Stadt will Einbindung von BürgerInnenräten testen
Gemeinderat beschließt Erprobungsrichtlinien für zwei Jahre
Konstanz bindet Bürgerinnen und Bürger bereits auf vielfältige Weise in kommunale Planungs- und Entwicklungsprozesse ein. Das soll nun weiter ausgeweitet werden: Die Stadt will neue Formen erproben, um BürgerInnen an Entscheidungsprozessen teilhaben zu lassen. Der Gemeinderat hat dazu in seiner Sitzung am 16. Mai Erprobungsrichtlinien für die Bürgerbeteiligung mithilfe von BürgerInnenräten beschlossen. Die Probephase soll zwei Jahre dauern – in dieser Zeit sollen weitere Erfahrungen gesammelt werden, etwa um das demokratische Beteiligungsverfahren zu institutionalisieren.
Wie wird der BürgerInnenrat einberufen?
BürgerInnenräte können zu unterschiedlichen Themen und auf unterschiedliche Weise einberufen werden: Zum einen durch einen Beschluss der Mehrheit des Gemeinderates aufgrund einer Vorlage der Verwaltung. Ebenso durch den Antrag einer Fraktion im Gemeinderat und den folgenden Beschluss des Gemeinderats. Darüber hinaus können aber auch Bürgerinnen und Bürger mithilfe einer Unterschriftensammlung die Einsetzung eines BürgerInnenrats beantragen. Notwendig sind dafür 800 Unterschriften aus dem Stadtgebiet. Orts- oder stadtteilbezogene BürgerInnenräte sind derzeit nicht vorgesehen.
So setzt sich der BürgerInnenrat zusammen
Der BürgerInnenrat besteht aus 12 bis 30 zufällig ausgewählten Menschen aus Konstanz. Für die Zusammensetzung wird die Stadt räumlich in vier Gebiete aufgeteilt, in denen jeweils ein Anteil von 50 Prozent Frauen und Männern in den Altersgruppen 16–30 Jahre, 31–60 Jahre und 61–85 Jahre gezogen werden. Die Gebiete sind:
·Region I: Paradies/Altstadt
·Region II: Petershausen/Allmannsdorf/Egg/Königsbau/Staad
·Region III: Fürstenberg / Wollmatingen
·Region IV: Litzelstetten/Dingelsdorf/Dettingen-Wallhausen
Die BürgerInnen, die an dem Gremium teilnehmen, erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro. Auch die Erstattung von Kinderbetreuungskosten ist möglich. Der Oberbürgermeister der Stadt Konstanz lädt die Bürgerinnen und Bürger aus der Stichprobe zur Teilnahme am BürgerInnenrat ein. Sie erhalten frühzeitig, mindestens aber 10 Arbeitstage vor der Beratung wesentliche Informationen zum Thema der Beratung.
Beirat hilft bei Vor- und Nachbereitungen
Unter anderem für die Vorbereitungen und Nachbereitungen des BürgerInnenrats wird durch die Stadt Konstanz auch ein Beirat einberufen. Er setzt sich zusammen aus zwei MitarbeiterInnen der Verwaltung, einem Mitglied des Vereins „Konstanzer Bürger:innenkonzil“ und zwei VertreterInnen aus den letzten beiden BürgerInnenräten. Ist der aktuelle BürgerInnenrat aus der Bevölkerung heraus initiiert, sind auch zwei VertreterInnen der InitiatorInnen Teil des Beirats. Die Gesamtorganisation liegt bei der Stadt Konstanz beziehungsweise dem Fachamt in Absprache mit dem Beirat. Dort wird auch das finanzielle Budget bereitgestellt, das man zur Durchführung des BürgerInnenrats benötigt.
Wie wird der BürgerInnenrat arbeiten?
Der BürgerInnenrat tagt jeweils zur aktuellen Fragestellung einmalig und nicht-öffentlich. Dabei erhalten die Mitglieder fachlichen Input von Experten und Expertinnen, die der Beirat zuvor festgelegt hat. Anschließend tauschen sich die Mitglieder untereinander aus. Eine Moderation durch eine neutrale Agentur stellt dabei sicher, dass alle Beteiligten auch gehört werden. Im Laufe der Sitzung einigt sich der BürgerInnenrat dann auf gemeinsame Vorschläge oder erarbeitet ein Meinungsbild. Die Moderation erstellt anschließend eine Dokumentation über den Ablauf und das Ergebnis des Rats und sichert die Ergebnisse.
Gemeinderat berücksichtigt Ergebnisse
Das Ergebnis wird zunächst in einem BürgerInnencafé der Öffentlichkeit vorgestellt. Im Anschluss gibt es eine sogenannte Resonanzgruppe, die aus VertreterInnen des BürgerInnenrats und der Verwaltung besteht und in der die Ergebnisse besprochen werden. Dazu sind auch Vertreter und Vertreterinnen der Fraktionen eingeladen. Danach erstellt die Verwaltung eine Vorlage für den Gemeinderat, in der mitgeteilt wird, ob und wie die Vorschläge aus dem BürgerInnenrat umgesetzt werden können. Der Gemeinderat bindet die Ergebnisse des Rats dann in seine Entscheidungsfindung ein.