Musikverbot im öffentlichen Raum

Verlängerung der Polizeiverordnung

Luftbild Stadt Konstanz

Am 6. August trat für das Kons­tanzer Stadtgebiet ein temporäres Verbot in Kraft, das das Abspielen von Musik über Verstärker ab 23 Uhr untersagt. Räumlich gilt die­ses auf dem gesamten Gelände des Herosé-Parks sowie im übrigen öf­fentlichen Raum innerhalb eines Radius von 50 Metern um bewohn­te Gebäude. Zum 5. September wür­de die Verordnung auslaufen, die Stadt entschied sich nun aber für eine Verlängerung um einen weite­ren Monat.
 
Bislang hat die Polizeiverordnung Wirkung gezeigt, das bestätigen auch Rückmeldungen des KOD und von Anwohnern des Herosé-Parks. In den Polizeiberichten wird das Verbot dort ebenfalls positiv bewertet.

Hier die erste Mitteilung zum Thema mit näheren Informationen zu den Hintergründen.

(Erstellt am 01. September 2020 17:29 Uhr / geändert am 09. September 2020 10:10 Uhr)