Zur aktuellen Situation der Stadtverwaltung und der städtischen Betriebe

in Zeiten der Corona-Pandemie

Stadtverwaltung

Aufgrund der seit dem 2. November bundesweit geltenden Corona-Verordnung und der weiterhin stark ansteigenden Corona-Infektionszahlen im Stadtgebiet Konstanz (Inzidenzwert vom 2. November: 189 auf 100.000 EinwohnerInnen) sind die Verwaltungsgebäude der Stadt Konstanz geschlossen. Dies betrifft alle Dienstleistungen, insbesondere die des Bürgerbüros. In unaufschiebbaren Fällen ist eine telefonische Terminvereinbarung über die Hotline des Bürgerbüros unter 900-8080 möglich.

Auch in allen anderen Bereichen der Stadtverwaltung ist eine Terminvereinbarung nur in unaufschiebbaren Fällen möglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch unter 900-0.

Entsorgungsbetriebe

Das Betriebsgebäude der Entsorgungsbetriebe (EBK) bleibt für den Publikumsverkehr vorerst geschlossen. Dies betrifft alle Verwaltungsabteilungen, insbesondere den Kundenservice Abfallgebühren. In Fällen, die nicht aufzuschieben sind, ist eine telefonische Terminvereinbarung unter 996-115 mit dem Kundenservice Abfallgebühren möglich. Auch alle anderen Abteilungen der EBK sind weiterhin telefonisch und per Mail zu erreichen. Alle Ansprechpartner zu den Themen Abfall und Abwasser: www.ebk-konstanz.de. Die Wertstoffhöfe bleiben unter Beachtung diverser Sicherheitsmaßnahmen geöffnet. Gelbe Säcke können im November auf den Wertstoffhöfen sowie an folgenden Stellen abgeholt werden:
- OV Litzelstetten: Gelbe Säcke stehen während der Öffnungszeiten (Mo-Fr 08-12 Uhr) vor der Tür bereit
- OV Dettingen: Auf Anfrage (telefonisch) werden Gelbe Säcke vor der Tür bereitgelegt

Fährbetrieb

Die Stadtwerke Konstanz können aktuell keine Gastronomie auf den Schiffen der Fähre Konstanz-Meersburg anbieten. Getränke gibt es daher für vier Wochen nur an den Automaten. Wenn die Gastronomie ab Anfang Dezember wieder betrieben werden kann, geben dies die Stadtwerke rechtzeitig bekannt. Die Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB) bieten seit 2. November keine Rundfahrten mehr an.

Fähre Konstanz-Meersburg reduziert Fahrplan: Mehr dazu hier.

Kultureinrichtungen

Das Theater, die Südwestdeutsche Philharmonie, die Museen und das Kulturzentrum sind geschlossen. Die Stadtbibliothek, das Stadtarchiv sowie die vhs Konstanz sind weiterhin geöffnet, da sie als Bildungseinrichtungen gelten.

Sport

Die Verordnung des Landes reduziert die organisierte Sportausübung auf nur wenige Ausnahmen. Öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten einschließlich anderer Einrichtungen wie Fitnessstudios, Yogastudios und Tanzschulen müssen schließen. Vom Betriebsverbot ausgenommen sind Sportboothäfen und Sportflugplätze. Ausgenommen ist die Nutzung für den Spitzen- und Profisport, dienstliche Zwecke (etwa Polizei und Feuerwehren) sowie den Schulsport und den Studienbetrieb (Hochschulen). Training und Wettkämpfe im Profisport dürfen nur noch ohne Zuschauer unter Einhaltung der strengen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen stattfinden. Private Sportanlagen im Freizeit- und Amateurindividualsport können alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts noch genutzt werden. Bolzplätze und andere frei zugängliche Anlagen (z.B. Fitnessparcours) dürfen nur für den Freizeit- und Amateurindividualsport allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts genutzt werden. Weitläufige Anlagen im Freien wie Golfplätze, Reitanlagen oder auch Tennisplatzanlagen dürfen auch von mehreren Personen unter Einhaltung der Abstandsregeln genutzt werden. Allerdings möchte das Land hier noch Unklarheiten klären.

Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit

Der Gemeinderat hat am 06.11.20 beschlossen, die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit auf der Grundlage von einrichtungs- und zielgruppenspezifischen „Corona-Konzepten“ offen zu halten. Das betrifft das KiKuZ, das Jugendzentrum und den Jugendtreff Berchen. Der Stadt ist es wichtig, derzeit Angebote zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aufrechtzuerhalten.

Schulen und Kitas

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes mit Gültigkeit vom 02.11.–30.11.2020 sieht vorerst keine Änderungen im Schul- und Kitabetrieb vor.

(Erstellt am 10. November 2020 11:45 Uhr / geändert am 10. November 2020 14:07 Uhr)