RP Freiburg erklärt Oberbürgermeisterwahl für gültig

Vorbehalt laufender Einspruchsverfahren

Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Oberbürgermeisterwahl in Konstanz am 27. September und die Neuwahl am 18. Oktober 2020 für gültig erklärt. Es bescheinigte der Stadtverwaltung eine sorgfältige und ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen. Bei ihrer Durchführung seien die Hinweise des Innenministeriums zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie im Kommunalwahl- und Kommunalverfassungsrecht und das mit der Rechtsaufsichtsbehörde abgestimmte Hygienekonzept beachtet worden.

Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ergeht unter dem Vorbehalt, dass die Gültigkeit der Wahlen in insgesamt fünf Einspruchsverfahren rechtskräftig bestätigt wird. Über die Einsprüche entscheidet nun das Regierungspräsidium Freiburg.

(Erstellt am 03. November 2020 13:50 Uhr / geändert am 06. November 2020 16:59 Uhr)