Tagesbetreuung für Kinder

Sozial- und Jugendamt legt für 2019 den Bericht zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung vor

Beispielsbild Kinderspielzeug

Konstanz ist eine besondere Stadt – auch was die Kinderbetreuung betrifft. Kaum eine andere Kommune in Baden-Württemberg hat einen Standard in der Kinderbetreuung erreicht wie Konstanz. Gleichzeitig ist jedoch die Zahl der Kinder, für die ein Betreuungsbedarf angemeldet wurde und der aktuell nicht erfüllt werden kann, ebenfalls so hoch, wie in kaum einer anderen Stadt im Land. Trotz hoher Kraftanstrengungen, zahlreicher Ausbau- und Sanierungsprojekte, Inbetriebnahme einer neuen KiTa und neuer Gruppen wächst die Zahl der Kinder schneller als die entsprechende soziale Infrastruktur.
 
In der Stadt Konstanz wurden am Stichtag 1. März 2019 insgesamt 786 Kinder unter drei Jahren institutionell betreut. Davon 116 in einer Spielgruppe und 681 in Krippen, Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderhäusern. Zusätzlich wurden 186 Kinder in der Tagespflege gefördert. Allerdings werden 53,5% aller betreuten Kinder unter drei Jahren wöchentlich mehr als 35 Stunden betreut. Die Inanspruchnahme ist damit von 345 (2017), 354 (2018) auf nun 374 Kinder gestiegen. Damit setzt sich der Trend zur Ganztagsbetreuung weiter fort. Unter Miteinbeziehung sämtlicher relevanter Betreuungsformen liegt die Versorgungsquote der u3-Betreuung bei 38,7%. Sie ist damit gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben. Der Rückgang der u3-Betreuungsquote ist allein auf die gestiegene Kinderzahl zurückzuführen.
 
Bedarfsentwicklung
 
Aus den zum Stichtag 867 Plätzen in Tageseinrichtungen und Tagespflege und der etwa 340 Kinder auf der Vormerkliste, ergibt sich ein Bedarf von 1.207 Plätzen für die Altersgruppe u3. Damit ist der Bedarf gegenüber 2018 (1.115 Plätze) rein rechnerisch deutlich gestiegen. Allerdings werden noch viele Kinder im Nachrückverfahren versorgt. Außerdem sind erstmals Vormerkungen für Tagespflege im Vormerksystem erfasst, was die Zahl gegenüber den Vorjahren steigen lässt, aber gleichzeitig valider macht. Folglich wäre eine Quote von ca. 54% notwendig, um nach den aktuellen Erkenntnissen den Rechtsanspruch zu gewährleisten. Allerdings handelt es sich hierbei um die Kinder, für die im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2019 ein Platz beantragt wurde. Rechnet man noch die Vormerkungen des ersten Quartals 2020 mit ein, liegt die errechnete Bedarfsquote bei 58%. Somit hat sich der Bedarf der Eltern in den vergangenen Jahren nicht wesentlich verändert, die Zahl der Kleinkinder ist aber gestiegen. Die Auswertung der vorgemerkten Plätze zeigt auch, dass sich die Zahl der Eltern mit doppelter Berufstätigkeit erhöht hat.
 
Ausbau
 
In den Jahren 2007 bis 2018 konnten knapp 480 neue u3-Plätze in Betrieb genommen werden. Dies entspricht einer Steigerung der Platzzahl von knapp 330%. Bis 2024 könnten voraussichtlich und vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie anderer schwer kalkulierbarer Unwägbarkeiten, wie beispielsweise Kapazitätsgrenzen von Baufirmen, weitere 278 zusätzliche Plätze in Betrieb genommen werden. Davon sind 244 in Kindertagesstätten und 34 in der Kindertagespflege vorgesehen. Bis zum Kindergartenjahr 2024/25 könnten so etwa 1152 Plätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stehen.

(Erstellt am 17. September 2019 13:22 Uhr / geändert am 18. September 2019 15:00 Uhr)