung.
In der Tagespflege in anderen geeigneten Räumen darf eine einzelne Tagespflegeperson maximal fünf gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreuen. Da in der Regel nicht alle Kinder zur gleichen Zeit anwesend sind, dürfen bei ihr bis zu acht Kinder angemeldet sein. Zwei Tagespflegepersonen können als Zusammenschluss maximal sieben fremde Kinder zeitgleich betreuen, bei insgesamt zwölf angemeldeten Kindern. Ist jedoch eine der beiden Tagespflegepersonen eine pädagogische Fachkraft, können bis zu neun Kinder zeitgleich betreut werden. Jedoch darf auch im Fall eines Zusammenschlusses eine Tagespflegeperson nicht mehr als fünf Kinder gleichzeitig betreuen. Außerdem muss eine klare Zuordnung des Tagespflegekindes zu einer Tagespflegeperson gegeben sein. Im
geperson mit ihrer Arbeitsweise in der Elternschaft bereits bekannt machen (Mund-zu-Mund-Propaganda). Darüber hinaus muss das Jugendamt auch das Wohlergehen von Kindern im Auge behalten. Durch mögliche finanzielle Schwierigkeiten der selbständigen Tagespflegeperson besteht die Gefahr, vorzeitiger Betreuungs-Beendigungen und Beziehungsabbrüche für die Kinder.
Eine weitere Voraussetzung ist eine Existenzgründungsberatung, die speziell auf Tagespflegepersonen ausgerichtet ist. Die Beratung wird durch den Europäischen Sozialfonds ESF und das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gefördert und ist kostenfrei. Die Kontakte entsprechender Dienstleistungsunternehmen gibt es beim Tagesmütterverein Landkreis Konstanz e.V..
Da die Stadt Konstanz für die Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen dringend weitere Plätze benötigt, unterstützt das Sozial- und Jugendamt der Stadt Tagespflegepersonen bei der Realisierung ihrer Ideen. Der Fachbereich bietet eine umfassende Beratung an und begleitet Interessierte gerne bei der Umsetzung, um eine möglichst zeitnahe Inbetriebnahme neuer Betreuungsplätze zu ermöglichen. Für diesen Zweck wurden daher auch zusätzliche finanzielle Möglichkeiten geschaffen, um das finanzielle Risiko zu Beginn der selbständigen Tätigkeit abzumildern. So werden unter anderem Miet- und Investitionskostenzuschüsse sowie in der Anfangsphase Ausfallpauschalen gewährt.

Anforderungen an die Räumlichkeiten
Es müssen mindestens zwei getrennte Räume vorhanden sein, die sowohl dem Ruhebedürfnis als auch dem Spiel- und Bewegungsdrang der Kinder gerecht werden. Darüber hinaus müssen die Räumlichkeiten mit einem angemessenen Küchenbereich ausgestattet sein sowie über ein separates Badezimmer verfügen. Eine Bewegungsmöglichkeit im Freien, Nähe zu einem Spielplatz, Garten oder Grünfläche sollte vorhanden sein. Das Vorgehen zur Gründung einer Tagespflege in anderen geeigneten Räumen ist standardisiert. So werden unter anderem Belange der Gesundheits- oder Veterinärbehörden und des vorbeugenden Brandschutzes geprüft.

Voraussetzung für eine Betreuung in anderen geeigneten Räumen ist, dass die Kinder genug Platz zum Spielen aber auch zum Ausruhen haben.

Ausnahme vom Zweckentfremdungsverbot
Für die Tagespflege in anderen geeigneten Räumen hat die Stadt die Möglichkeit zur Nutzungsänderung von Wohnraum und damit eine Ausnahme vom Zweckentfremdungsverbot eingeräumt. Das Sozial- und Jugendamt arbeitet hierbei eng mit dem Baurechts- und Denkmalamt zusammen, welches ebenfalls bei der Antragsstellung zur Nutzungsänderung unterstützt. Die Dauer des Genehmigungsprozesses richtet sich nach der Landesbauordnung und kann ab Einreichung der vollständigen Unterlagen bis zu drei Monaten dauern. Die Nutzungsänderung von Wohnraum in eine Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen wurde in Konstanz auf diese Weise in den letzten vier Jahren sechsmal erfolgreich durchgeführt.

Zusammenschluss bestehen selbstverständlich auch gemeinsame konzeptionelle Absprachen zwischen den beiden Tagespflegepersonen.
Dennoch unterscheidet sich die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen vollkommen von einer Kindergruppe in einer Betreuungseinrichtung. Es gibt keine Öffnungszeiten, sondern ausschließlich individuelle Betreuungszeiten. Auch darf eine Tagespflegeperson trotz Zusammenschluss nicht die Kinder der anderen Tagespflegeperson betreuen – auch nicht, wenn diese ausfällt, weil damit die maximal mögliche Anzahl der Kinder von fünf pro Person überschritten wird.

Voraussetzungen für Tagespflege in anderen Räumen
Für die Tagespflege in anderen Räumen wird vorausgesetzt, dass die Tagespflegepersonen nach ihrer Qualifizierung mindestens ein Jahr eine Tätigkeit in der Kindertagespflege ausgeübt haben. Diese Vorgabe leitet sich aus den Empfehlungen entsprechender Verbände und den für die Stadt Konstanz entwickelten Richtlinien ab, um praktische Erfahrungen in einer selbständigen Tätigkeit (Kostenkalkulation, Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten usw.) sowie in der eigenverantwortlichen Betreuung fremder Kinder und in der Zusammenarbeit mit Eltern zu sammeln. Das finanzielle Anfangsrisiko durch die Anmietung und kindgerechte Ausstattung der Räume – durch Kaution, Miete, Nebenkosten, Mobiliar und Beschäftigungsmaterial – ist im Normalfall sehr hoch, ohne dass die Tagespflegeperson weiß, ob ihr Angebot tatsächlich von den Eltern angenommen werden wird. Durch die vorausgestellte einjährige Tätigkeit in der Kindertagespflege, die auch im Haushalt der Kinder als Kinderfrau erfolgen kann, kann sich die Tagespfle

(Erstellt am 29. Oktober 2019 15:36 Uhr / geändert am 29. Oktober 2019 15:43 Uhr)