Rechtliche Vorschrift: Aus für Heizungen nach 30 Jahren

Zukunft Altbau rät bei einer Neuanlage zu erneuerbaren Energien - Neue Fördermittel: bis zu 45 Prozent Zuschuss für die neue Heizung

Hauseigentümer müssen vor dem Jahr 1990 eingebaute Heizkessel erneuern

Zukunft Altbau rät bei einer Neuanlage zu erneuerbaren Energien

Über zwei Millionen Öl- und Gasheizungen in Deutschland sind seit diesem Jahr mehr als 30 Jahre in Betrieb. Damit überschreiten sie in vielen Fällen die erlaubte Nutzungsdauer und müssen 2020 erneuert werden. Hauseigentümer sollten deshalb prüfen, ob ihr Heizkessel vor 1990 eingebaut wurde und zu den austauschpflichtigen Geräten zählt. Dazu rät Zukunft Altbau, das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm. Das Alter der Heizung ist auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen angegeben. Von der Austauschpflicht sind vor allem Konstanttemperaturkessel betroffen. Niedertemperatur- und Brennwertkessel hingegen dürfen weiter laufen. Prüfen sollte man jedoch, ob es sich lohnt, sie schon früher auszutauschen. „Beim Heizungstausch sollten Hauseigentümer möglichst ein Modell wählen, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird. Sie sind wirtschaftlich und schonen die Umwelt“, empfiehlt Frank Hettler von Zukunft Altbau. So mache man sich außerdem unabhängiger von steigenden CO2-Preisen und Ölpreisschwankungen. Wer länger in seinem Haus wohnt, den betrifft die Austauschpflicht nicht.

Weiter Informationen unter zukunftaltbau.de

Neue Fördermittel: bis zu 45 Prozent Zuschuss für die neue Heizung

Wer seine alte Ölheizung ausmustert, kann seit Anfang 2020 höhere Zuschüsse erhalten. Für die Umstellung von alten Ölheizungen auf moderne Wärmesysteme übernimmt der Staat bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten. Die erhält allerdings nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien setzt. “Grün ist Trumpf bei den neuen Heizungsförderungen aus dem Klimapaket“, sagt Hans-Joachim Horn, Energieberater der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Energieagentur Kreis Konstanz. „Ohne zumindest einen Anteil an erneuerbare Energien gibt es keine Zuschüsse mehr. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl- und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Das sollte man im Einzelfall genau prüfen.“

Weitere Informationen bei der Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

(Erstellt am 27. Januar 2020 13:36 Uhr / geändert am 27. Januar 2020 14:28 Uhr)