Silvester 2023 und Neujahr 2024

Verbot von Feuerwerkskörpern

Kartenausschnitt mit dem Geltungsbereich des Feuerwerksverbot rot eingefärbt

Wie in den Jahren zuvor, dürfen in der Altstadt, in Stadelhofen sowie in der Umgebung vom Konzil auch zum Jahreswechsel keine Feuerwerkskörper gezündet werden.
Das gesetzliche Abbrennverbot gilt fast ganzjährig, immer vom 2. Januar bis zum 30. Dezember. Grundsätzlich ist Feuerwerk also nur an Silvester und Neujahr zulässig. Aber: In der Konstanzer Altstadt ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 auch am 31. Dezember und 1. Januar verboten. Grundlage hierfür sind ein Beschluss im Gemeinderat vom 24. März 2011 und die zugehörige Allgemeinverfügung.
 
Für alle Stadtteile gilt: Das Abbrennen sämtlicher pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen, wie z.B. an der hölzernen Betshalle bei der Lorettokapelle, ist verboten.
 
Wer diese Verbote missachtet, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € rechnen. Generell sollte nur in Deutschland zugelassenes, sicheres Feuerwerk verwendet werden. Der Umwelt zu Liebe: Nach dem Feiern abgebranntes Feuerwerk und Verpackungsmaterialien bitte ordnungsgemäß entsorgen.
 

(Erstellt am 22. Dezember 2023 10:55 Uhr / geändert am 04. Januar 2024 08:43 Uhr)