Musikverbot im öffentlichen Raum
Verlängerung der Polizeiverordnung
Am 6. August trat für das Konstanzer Stadtgebiet ein temporäres Verbot in Kraft, das das Abspielen von Musik über Verstärker ab 23 Uhr untersagt. Räumlich gilt dieses auf dem gesamten Gelände des Herosé-Parks sowie im übrigen öffentlichen Raum innerhalb eines Radius von 50 Metern um bewohnte Gebäude. Zum 5. September würde die Verordnung auslaufen, die Stadt entschied sich nun aber für eine Verlängerung um einen weiteren Monat.
Bislang hat die Polizeiverordnung Wirkung gezeigt, das bestätigen auch Rückmeldungen des KOD und von Anwohnern des Herosé-Parks. In den Polizeiberichten wird das Verbot dort ebenfalls positiv bewertet.
Hier die erste Mitteilung zum Thema mit näheren Informationen zu den Hintergründen.