Maskenpflicht auf dem Wertstoffhof

Information der Entsorgungsbetriebe

Eingang zum Wertstoffhof

Ab Dienstag, den 28.04.2020, gilt die Maskenpflicht auch auf dem Wertstoffhof Dorfweiher. Alle Besucher müssen einen Mund- und Nasen-Schutz tragen, um den Wertstoffhof Dorfweiher betreten zu dürfen, teilen die Entsorgungsbetriebe Konstanz mit.
 
Diese Regelung orientiert sich an der Maskenpflicht, die die Landesregierung Baden-Württemberg ab dem 27.04.2020 ausgerufen hat. Neben Einwegmasken oder selbst genähten Stoffmasken, ist es auch möglich, einen Schal zu nutzen, um Mund und Nase zu verdecken. Die Bedeckung kann helfen, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und andere vor einer Ansteckung zu schützen.

(Erstellt am 24. April 2020 10:59 Uhr / geändert am 24. April 2020 11:20 Uhr)