Stadtseniorenrat
Bewerbungsfrist für KandidatInnen: 13.7. / Wahl am 13.10.2020
Am 13. Oktober 2020 findet die Wahl der Aktivmitglieder des Stadtseniorenrates statt. Wahlberechtigt für die Wahl sind alle, die eine EU-Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben sowie seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Konstanz haben.
Die Wahl findet als Briefwahl statt. Den Wahlberechtigten werden die Wahlunterlagen bis spätestens zum 1. Oktober zugestellt.
Die ausgefüllten Unterlagen müssen der Geschäftsstelle des Wahlvorstandes am 13. Oktober 2020 bis 15 Uhr zugestellt sein. Jede/r hat 10 Stimmen, von denen pro Kandidatin bzw. Kandidat eine vergeben werden kann. Es können nur KandidatInnen gewählt werden, deren Name auf dem Stimmzettel vorgedruckt ist. Die Stimmabgabe kann nur persönlich erfolgen, eine Stellvertretung ist ausgeschlossen.
Kandidatur
Wahlberechtigte können sich auch als Kandidatin oder Kandidat bewerben. Die Bewerbung muss bis zum 13. Juli schriftlich bei der Geschäftsstelle des Wahlvorstandes eingehen. Folgende Angaben sind notwendig: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Staatsangehörigkeit sowie den Beruf/Stand. Mit der persönlichen Unterschrift bestätigt man die Richtigkeit der Angaben und das Einverständnis mit der Kandidatur. Darüber hinaus erbittet der Wahlvorstand bis zu drei Zeilen Angaben über Motivation und Ziele in der Seniorenarbeit sowie ein Passfoto zur Veröffentlichung in der Wahlinformation und im Internet.
Die Bewerbung kann formlos sein, alternativ kann ein Formblatt in der Geschäftsstelle abgeholt werden: Stadt Konstanz, Personal- und Organisationsamt, Projektgruppe Wahlen, Untere Laube 24, Konstanz, 07531/900-3210, wahlamt@konstanz.de.