Rund 35 Mio. Euro an Handwerksbetriebe der Region

Corona-Soforthilfe wird gut nachgefragt – Landesprogramm und Bundeshilfe fusionieren 

Das Soforthilfeprogramm des Landes zur Bewältigung der Coronakrise wird im Handwerk gut angenommen. Allein in den Landkreisen Tuttlingen, Rottweil, Konstanz, Waldshut und im Schwarzwald-Baar-Kreis wurden bis heute rund 3.500 Antragsformulare von Handwerksunternehmen hochgeladen. Damit hat rund ein Drittel der Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammer Konstanz Soforthilfe beantragt.
 
„Uns war es wichtig, dass unsere Mitgliedsbetriebe in Not etwas beruhigter in die Osterfeiertage gehen können. Viele unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben die beiden letzten Wochenenden durchgearbeitet, damit die Unternehmen innerhalb von wenigen Tagen an die Gelder kommen. Bis auf wenige hundert teilweise unvollständige oder fehlerhafte Anträge sind alle bereits zur endgültigen Bewilligung und Auszahlung an die L-Bank weitergeleitet worden“, berichtet Georg Hiltner, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Konstanz.
Er geht von einem Gesamtvolumen von rund 35 Mio. Euro aus, das nun als Soforthilfe an die Betriebe geht. 
 
Landesprogramm Soforthilfe mit dem Soforthilfeprogramm der Bundesregierung fusioniert 
Ab Donnerstag, 9. April wird die Soforthilfe des Landes mit dem Bundessoforthilfeprogramm verzahnt. Weiterhin sind Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten antragsberechtigt, auch die Konditionen bleiben erhalten.
„Für Betriebe ändert sich bei der Antragsstellung nichts und sie werden auch nicht schlechter gestellt, wenn sie erst jetzt einen Antrag stellen. Die Zuschüsse speisen sich lediglich aus unterschiedlichen Töpfen: Kleine Betriebe bis zehn Mitarbeiter erhalten nun Zuschüsse aus Bundesmitteln, Betrieben von elf bis 50 Mitarbeitern stehen nach wie vor Mittel aus dem Landestopf zu“, erläutert Hiltner.
Bedürftige Unternehmen können den maximalen Zuschuss nur einmal beantragen, egal ob im bisherigen Landesprogramm oder im jetzigen Bundes- oder Landesprogramm. Betriebe, die bislang den maximalen Zuschuss nicht beantragt haben und darüber hinaus einen weiteren Liquiditätsengpass glaubhaft machen, können diesen Zuschuss allerdings über die neuen Programme aufstocken. Nach wie vor gilt: Für Betriebe mit bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Zuschuss 9.000 Euro, für Betriebe von fünf bis zehn Beschäftigen bis zu 15.000 Euro, und für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten 30.000 Euro.
Anträge können noch bis zum 31.05.2020 gestellt werden. „Wir bitten die Unternehmen, sich Zeit für den Antrag zu nehmen und diesen sorgfältig auszufüllen. Das erspart allen Seiten viel Arbeit und führt auch schneller zum Erfolg“, rät Hiltner.
 
Weitere Informationen zu den Finanzhilfen von Stadt, Land und Bund unter www.konstanz.de/corona-wirtschaft.

(Erstellt am 09. April 2020 13:54 Uhr / geändert am 14. Oktober 2020 12:49 Uhr)