Soziale Hilfen zur Existenzsicherung

Das sind wir: Die Stadtverwaltung Konstanz stellt sich vor

Ingrid Will arbeitet derzeit coronabedingt auch von zuhause aus.

Ingrid Will sorgt im Sozialamt dafür, dass die staatliche Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung den Lebensunterhalt von Betroffenen sichert.

Das Sozialamt hilft leistungsberechtigten Menschen in der Stadt Konstanz in verschiedenen Lebenssituationen, z.B. im Fall einer Aufnahme ins Pflegeheim, bei notwendiger ambulanter Pflege, Bestattungskosten etc. oder aber einfach dann, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, den Lebensunterhalt und die Unterkunftskosten zu decken. Im Sachgebiet „Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ bearbeitet Ingrid Will zusammen mit zehn Kolleginnen und Kollegen die eingehenden Anträge auf existenzsichernde Leistungen.

Ingrid Will war nach ihrer Ausbildung und ihrem Studium im gehobenen Verwaltungsdienst zunächst im Ordnungsamt für das Gaststättenrecht zuständig. Nach einer Auszeit aufgrund der Kindererziehung kam sie 2001 zum Sozialamt.

Die Arbeit ist, so Ingrid Will, sehr vielfältig und erfordert nicht nur Kenntnisse im Sozialrecht, sondern auch in anderen Bereichen. Viele Klienten sind hilflos in Zusammenhang mit Behördengängen, was zusammen mit den umfangreichen Vorgaben im Sozialrecht zur Leistungsbewilligung zu einem hohen Zeit- und Beratungsaufwand führt. Das beginnt bereits bei der Zuständigkeit, also der Frage, ob sie beim Sozialamt überhaupt „richtig“ sind. Um leistungsberechtigt nach dem SGB XII zu sein, müssen sie nämlich entweder das Rentenalter erreicht haben oder aber – ab 18 Jahren – vom Rententräger als voll erwerbsgemindert festgestellt sein.

Leistungen der Sozialhilfe sind grundsätzlich nachrangig hinsichtlich des Einkommens und Vermögens und auch hinsichtlich von Ansprüchen gegen Dritte. Daher werden auf der einen Seite die Bedarfe geprüft, die sich aus dem Regelbedarf, eventuellen Mehrbedarfen wie beispielsweise Schwerbehinderung, kostenaufwändiger Ernährung etc. ergeben, sowie die notwendigen Bedarfe für die Krankenversicherung und vor allem für die Kosten der Unterkunft.

Dem gegenüber stehen auf der anderen Seite das vorhandene Einkommen und eventuell einzusetzendes Vermögen. Die Vermögensfreigrenze liegt aktuell für eine Person bei 5.000 €.

Auch Leistungen von Dritten, also anderen Sozialleistungsträgern (z.B. Rentenversicherung, Krankenkasse) oder Unterhaltsansprüche gegen volljährige Kinder sind zu prüfen. Dies gilt aber neuerdings nur, wenn bekannt ist, dass das volljährige Kind ein jährliches Einkommen von mehr als 100.000 € erzielt.

Die Grundsicherung und die Sozialhilfe schließen dann die verbleibende finanzielle Lücke.

Die Arbeit im Sozialamt ist sehr interessant und abwechslungsreich. Stillstand in ihrer Arbeit kennt Ingrid Will nicht. Neue Gesetze und Vorschriften bringen ständig Veränderungen. So kamen Ende des vergangenen Jahres aufgrund des neuen Bundesteilhabegesetzes rund 50 neue Fälle aus der Eingliederungshilfe vom Landratsamt in den Zuständigkeitsbereich der Stadt Konstanz. Die Betroffenen leben in besonderen Wohnformen bzw. Einrichtungen wie das Haus am Briel oder das Haus St. Franziskus.

Auch die aktuelle Situation mit Corona hat, so Ingrid Will, das Arbeitsleben stark verändert. Das Amt war für Wochen für die Klienten, die sonst quasi „wegen Kleinigkeiten“ gern persönlich vorbeikommen, geschlossen. Vor Ort-Termine sind jetzt wieder nach Terminvereinbarung und mit Mundschutz möglich. Die Antragsformalitäten wurden angepasst. Weiterbewilligungen werden nach Aktenlage entschieden. Die Prüfung der anerkennungsfähigen Miete für Neuanträge wurde ausgesetzt. Vermögensfreigrenzen wurden für ein halbes Jahr angehoben.

Viele Mitarbeitende arbeiten seit Mitte März größtenteils in Homeoffice. Das funktioniert im Sozialamt zum Glück recht unproblematisch, da die Abteilung bereits seit zehn Jahren papierlos arbeitet. Dennoch fehlt der soziale Kontakt zu den Kollegen, mit denen man sich auch als Team regelmäßig abstimmt. Telefonisch ist vieles deutlich mühsamer.

Eine gute Zusammenarbeit und ein gutes Team sind Ingrid Will ohnehin sehr wichtig. Sie schätzt die Kollegialität nicht nur im Sachgebiet Grundsicherung, sondern auch in der Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen, der Wohngeldstelle, der Altenhilfeberatung und auch mit anderen Ämtern und Behörden. Nur so kann Sozialhilfe gut funktionieren und den Leuten wirklich geholfen werden.

(Erstellt am 26. Mai 2020 14:31 Uhr / geändert am 26. Mai 2020 14:35 Uhr)