Neue Besucherregelung im Krankenhaus
Lockerungen der Corona-Verordnungen der Bundes- und Landesregierung
Die Patienten in den Kliniken des Gesundheitsverbunds Landkreis Konstanz (GLKN) dürfen sich freuen: Aufgrund der beschlossenen Lockerungen der Corona-Verordnungen der Bundes- und Landesregierung sind ab Montag, 18. Mai 2020, Besuche im Krankenhaus wieder möglich. Allerdings nicht uneingeschränkt.
Das Sozialministerium Baden-Württemberg schreibt vor, dass pro Tag und pro Patient nur ein Besucher gestattet ist. Deswegen ist es erforderlich, dass sich die Besucher an den zentralen Infoschaltern beziehungsweise am Empfang anmelden müssen. Im Einzelfall sind Ausnahmen von der neuen Besucherreglung möglich. Diese gilt es im Vorfeld telefonisch unter den zentralen Krankenhausnummern abzuklären. Personen, die in den letzten vier Wochen an COVID-19 erkrankt waren oder bei denen ein unwiderlegter Verdacht auf eine Erkrankung besteht, sind zum Schutz der Patienten und des Personals von einem Besuch ausgeschlossen.
Die Klinikverantwortlichen weisen darauf hin, dass die Einhaltung der Abstandsregel und der Maskenpflicht auch im Krankenhaus gilt und unbedingt einzuhalten ist. Die neue Besucherreglung löst das Besuchsverbot ab, das noch bis einschließlich 17. Mai 2020 gilt