OB bittet Land um Badeerlaubnis in Strandbädern

Oberbürgermeister Uli Burchardt wendet sich wegen Genehmigung an Justiz- und Tourismusminister Guido Wolf

Stranbad Wallhausen. Archivbild: Bädergesellschaft Konstanz

In seinem Schreiben vom 28. Mai 2020 an Landesminister Guido Wolf bezieht sich OB Burchardt auf die neue Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 in der ab dem 27. Mai 2020 gültigen Fassung. In dieser wird der Betrieb von „Schwimm- und Hallenbädern, Thermal- und Spaßbädern, Saunen“ bis zum Ablauf des 14. Juni 2020 für den Publikumsverkehr untersagt. Gemäß des Stufenplans der Landesregierung gilt dies für Freibäder und Badeseen in gleicher Weise.
 
Die Verordnung gilt eben auch für die Strandbäder am Bodensee. Im Fall von Konstanz sind dies öffentlich zugängliche Grünflächen mit der Gelegenheit, ohne Eintritt zu bezahlen, im See unter Wasseraufsicht zu baden. Die Saison mit Wasseraufsicht dauert normalerweise von Mitte Mai bis Mitte September.
 
Aktuell sind die Grünflächen der Konstanzer Strandbäder öffentlich zugänglich, der Badebetrieb ist jedoch aufgrund der Corona-Verordnung des Landes zur Schließung der Bäder untersagt. Mit steigender See- und Außentemperatur und dem Beginn der Pfingstschulferien sowie der Öffnung der Hotels geht die Stadt Konstanz ab sofort wieder von steigenden Touristenzahlen aus, schreibt OB Burchardt an Landesminister Wolf, in dessen Aufgabenbereich auch der Tourismus fällt.
 
„Weder den Einheimischen noch den Touristen lässt sich vermitteln, dass man an den Orten, die dafür ausgestattet sind, nicht ins Wasser darf. Es wird auch keiner Instanz gelingen, dies allgemein zu verhindern“, begründet der Konstanzer Oberbürgermeister sein Anliegen. Er bittet Minister Wolf deshalb darum, sich dafür einzusetzen, das Baden in den Konstanzer Strandbädern unter Aufsicht schnellstmöglich zu erlauben: „Wir verfügen am See über Badezonen solcher Dimension, dass die Einhaltung der Abstandsregeln problemlos möglich ist. Das gilt ebenso für die zur Verfügung stehenden Grünflächen. Auf diese Weise würden zudem Badeunfälle an vergleichsweise ungeeigneten Stellen verhindert“.
 
Ein Ansatzpunkt für eine Genehmigung des Betriebs der Strandbäder könnte laut OB Burchardt sein, die Strandbäder am Bodensee als Freiluftsportanlagen gemäß § 4 Abs. 2 Ziffer 15 zu werten, deren Betrieb auf Grundlage einer
 
Rechtverordnung zugelassen werden kann. Alternativ gemäß Ziffer 16 als „Anbieter im Freiluftbereich“.
 
OB Burchardt bittet Minister Wolf in dem Schreiben ausdrücklich darum, sich für das Konstanzer Anliegen stark zu machen – insbesondere auch deshalb, weil das Baden im Bodensee nicht an sich verboten ist, sondern eben nur an den Orten, die am Besten dafür ausgestattet und geeignet sind.
 
 

(Erstellt am 28. Mai 2020 14:35 Uhr / geändert am 03. Juni 2020 13:03 Uhr)