Präventionsmaßnahmen zum Coronavirus

Regelungen und Handlungsempfehlungen der Stadtverwaltung Konstanz

Foto: Curology, Unsplash

In enger Abstimmung mit dem Amt für Gesundheit und Versorgung im Landkreis Konstanz hat die Stadtverwaltung Konstanz Regelungen und Handlungs- empfehlungen zum Umgang mit dem sich derzeit schnell verbreitenden Coronavirus erarbeitet. Ziel ist dabei, die Ausbreitung des Coronavirus so weit wie möglich zu verlangsamen. Da die Situation sehr dynamisch ist, wird auch die Strategie immer wieder angepasst werden müssen. Im Fokus stehen Regelungen für Veranstaltungen der Stadt Konstanz und ihrer Eigenbetriebe sowie Handlungsempfehlungen für private Veranstalter.Grundlage für die Risikoeinschätzung im Einzelfall sind die Vorgaben des Robert-Koch-Institutes (RKI) sowie die Einschätzung des Gesundheitsamtes.

 Im Einzelnen gelten folgende Regelungen und Handlungsempfehlungen: 1. GROSSVERANSTALTUNGENIn der Stadt Konstanz werden Großveranstaltungen mit über 1.000 Besucher/Innen bis auf weiteres nicht mehr durchgeführt. Größere Veranstaltungen bis 1.000 BesucherInnen werden im Einzelfall geprüft. Für sie wird auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI gemeinsam mit dem Gesundheitsamt eine Risikoanalyse erstellt.  2. VERANSTALTUNGEN HINTERFRAGENDie Stadt empfiehlt allen Veranstaltern, ihre Veranstaltungen, die bis zum Sommer geplant sind, zu hinterfragen und auf eine mögliche Verschiebung hin zu prüfen.  3. RISIKOABSCHÄTZUNGDie Stadt nimmt für alle städtischen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsräume auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI eine Risikoabschätzung vor. Gegebenenfalls wird die zugelassene Besucherzahl reduziert. 

4. VERANSTALTUNGEN >200 PERSONEN MELDENAlle privaten Veranstalter sollen ihre Veranstaltung auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI überprüfen. Sie sollen Veranstaltungen über 200 Besuch/erInnen, die bis zum 10. April 2020 stattfinden, der Stadt melden. Der Anmeldung soll eine eigene Risikobewertung auf der Grundlage der aktuell geltenden Handlungsempfehlungen des RKI hinzugefügt werden. Die entsprechenden Formulare und Informationen sind hier beigefügt. Email-Adresse für die Anmeldung: gewerbe@konstanz.de.

  5. VERANSTALTUNGEN ANPASSENStattfindende Veranstaltungen sollen nach den Handlungsempfehlungen des RKI optimiert werden. Hierbei ist besonderer Wert auf Hygiene, räumliche Distanz zwischen den Gästen und eine gute Durchlüftung zu legen.Die Potentiale der Prävention müssen voll ausgeschöpft werden.  6. EIGENVERANTWORTUNGDie Stadt appelliert an die Eigenverantwortung der BürgerInnen und bittet diese, auch bei leichten Erkältungssymptomen Veranstaltungen nicht zu besuchen.  7. SCHUTZ VON RISIKOGRUPPENBesuche in Altenheimen und Krankenhäusern sollten nur stattfinden, wenn sie nicht vermeidbar sind. Die Stadt weist darauf hin, dass in diesen Einrichtungen eine besondere Vorsicht und Sensibilität geboten ist. Personen, die innerhalb der letzten 2 Wochen in einem Risikogebiet waren (siehe Einstufung durch das RKI) und Personen, die Symptome wie Husten, Schnupfen, Fieber haben, sollten solche Einrichtungen nicht besuchen.  8. HYGIENEMASSNAHMEN Folgende Maßnahmen werden grundsätzlich empfohlen: - Beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen;- dabei die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sofort entsorgt wird, vor Mund und Nase halten;- regelmäßiges und gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife (mindestens 20 Sekunden);- Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden;- Händeschütteln vermeiden und Abstand halten.  9. VORRATSHALTUNG
Derzeit müssen Menschen wegen des Coronavirus teilweise länger zu Hause bleiben. Die Bundesregierung hat seit längerem schon Empfehlungen dafür erarbeitet, was man stets im Haus bzw. der Wohnung haben sollte, um für „den Fall des Falles“ gewappnet zu sein. Infos unter:https://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Broschueren_Flyer/Buergerinformationen_A4/Checkliste_Ratgeber.pdf?__blob=publicationFile Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat auf seiner Homepage einen Vorratskalkulator installiert, mit dem der persönliche Vorrat für mehrere Tage berechnet werden kann:https://www.ernaehrungsvorsorge.de/private-vorsorge/notvorrat/vorratskalkulator/  Die Stadt wird diese Regelungen fortlaufend überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren.   Konstanz, den 12.03.2020

(Erstellt am 11. März 2020 15:24 Uhr / geändert am 12. März 2020 19:06 Uhr)